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Tierschutzbeauftragter erschiesst Findelhund «Funny»
Offenbar hätten sich die Behörden damit die Kosten für die Unterbringung des Tiers sparen wollen, so der STS. Man wolle Strafanzeige erstatten, heisst es.
Laut STS lief der Fall folgendermassen ab: «In Altstätten greift die Polizei Ende Mai eine offensichtlich herrenlos herumirrende Hündin auf. Da sie nicht wie vorgeschrieben einen Mikrochip trägt, bringen sie die Beamten in das Tierheim Tannenhof in Walzenhausen. Funny, wie die etwa einjährige, gesunde Mischlingshündin vom Tierheimpersonal wegen ihrer lustigen Art genannt wird, wartet darauf, von ihrem Besitzer wieder nach Hause gebracht zu werden. Doch was dann geschieht, ist kaum zu glauben: Nach neun Tagen erscheint der amtliche Tierschutzbeauftragte der Stadt Altstätten und nimmt Funny ohne Angabe von Gründen mit, als Tierheimleiter Godi Lehnherr gerade nicht anwesend ist. Darauf erschiesst der sogenannte Tierschutzbeauftragte – ein pensionierter Wildhüter – kaltblütig mit seiner Waffe das wehrlose Tier.»
Und fügt an: «Die Stadtbehörden decken anschliessend sogar diese verwerfliche und gesetzeswidrige Tat.»
Tierrechte mit Füssen getreten
Christian Rech, Präsident des Tierschutzvereins Rheintal, zeigt sich laut Medienmitteilung «schockiert» und wolle eine Strafanzeige einreichen. Gleichzeitig fordere er den Rücktritt des amtierenden Tierschutzbeauftragten, da dieser nicht länger tragbar sei. Gemäss Rech hätte sein Tierschutzverein Funny bestimmt an einen guten Platz vermitteln können.
Der STS teilt weiter mit: «Tiere gelten nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) seit Jahren nicht mehr als Sache, sondern geniessen einen Sonderstatus. Doch anscheinend haben die Stadtbehörden von Altstätten keine Ahnung von der geltenden Gesetzesregelung. Sonst hätten sie nämlich auch wissen müssen, dass über ein gefundenes Heimtier erst nach Ablauf von zwei Monaten verfügt werden kann.»
Der STS-Rechtsexperte Lukas Berger lässt laut Mitteilung zudem «keinen Zweifel daran offen», dass die Tötungsmethode eindeutig rechtswidrig sei. Denn ein gefangenes Tier dürfe höchstens eingeschläfert, nicht jedoch geschossen werden. (sam)
Erstellt: 17.06.2009, 11:14 Uhr
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