Panorama
Roma-Zuhälter wird verwahrt
Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 02.12.2010
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
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Zusammenfassung
Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch im Zürcher Zuhälterprozess die Urteile eröffnet. Der Hauptangeklagte muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Anschliessend wird er verwahrt. Insgesamt fielen die Urteile milder aus, als sie die Staatsanwaltschaft beantragt hatte.
Vier ungarische Zuhälter waren wegen Menschenhandels und zahlreichen weiteren Delikten angeklagt. Sie sollen die - zum Teil minderjährigen - Frauen aus Ungarn und Rumänien in die Schweiz geholt, auf den Strich geschickt und regelmässig missbraucht haben.
Für den Hauptangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie die Verwahrung verlangt. Sein Verteidiger wollte Freisprüche von den Hauptvorwürfen und forderte für einige gestandene Nebenpunkte zwölf Monate Gefängnis. Der Richter sah beim Angeklagten aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens eine sehr hohe Rückfallgefahr.
Die Urteile gegen die Nebentäter liegen deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. 11 Jahre Gefängnis hatte die Staatsanwältin für einen weiteren, 40-jährigen Zuhälter gefordert. Er wurde zu sechs Jahren verurteilt. Sein Anwalt hatte auf Freispruch plädiert.
Aus Haft entlassen
Für einen 30-Jährigen hatte die Anklage eine Freiheitsstrafe von neun Jahren beantragt. Er wurde lediglich zu einer 28-monatigen teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte den Vorwurf der Sachbeschädigung und der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz gestanden, nicht aber die Vorwürfe wegen Menschenhandels, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung.
Ein vierter Angeklagter erhielt eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten bedingt. Für den ebenfalls 40-Jährigen sah die Staatsanwältin eine Bestrafung von viereinhalb Jahren vor.
Sein Verteidiger hatte betont, der Mann sei kein Menschenhändler, er hätte sich nur als «Chauffeur» für die Frauen angeboten. Die letzten beiden Angeklagten wurden aus der Haft entlassen. Sie haben ihre Strafe bereits in der Untersuchungshaft abgesessen.
Mitangeklagt war auch eines der Opfer. Die 22-jährige Ungarin soll laut Anklage für die Zuhälter «Kontrollaufgaben auf dem Strassenstrich» übernommen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für sie wegen Gehilfenschaft zu Menschenhandel eine bedingte Geldstrafe gefordert.
Die Verteidigung hatte für sie einen vollen Freispruch verlangt. Das Gericht trat gar nicht erst auf die Anklage ein. Die Frau ist somit gänzlich entlastet. (vin/sda) -
17:00 Uhr
Mögliche Berufung
Die Urteilsverkündung ist beendet. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft können Berufung gegen die Urteile einlegen.
Staatsanwältin Silvia Steiner sagte gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet, sie werde sich zunächst mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen, ziehe aber eine Berufung in drei der Fälle in Betracht. -
16:53 Uhr
Der dritte Täter (28 Monate teilbedingt, zwölf Monate davon unbedingt) und der vierte Täter (18 Monate bedingt) werden aus der Haft entlassen.
Die beiden Zuhälter werden dem Migrationsamt übergeben. Es wird wohl die Ausweisung der Täter veranlassen. -
16:50 Uhr
Die Verurteilen zeigen nach wie vor keine Emotionen. Sie stehen mit gesenkten Köpfen da, blicken zu Boden oder in die Richtung der Übersetzerin.
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16:46 Uhr
Urteil gegen Haupttäter «sehr hart»:
Der Haupttäter muss zehn Jahre ins Gefängnis und wird anschliessend verwahrt. Dies, weil laut Richter Sebastian Aeppli das Rückfallrisiko bei ihm äusserst hoch sei. Er habe mit «grosser krimineller Energie und Grausamkeit» gehandelt.
Der Verteidiger des Haupttäters bezeichnet das Urteil gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet als «sehr hart». -
16:42 Uhr
Begründung für die teilweise milden Urteile:
Das Gericht räumt ein, die Urteile gegen den dritten und den vierten Täter seien wesentlich tiefer als die Forderung der Staatsanwaltschaft. Bezüglich dieser beiden Angeklagten sei die Anklage jedoch über das Ziel hinaus geschossen. Sie habe Vorwürfe erhoben, die sie nicht genügend habe belegen können. -
16:39 Uhr – milde Urteile
Die Urteile gegen die drei Nebentäter liegen mit sechs Jahren, 28 Monaten und 18 Monaten deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte Freiheitsstrafen von elf, neun und viereinhalb Jahren gefordert.
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16:33 Uhr
Viertes Urteil:
Der vierte Angeklagte, 40 Jahre alt, wird zu 18 Monaten bedingt verurteilt. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren beantragt. -
16:31 Uhr
Drittes Urteil:
Der dritte Angeklagte, 30 Jahre alt, erhält eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten teilbedingt. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren beantragt. -
16:25 Uhr
Zweites Urteil:
Der zweite Angeklagte erhält sechs Jahre Haft. Die Anklage hatte elf Jahre beantragt. Der 40-jährige Mann wurde unter anderem wegen Menschenhandels verurteilt. Eine Dirne erlitt einen Abort, weil er sie mit Faustschlägen und Fusstritten in den Bauch traktiert hatte. Ausserdem zwang er Frauen, ungeschützten Sex anzubieten.
Die Urteile werden auf Ungarisch übersetzt, in die Muttersprache der Angeklagten. Die Verurteilten scheinen das Verdikt regungslos zur Kenntnis zu nehmen. -
16:20 Uhr – das erste Urteil
Erstes Urteil:
Das Gericht verkündet die Strafe für den Haupttäter: Er muss 10 Jahre ins Gefängnis und wird anschliessend verwahrt. Damit liegt das Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 16 Jahre Haft und Verwahrung beantragt hatte. Dennoch ist es ein hartes Urteil. Die Verteidigung ist mit ihrem Antrag auf milde zwölf Monate gescheitert. Der 41-jährige Mann hatte eine Prostituierte auf übelste Weise vergewaltigt und misshandelt. Eine Dirne erlitt einen Abort, weil er sie mit Faustschlägen und Fusstritten in den Bauch traktiert hatte. -
16:10 Uhr
Opfer nicht unter Zuschauern
Die Urteilsverkündung verzögert sich um einige Minuten. Die Angeklagten stehen mit Handschellen und Fussfesseln vor Gericht.
Im Saal haben sich ein gutes Dutzend Journalisten und 20 Zuschauer versammelt. Von den mutmasslichen Opfern ist keines in den Saal gekommen. -
16:00 Uhr – der Fall
Der Zuhälter-Prozess
Im Zürcher Zuhälter-Prozess verlangt Staatsanwältin Silvia Steiner für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie die Verwahrung. Für die übrigen drei mutmasslichen Zuhälter aus Ungarn fordert sie Freiheitsstrafen von viereinhalb, neun und elf Jahren.
Dagegen beantragen die Verteidiger Freisprüche und milde Strafen - zwölf Monate Gefängnis im Fall des Hauptangeklagten. Rund drei Monate nach dem zweitägigen Prozess wird das Zürcher Bezirksgericht unter dem Vorsitz von Sebastian Aeppli jetzt die Urteile eröffnen.
Mitangeklagt ist auch eine Prostituierte, die für ihren Zuhälter «Aufpasserdienste» auf dem Strassenstrich am Zürcher Sihlquai leistete. Die Staatsanwältin forderte wegen Gehilfenschaft zu Menschenhandel eine bedingte Geldstrafe von 240Tagessätzen zu 10Franken. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch – die Frau sei auch ein Opfer.
Wer nicht spurte, musste noch mehr leiden
Die Anklageschrift gegen die Männer, die Frauen auf den Strassenstrich schickten, ist schockierend. Es geht nicht nur um Menschenhandel, Förderung der Prostitution und Ausbeutung, sondern auch um Messerattacken, Morddrohungen, Nötigung, Schläge, Vergewaltigung und Schändung mit verschiedensten Gegenständen. Die Prostituierten wurden gemäss Anklage systematisch unter Druck gesetzt und mit sadistischen Methoden gefügig gemacht. Auf Befehl der Zuhälter mussten die Frauen auch ungeschützten Sex anbieten. Wer nicht spurte, musste noch mehr leiden. Zwei schwangere Dirnen erlitten einen Abort, nachdem sie von ihren Zuhältern mit Faustschlägen und Fusstritten in den Bauch misshandelten worden waren. Die Anklageschrift von Staatsanwältin Steiner schildert viele Beispiele von Sadismus.
Zum Prozess am Zürcher Bezirksgericht kam es, weil 16 Prostituierte im Alter von 17 bis 42 Jahren gegen die vier mutmasslichen Zuhälter ausgesagt haben. Die 30- bis 41-jährigen Männer stammen aus der Roma-Ethnie in Ungarn - wie die meisten Frauen, die am Strassenstrich am Zürcher Sihlquai anschaffen.
Erstellt: 01.12.2010, 15:40 Uhr
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