Panorama

Ungeschützter Sex: HIV-positiver Mann freigesprochen

Aktualisiert am 25.02.2009

Ein Mann, der HIV-positiv ist und wegen ungeschütztem Sex zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden war, ist von der Genfer Justiz in zweiter Instanz freigesprochen worden.

Dank retroviraler Therapie habe für seine Partnerinnen keine Ansteckungsgefahr bestanden, begründeten die Genfer Richter den Freispruch für den HIV-positiven Mann. Die Aids-Gruppe Genf, die am Mittwoch verschiedene Medienberichte zu dem am Montag gefällten Urteil bestätigte, freute sich über diese Rechtspraxis. Erstmals trage die Justiz neuen Forschungserkenntnissen vollumfänglich Rechnung, die zeigten, dass von retroviral therapierten HIV-Patienten keine Ansteckungsgefahr mehr ausgehe.

In der Tat stützten sich die Richter bei ihrem Urteilsspruch auf Aussagen diverser Experten. Darunter befinden sich etwa Professor Bernard Hirschel, der im Genfer Kantonsspital die Abteilung für Aidskranke leitet, oder die Spezialisten der Eidgenössischen Kommission für Aids-Fragen (EKAF).

Entscheidende Expertenaussagen

Diese Experten sind sich einig, dass bei einem HIV-Patienten, der seit mindestens sechs Monaten eine retrovirale Therapie absolviert und bei dem das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann, die Ansteckungsgefahr gegen Null tendiert.

Laut Hirschel befinden sich heute in der Schweiz 80 Prozent der HIV-positiven Menschen in dieser Situation. Die anderen 20 Prozent erreichten diesen Zustand nicht, weil sie die Therapie zu wenig strikte befolgen oder die Medikamente nicht vertragen würden, sagte Hirschel auf Anfrage.

Ex-Partnerinnen klagten

In erster Instanz war der Angeklagte noch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Verbreitung menschlicher Krankheiten verurteilt worden. Zum Prozess war es gekommen, weil zwei frühere Sexualpartnerinnen des Mittdreissigers ihn angezeigt hatten. Beide Frauen hatten sich nicht mit dem HIV-Virus infiziert.

Die Richter der ersten Instanz hatten sich unter anderem auf die Ansicht eines Rechtsmediziners gestützt, der ein Restrisiko für eine Ansteckung nicht ausschloss. (vin/sda)

Erstellt: 25.02.2009, 11:45 Uhr

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