«Todesfahrer» von Emmen bleibt Gefängnis erspart

Aktualisiert am 16.03.2010

Am 28. Juni 2007 raste ein 28-jähriger Autofahrer mit 1,39 Promille Alkohol im Blut in eine Baustelle bei Emmen. Vier Arbeiter sterben, vier weitere werden teils schwer verletzt. Ins Gefängnis muss er vorerst nicht.

Ein tragisches Unglück: Der Unfallort auf der A2 bei Emmen im Juni 2007.

Ein tragisches Unglück: Der Unfallort auf der A2 bei Emmen im Juni 2007.
Bild: Keystone

Das Unfallfahrzeug auf der A2 bei Emmen im Juni 2007.

Das Unfallfahrzeug auf der A2 bei Emmen im Juni 2007. (Bild: Keystone)

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Der «Todesfahrer» von Emmen ist im November vom Amtsgericht Hochdorf zu dreieinhalb Jahren Gefängnis - aufgeschoben zugunsten einer stationären Behandlung - verurteilt worden.

Am Dienstag wurde das begründete, noch nicht rechtskräftige Urteil publiziert. Am 28. Juni 2007 raste der damals 28-jährige Mann mit mindestens 1,39 Promille Alkohol und gegen 90 Stundenkilometern in eine Baustelle auf der A2 bei Emmen. Er habe einfach Gas gegeben und es habe ihn nach rechts hinein gezogen, gab er zu Protokoll.

Er hinterliess ein Blutbad. Vier Arbeiter wurden tödlich, vier weitere teils schwer verletzt. Indirekt forderte der Unfall ein weiteres Opfer. Die Freundin eines tödlich verletzten Arbeiters konnte den Unfall nicht verkraften und nahm sich das Leben.

Verminderte Schuldfähigkeit

Am 26. November 2009 fand vor dem Amtsgericht Hochdorf der Prozess gegen den Mann statt. Der Staatsanwalt forderte die maximale Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Der Verteidiger plädierte für maximal eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe.

Das Gericht sprach den Mann unter anderem der mehrfachen fahrlässigen Tötung sowie der mehrfachen fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig. Es verurteilte ihn zu dreieinhalb Jahren Gefängnis, wobei die Strafe zugunsten einer stationären psychiatrischen Behandlung aufgeschoben wurde. Berücksichtigt wurde eine in mittlerem Grad verminderte Schuldfähigkeit.

Führerausweis unter Bedingungen

Der Angeklagte leidet seit 2000 an einer paranoiden Schizophrenie. Er hat Halluzinationen, hört Stimmen, wähnt sich von Spionen verfolgt. Er war deshalb schon in der Psychiatrie. 2007 setzte er allerdings die Medikamente ab und begann zunehmend Alkohol zu trinken. Der Führerausweis erhielt er nur unter der Bedingungen absoluter Nüchternheit.

Für den Angeklagten sprach, dass er im Verfahren kooperationsbereit war, Reue zeigte und sich bei den Angehörigen der Opfer brieflich entschuldigt hat. Auch habe sich sein Zustand seit der Einweisung in die Psychiatrie vor zwei Jahren stabilisiert. (jak/sda)

Erstellt: 16.03.2010, 18:08 Uhr

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