Panorama

Urteil zu Sepp Blatters Unfall löst Empörung aus

Das Strafmass gegen Fifa-Chef Sepp Blatter wegen seinem Unfall in Spiezwiler löst bei der Leserschaft Empörung aus. Der zuständige Untersuchungsrichter steht zu seinem Urteil, will es aber nicht weiter kommentieren.

Die Unfallstelle nach dem Spiezwilertunnel (hinten), rechts der Mercedes von Sepp Blatter. «Sein» Unfall wurde mit 600 Franken Busse geahndet. Im Vergleich dazu ein Ausriss aus dem Amtsblatt des Kantons Bern mit verschiedenen Strafmandaten.

Hubacher/Bruno Stüdle

Info-Box

So «schoss» Blatter den Frutiger «ab»

Am Samstagmorgen vom 18. Oktober 2008 bog Fifa-Boss Sepp Blatter in Spiez mit seinem 525 PS starken Mercedes auf der A8 in Richtung Kandersteg ab. Am Ende des Spiezwilertunnels, da, wo es in Fahrtrichtung eine Normalspur und eine Überholspur gibt, setzte Blatter zum Überholen an. Sein Mercedes touchiert das langsamere Auto. Nach der Streifkollision überquerte er die doppelte Sicherheitslinie, wo ihm auf der Gegenfahrbahn ein Golf III entgegenkam. Dessen Fahrer, ein 21-Jähriger aus Frutigen, wollte noch nach rechts ausweichen; trotzdem kam es zum seitlichen Crash. Der Golf wurde rechts in die Böschung geschleudert und überschlug sich. Blatters Mercedes kam etwa 200 Meter weiter ebenfalls an der Böschung zum Stillstand. Der Fifa-Präsident, der am 10. März 73-jährig wird, blieb unverletzt, der Golffahrer wurde leicht verletzt, und es entstand laut Polizeibericht «beträchtlicher Sachschaden».

Schon damals fragte sich das «normale» Volk, ob Promis von den Behörden besser behandelt werden. Gleich nach dem Unfall haben Polizisten nämlich die Nummernschilder von Blatters 233'000 Franken teurem Mercedes entfernt – am Golf blieben sie dran.

Franz Märki, Kommunikationschef der Kantonspolizei teilte damals auf Anfrage mit: «Grundsätzlich hat jede Person das Recht auf Persönlichkeitsschutz. Der Mitarbeiter der Kantonspolizei hat das Kontrollschild am Fahrzeug von Herrn Blatter entfernt, damit die Nummer nicht öffentlich bekannt wird. Was den VW Golf betrifft, so musste die Kantonspolizei nicht annehmen, dass dieser im medialen Fokus stehen würde. Deshalb wurde dieses Kontrollschild auch nicht entfernt.» bst

600 Franken Busse und 250 Franken Bearbeitungsgebühren – das Urteil gegen Fifa-Präsident Sepp Blatter (vgl.Ausgabe vom Montag) nach seinem Unfall in Spiezwiler löst Empörung aus: «Es ist eine Schande zu hören, dass Sepp Blatter für einen solchen Unfall mit einer Busse von nur 600 Franken davonkommt», nervt sich ein Leserbriefschreiber.

«Korrupter gehts nicht mehr», empört sich ein anderer und schreibt über seine Erfahrung: «Als ich auf unbelebter Strasse mit 84 an Stelle von 50 km/h geblitzt wurde, aber keinen Unfall verursachte, wurde ich mit einer Busse von fast 1300 Franken sowie dem Billettentzug für drei Monate bestraft.» Ähnliches hat ein Meiringer erfahren müssen: «Da weicht unser 18-jähriger Sohn in der Nacht einem Fuchs aus und hat einen Blechschaden. Er hat keinen überholt, war weder alkoholisiert noch auf Drogen, hat nicht telefoniert und war nicht zu schnell. Fazit: Busse von 500 Franken plus einen Monat Ausweisentzug.»

Kein Kommentar zum Urteil

Festgesetzt hat Blatters Strafmass Matthias Wiedmer, Untersuchungsrichter in Thun. Er stehe zum Urteil, wolle es aber nicht näher kommentieren, sagte er , als er von dieser Zeitung für eine Stellungnahme angefragt wurde. Ganz allgemein sei bei der Beurteilung von Verkehrsdelikten aber entscheidend, ob eine «einfache» oder eine «grobe Verkehrsregelverletzung» vorliege. Bei der «einfachen spielen die finanziellen Verhältnisse des Verurteilten bei der Festsetzung des Strafmasses in der Regel keine Rolle; bei groben Verkehrsregelverletzungen aber schon – dann wird bei der Bemessung der Strafe das Einkommen stärker berücksichtigt», erklärte Wiedmer.

Nur ein «einfaches Delikt»?

Wenn man in Betracht zieht, dass Sepp Blatter von der Fifa pro Jahr 1 Million Franken Aufwandsentschädigung kassiert, muss man auf Grund von Wiedmers Urteil also davon ausgehen, dass der Fifa-Chef beim Unfall in Spiezwiler nur eine «einfachen Verkehrsregelverletzung» beging. Welche es war, durfte der Untersuchungsrichter nicht sagen. Im Strafbefehl, welchen diese Zeitung gestern auf dem Untersuchungsrichteramt einsehen durfte, ist aber unter anderem die Gesetzesbestimmung aufgeführt, wonach Blatter während seiner Unfallfahrt telefoniert haben könnte. Und dafür sieht die Ordnungsbussenverordnung eine Busse von mindestens 100 Franken vor.

«Urteil ist fragwürdig»Von «schwerer Verkehrsregelverletzung» spricht das Gesetz etwa bei Delikten wie «zu hohe Geschwindigkeit», «Überholen bei Gegenverkehr» oder «Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen anfahren». Liegen solche Verstösse vor, werden beim Festsetzen des Strafmasses auch die Folgen des Unfalles stärker gewichtet. Für den Strassenverkehrsgesetz-Experten und Opferanwalt Marco Unternährer ist indes klar: «Das Urteil ist fragwürdig. Eine Busse ist immer abhängig vom Einkommen», sagte er gegenüber dem «Blick». Und: «Ich kann mir nicht vorstellen, wie der Richter das Urteil begründet. Ein anderer Lenker hätte eine bedingte Freiheitsstrafe riskiert.» (Berner Oberländer)

Erstellt: 13.02.2009, 12:08 Uhr

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86 Kommentare

Marco Keller

13.03.2009, 15:00 Uhr
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Lieber Herr U-Richter Wiedmer, was haben Sie geraucht als Sie das Straffmass festlegten? Überfahren einer Sicherheitslinie, weil man mit einem andere Auto touchiert ist....das kommt davon wenn man am Steuer telefoniert. Ich musste meinen Ausweis wegen 26km/h zuviel (ausserorts/gerade Strecke/weites Feld/Kein Verkehr) abgeben und eine saftige Buse zahlen.....freue mich, wenn ich Prominent bin.... Antworten


Rolf Raess

13.03.2009, 13:43 Uhr
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Der ehemalige US-Chefankläger in den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen hat in einem Interview auf die Frage, ob es ein "Neutrales Gericht" gebe gesagt: "Überall sind die Gerichte die "Gerichte der Sieger"… voilà Der Herr vom Wallis gehört zu den Siegern… Sie nicht? Antworten


ralph kocher

13.03.2009, 13:38 Uhr
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...so billig bleibt "Gefährdung für Leib und Leben" - infolge Rasens bzw. Überholen über die doppelte Verbotslinie - für einen pfündigen Oligarchen des "Fürstentums Schweiz"? Im Vergleich: Ein etwas pressierter Berufsfahrer bezahlt nicht nur Bussen über seinem Existenzminimum, sondern hat wegen dem Permis-Entzug auch gleich ein Berufsverbot. Welchen dummen Boden bereiten sich die Herrschenden da? Antworten


Lukas Mosimann

13.03.2009, 10:30 Uhr
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Mit meiner Vespa missachtete ich ein Stoppsignal (harmlos im stehenden Stadtverkehr). Das reichte für 750.- Busse, 250.- Verfahrenskosten, 15 Tagsätze à 100.- auf Bewährung, Eintrag ins Strafregister und 3 Monate Führerscheinentzug. Begründung: "abstrakte Gefahr" für die Verkehrssicherheit. Hier aber haben wir sie konkret vorliegen... Wohl ganz haben wir das Mittelalter noch nicht überwunden. Antworten


Harry Wyder

13.03.2009, 09:51 Uhr
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Einmal mehr bestätigt Matthias Wiedmer durch sein Urteil; Kleine hängt man, grosse lässt man laufen.Wo ist die Gerechtigkeit geblieben,wenn beim Beurteilen der Geldsäckel eine Rolle spielt.Wer bringt den Mut auf,gegen solche Misswirtschaft einzelner Richter vorzugehen gehen.Können wir noch an den gesunden Menschenverstand appellieren oder ist das zu viel verlangt? Antworten


Ursula Dütsch

13.03.2009, 09:29 Uhr
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Muss man Sepp Blatter heissen um eine doppelte Sicherheitslinie zu überfahren und um dann nur für einen einfacher Verstoss verurteilt zu werden? Es wird immer nur von Jungen Rasern gesprochen, was ist mit den Alten? Antworten


Glauser Kurt

13.03.2009, 09:25 Uhr
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Wen wundert es, ein klares Zeichen mehr, wie korrupt und verrottet dieser Staat ist, immer den Reichen zu Diensten... Antworten


Stefan Bär

13.03.2009, 09:07 Uhr
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Warum die Aufregung? Wissen wir's denn nicht schon lange? Die Rechtssprechung in unserem Land bedient sich verschiedenster Gesetzbücher. Offensichtlich gibt es diesbezüglich verschiedenste Literatur. Z.B. für "Normalos", für Promis, für Wirtschaftkapitäne (welche Schiffe zum sinken bringen), etc. In den '80er'n haben fliegende Pflastersteine nicht so lange auf sich warten lassen. Antworten


Lothar Thomma

13.03.2009, 08:29 Uhr
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Man staunt. Das stellt die Basler Polizei eine regelrechte Falle auf und kassiert "für nicht stellen des Blinkers" CHF 100.00. Das ist allerdings schon über ein Jahr her. Vergessen werde ich das dieser Raubrittermentalität bestimmt nie. Und jetzt kommt ein berühmter Millionär. Gewisse Geister gehören in den Ruhestand oder in die Wüste, wo sie keinen Schaden anrichten. Antworten


Marie-Louise Streich

21.02.2009, 14:06 Uhr
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Interessant wäre zu erfahren, wie Herr Wiedmer die offentsichtlich ungerechten Unterschiede zwischen dem folgenden und dem Urteil von Sepp Blatter begründet: Ich wurde wegen "grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Überholen trotz Sicherheitslinie mit Gefährdung des Gegenverkehrs" zu 1000.- Busse, 400.- Schreibgebühr, 800.- bedingt + 3 Monate Ausweisentzug verurteilt + dies bei 40'000.-/Jahr!? Antworten


Thomas Trachsel

16.02.2009, 10:26 Uhr
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Grauholz, morgens 07.15 Uhr, Berufsverkehr. Wegen Auffahren (kein Unfall, Geschwindigkeit eingehalten) hat mich ein ziviler "Freund und Helfer" verurteilt zu 1600 Fr. Busse, 1 Monat Ausweis weg. Nun lese ich das Urteil von Hr. Blatter. Ich sehe meine Straffe ein, aber nach diesem Urteil? Gleich ist nicht Gleich, dass hatte ich bisher befürchtet, jetzt ist es eine Tatsache. Einfach nur beschämend. Antworten


Andreas Meier

13.02.2009, 22:05 Uhr
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Blatter ist mit seinen 73 Jahren ein alter Mann welcher nach so einem Unfall ärztlich Untersucht werden müsste. Aber er darf telefonieren, eine doppelte Sicherheitslinie überfahren und Menschenleben gefährden ohne das es einen Richter stört. Aber Hallo - wo leben wir? Würde ein 30 jähriger mit einem 525PS-Geschoss einen solchen Unfall bauen, würde er als Raser abgestempelt und hart bestraft werden Antworten


Daniel Kuster

13.02.2009, 21:49 Uhr
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Eine Frechheit sondergleichen ! Ich rufe dazu auf keine Fussballspiele mehr zu besuchen sowie die Bussen und Steuern nicht mehr zu bezahlen. Genug ist genug ! Jetzt reichts ! Antworten


Andrin Wueest

13.02.2009, 21:09 Uhr
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Gegen Milliardenvernichter wird keine Strafuntersuchung eingeleitet ..... Tennis-Pro muss keinen Miltärdienst leisten wegen Rückenproblemen .... Milliardäre zahlen ein Trinkgeld als Steuern .... Fall Blatter .... langsam wird es dem hintersten und letzten klar: einige sind gleicher als gleich; nicht nur auf der Farm. Antworten


Hans Graber

13.02.2009, 20:36 Uhr
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Leute, was regt ihr euch auch auf. Ist es für euch wirklich, wirkich noch zum staunen, dass die Schweiz bis auf den Grund korrupt ist? Wirklich? Antworten


Ulrich Marti

13.02.2009, 20:30 Uhr
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Etwas verspätet, aber umso zynischer. Da hat wohl der Richter das Gefühl gehabt irgend einem Promi zu helfen, dabei hat er aber nicht viel gedacht, dass ihm (dem Richter) seine hohe Inteligenz nur schadet, denn er hat ja von diesem, dem Vergehen des Fahrers keineswegs entsprechenden Urteil nichts als jetzt nur Hohn und Spott! Wehe wenn über ihn mal Recht gesprochen werden sollte. Antworten


Armin Lehmann

13.02.2009, 19:41 Uhr
Melden

Die Gesetze in unserem Land sind gut,sogar sehr gut. Die Richter und Anwälte sind das grosse Problem. Antworten


christoph ziegler

13.02.2009, 19:29 Uhr
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Tja, schon sonderbar. Auch was mit dem Wagen nach dem Unfall geschah ist höchst fragwürdig. Polizei schraubt ganz schnell noch die Nummernschilder ab und solche Sachen. Sepp Blatter, und dass muss man halt schon sagen, hat eine ziemliche Macht. Er hat Geld und entscheidende Verbindungen. Mafia gibt es nicht nur in Italien sondern auch in der CH. Ganz entschieden sogar. Antworten


Brunner Dave

13.02.2009, 18:50 Uhr
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Wiso fährt Herr Blatter noch Auto? Heisst es nicht: Nicht beherschen des Fahrzeug, bei nicht angepasster geschwindigkeit, den sichtverhältnissen??? Jeder andere hätte mind. 1Mt. Fahrentzug erhalten!!! Jüngere mind. 3Mt.!!!! 250.- Bearbeitungsgebühr??Konnte Herr Blatter "FIFA meilen" einlösen??Cummulus rabatt?? Herr Mörgeli fährt bestimmt auch schon wieder ohne konsek, der arme wurde geblendet Antworten


René Baumgartner

13.02.2009, 18:46 Uhr
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Da wundere ich mich nur noch - ich wurde wegen "Nichtwahrens eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren" auf der Autobahn (ohne einen Unfall zu verursachen, ohne Alkohol sowie ohne Geschwindigkeitsverletzung) zu einer Busse von Fr. 2200.- unbedingt sowie zu einem dreimonatigen Führerausweisentzug verurteilt - ich heisse eben nicht Blatter.....Wo bleibt die Gerechtigkeit? Antworten


Toni Iten

13.02.2009, 18:42 Uhr
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Herr Blatter wird nebst der Busse noch im Administrativ- Verfahren ein Fahrverbot erhalten. Vielleicht wird durch den Staat noch ein Gutachten erstellt, das belegt, dass der Unfall gottgegeben war, demnach kein Fahrverbot Antworten


Bernard Borer

13.02.2009, 18:40 Uhr
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Von den Journalisten erwarte ich jetzt folgendes: - Haben der Untersuchungsrichter und die beteiligten Polizisten von der UEFA, bzw. Blatter Tickets etc. zu Fussballspielen erhalten? - Wieso muss der Untersuchungsrichter sein Urteil nicht begründen? - Was sagt Herr Blatter dazu? - Wer darf gegen dieses lächerlich Milde Urteil Berufung einlegen? Bis dahin gilt: Blatter=Korruption -wie bisher!? Antworten


Erwin Meier

13.02.2009, 18:31 Uhr
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"Lugi-Manndli" sagt man den Advokaten im Berner Oberland. Ein Beinahe-Frontalunfall mit einem der stärksten Sportwagen der Welt beläuft sich für den Verursacher auf CHF 600.-. Doch der Fahrer ist eine "höher gestellte Person", an dessen Dienstwagen ein Streifenpolizist vor dem Bildli des Fotografen noch die Nummer abschraubt. Wann holt das Berner Oberland die Realität ein? Antworten


Monika Fassbind

13.02.2009, 18:17 Uhr
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Fact: "… wo ihm auf der Gegenfahrbahn ein Golf III entgegenkam. Dessen Fahrer, ein 21-Jähriger aus Frutigen, wollte noch nach rechts ausweichen; trotzdem kam es zum seitlichen Crash. Der Golf wurde rechts in die Böschung geschleudert und überschlug sich…" Herr Roger Schatz, das ist KEINE BAGATELLE! - der junge Mann hätte tot sein können. Ob der feine Herr Blatter sich darüber Gedanken macht? Antworten


Heinrich Steiner

13.02.2009, 18:16 Uhr
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Ist ja wohl nichts anderes zu erwarten. Das Kastensystem gibt es nicht mehr und doch ist die Rechtgleichheit in der Schweiz wohl nur ein Papiertiger. Die Handlungsweise wie im Blatterbeispiel von Polizei und letztlich auch der Politiker stinkt zum Himmel. Antworten


Mirco Pocobello

13.02.2009, 18:06 Uhr
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Und ich dachte in der Schweiz gibt's sowas nicht! Eine Schande für das Rechtsystem Schweiz! Antworten


Markus Kreis

13.02.2009, 17:52 Uhr
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Mal abgesehen von der Höhe der Busse geht es doch darum, ob der Fall korrekt beurteilt wurde. Beim Überholen ein Fahrzeug touchieren, dann auf die Gegenfahrban und dort mit einem korrekt fahrendem Fahrzeug einen Unfall bauen. In der polizeilichen Sprache heisst dies "Nicht beherrschen des Fahrzeugs." Ich glaube kaum, dass dieses Vergehen "ein kleines Delikt ist." Antworten


R. Gaehler

13.02.2009, 17:27 Uhr
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Ein Urteil das nur schwer nachvollziehbar ist. Antworten


Markus Schmidli

13.02.2009, 17:15 Uhr
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Diesem greisen Herrn Blatter gehört doch bis zu einem Fahreignungstest der Fahrausweis entzogen, dazu eine saftige Busse. Ist der schon senil? Nicht nur, dass er bei übersetzter Geschwindigkeit sein Fahrzeug offensichtlich nicht beherrschte und womöglich beim Fahren telefonierte fuhr er derart gemeingefährlich, dass ein anderer (korrekt fahrender) Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet wurde. Antworten


Ren Maag

13.02.2009, 16:57 Uhr
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Wie zu erwarten war. Blatter ist schliesslich ein Heiliger. Hirschhorn dagegen (wer ist denn der??), wenn er gegen Heilige dieser Art Pinkel-Kunst veranstaltet löst Strafmassnahmen gegen die Kulturförerung in Millionenhöhe aus. Sport ist halt heiliger als Kunst. Antworten


Max Mösli

13.02.2009, 16:47 Uhr
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Der Meister der bewussten Steuerung von z.B. Wahlen, Auslosungen und sportlichen Anlässen im Allgemeinen kann nicht auch noch die Steuerung eines PKW im Besonderen perfekt beherrschen. Antworten


Dani Kay

13.02.2009, 16:46 Uhr
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Herr Blatter, wenn sie wirklich ein korrekter Mann sind, der gegen Fetterliwirtschaft einsteht, dann spenden sie doch den Betrag, der sich regulär belaufenen Busse für einen Wohlständigen Zweck. Es könnte etwa eine Organisation für Verkehrsopfer sein. Für den Untersuchungsrichter der sich durch die Bevorzugung von Hrn. Blatter wohl Karrierehoffnungen gemacht hat, wäre ein Ethikkursbesuch angesagt. Antworten


mateo prosper

13.02.2009, 16:40 Uhr
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ein weiteres wahres beispiel: "zündet" man einem notorischen linksfahrer der mir 110km/h auf der autobahn fährt "hinten rein", gibt es nach privater anzeige 600.- busse + verfahrenskosten plus 3 Monate Ausweisentzug ( wohl gemerkt der erste Entzug!! ) Dass nun solche Entscheide den Volkzorn schüren ist verständlich. Mein Vertrauen in unser System ist längst weg. Antworten


Domenico Fabio

13.02.2009, 16:38 Uhr
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Ich wurde vor 1 1/2 Jahren innerorts mit 66 (nach Abzug) geblitzt und bekam a) eine Bewährung von 2 Jahren aufgebrummt und b) eine Busse von Total 950.00 CHF (inkl Schreibgebühren). Unfall gab es keinen, keiner kam zu Schaden (ausser mein Portemonnaie natürlich). Ausweis seit 10 Jahren; noch nie eine Busse über 120.00 CHF bekommen. Und bei Sepp Blatter passiert sowas... Von wegen alle gleich... Antworten


Leo P

13.02.2009, 16:37 Uhr
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Ich hatte einen ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren auf der Autobahn. Keinen Unfall verursacht, habe keine Vorstrafen. Was kassiere ich: 3 Monate Billett-Entzug, Busse von 800.- (+bedingte Geldstrafe), Schreibgebühren von 470.- und jetzt kommen dann noch 360.- vom Strassi. Ich bin zurecht bestraft worden. Aber eine regelrechte Frechheit im Vergleich zu dem, was Blatter zu büssen hat!!! Antworten


Peter Schmid

13.02.2009, 16:30 Uhr
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Dieses Urteil ist ein weiterer Beweis dafür, dass es in der Schweizer Justiz zum Himmel stinkt. Diese Justiz hat kein Vertrauen verdient. Und vor allem muss dieser Richter entlassen werden. Antworten


Gero Pfluger

13.02.2009, 16:04 Uhr
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Nicht aufregen im Straßenverkehr sind alle Toten und Verletzten Kavaliersdeliktiert . Herr Leuenberger schlägt Waren um, wenn er falsch parkiert und Jörg Haider rast betrunken durch die Gegend und ist ein Volksheld. Freie fahrt dem Bürger für den die Gesetze nicht gelten. Herr Blatter vertritt den Sport und so muss er fahren. Antworten


John Bachmann

13.02.2009, 15:55 Uhr
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Ich finde es schade, dass der TAGI momentan fast nur noch Sensationsnachrichten bringt: Unfälle, Sexgeschichten, Verbrechen, Prominentenstories ... Wo bleiben die sachlichen, weniger grellen Themen? Antworten


Andreas Meier

13.02.2009, 15:53 Uhr
Melden

Blatter ist mit seinen 73 Jahren ein alter Mann welcher nach so einem Unfall ärztlich untersucht werden müsste. Aber er darf telefonieren,eine doppelte Sicherheitslinie überfahren und Menschenleben gefährden ohne das es einen Richter stört. Aber Hallo - wo leben wir? Würde ein 30 jähriger mit einem 525PS-Geschoss einen solchen Unfall bauen, würde er als Raser abgestempelt und hart bestraft werden Antworten


daniel studer

13.02.2009, 15:50 Uhr
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tja,leider war nichts anderes zu erwarten.sepp blatter ist der korrupteste funktionär den es überhaupt gibt.dass allerdings seine möglichkeiten und kontakte bis zur schweizer justiz reichen,erstaunt ein klein wenig,aber eigentlich nicht wirklich. das schlimme daran ist,dass er unser land weltweit repräsentiert-und in den dreck zieht. er ist eine schande für die schweiz. Antworten


Ben Müller

13.02.2009, 15:43 Uhr
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Ich finde auch dass die Strafe in Relation zu anderen Delikten die hier ja zum Teil aufgeführt wurden schon sehr bescheiden ausgefallen ist. Die Frage die sich jedoch stellt ist die, was wäre mit jemandem von uns bei einem vergleichbaren Fall passiert? Relationen sind wichtig, nicht einfach donnerwettern.... Antworten


Urs Küng

13.02.2009, 15:42 Uhr
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Gott sei Dank bin ich kein Fussballfan!! Jeder einzelne Rappen würde mich reuen, wenn ich denke, dass ich diesen Oberguru der FIFA noch mit finanzieren würde. Antworten


Chiara Hofmann

13.02.2009, 15:39 Uhr
Melden

Wir fuhren vor zwei jahren nach Italien. Nach dem Bernardino Tunnel im Tessin wo 80 ist und zweispurig war anscheinend eine kurze Baustelle und ich hatte absolut keine Tafel gesehen die anzeigte, dass man nur 60 fahren durfte. Es war nicht während der Urlaubszeit und wir waren ganz alleine auf der Strasse. Wir wurden geblitzt. Einen Monat Führerscheinentzug und Fr 1200.00 Busse. Antworten


samuel scherrer

13.02.2009, 15:36 Uhr
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was hattet Ihr denn anderes erwartet?? Die schmutzigsten Ideen zur Weisswaschung ihrer Exponenten kannten schon immer FIFA, UEFA, IOC und Konsorten...Es lebe der Sport! Antworten


Raimund Wenger

13.02.2009, 15:30 Uhr
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Beim Überholen eine Streifkollision verursachen, danach über eine doppelte Sicherheitslinie und dann noch eine Kollission mit einem entgegenkommenden Auto, welches deshalb auch noch auf dem Dach landet und der Fahrer sogar verletzt wird = einfache Verkehrsregelverletzung? Was ist dann eine Schwere? Lachhaft, wie dieser möchtegern Macho geschont wird. Zweiklassengesellschaft in der Realität. Antworten


Dani M.

13.02.2009, 15:27 Uhr
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..und wennman eingebäude mit etwas Farbe beschmiert, dann kriegt man erst mal 12 Tage Beugehaft. Wir wundern uns, dass unsere Jungen kein rechtsverständis mehr haben. Dabei lernen Sie von uns. Rechthat der, derMächtig ist. Beschämend für dieses Land. Antworten


Salvatore Ventura

13.02.2009, 15:19 Uhr
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Ich habe mein Auto auf einem gelb markierten Parkplatz während mehr als zehn Stunden abgestellt. Die Busse: Fr. 880.-. Was soll man da noch viel dazu sagen.. Antworten


Thomas Widmer

13.02.2009, 15:15 Uhr
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Leider zeigt es sich immer mehr das die Schweiz keine Rechtssprechung mehr hat. Die Urteile, die sogenannte Richter fällen, verhöhnen die Opfer aufs gröbste und belohnen die Täter. Antworten


Klaus Müller

13.02.2009, 15:07 Uhr
Melden

Die Richter im Berner Oberland sind seit je her bekannt für Ihre "gerechten Urteile". Dort funktioniert die alte Schweiz noch: wer zahlt, befiehlt! Gäuit Giele. Antworten


Urs Peters

13.02.2009, 15:01 Uhr
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Jedem anständigen Bürger ist seit Jahren bekannt das beim Staat nur Ausschussakademiker, welche in der Privat Wirtschaft keine Job finden arbeiten. somit ist dieses Urteil absolut korrekt Filz, Korruption, Amtsmissbrauch,und Bestechung auf höchstem Niveau. und das betrifft die ganze Politindustrie Antworten


Markus Gwerder

13.02.2009, 14:46 Uhr
Melden

Und ich dachte immer, bereits das Ueberfahren einer doppelten Sicherheitslinie gelte als "schwere Verkehrsregelverletzung". Offenbar muss man davor aber nur telefonierend ein anderes Auto touchieren, damit man milder bestraft wird. Man merke sich also: bei einem Unfall das Handy ans Ohr, dann ist's weniger schlimm. Und sonst kann man sich ja auf das "neutrale" Urteil von Matthias Wiedmer berufen.. Antworten


Donat Jakob

13.02.2009, 14:45 Uhr
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Sehr bedenklich, dass die verschiedenen Richter die Urteile sehr unterschiedlich ansetzen. Mein Strafmass wurde durch ein Rechtsüberholen und zu nahes Auffahren auf der A51 Richtung Bülach mit einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und einem Bussgeld von 1300 Franken und weiteren Kosten belegt. Es war kein dichter Verkehr. Es waren keine Tempo-Überschreitungen, kein Alkohol und keine Drogen im Spiel. Antworten


Hugo Meier

13.02.2009, 14:44 Uhr
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Haarsträubend, einmal mehr..passt absolut zu seinem Profil..mit den Fifa Delegierten in den Drittweltländern macht er das gleiche Spiel..nur damit sie Ihn jedesmal wieder wählen. Zum Glück ist der Mann schon so alt und wird hoffentlich bald ausgewechselt werden! Antworten


Rolf Stalder

13.02.2009, 14:43 Uhr
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Kleines Bsp. zum Vergleich: Doppellinie von der falschen Seite her überfahren. (Doppellinie: Eine Seite durchgezogen, andere Seite gestrichelt). Resultat: Schweres Verkehrsvergehen, 1000 CHF Busse und über 700 CHF Verfahrenskosten. Irgendwie stimmt da doch etwas nicht! Antworten


Rene Wetzel

13.02.2009, 14:41 Uhr
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Die Aussagen des "Herrn Untersuchungsrichters" aus Thun scheinen mir absolut kompatibel zu sonstigen "Gegebenheiten" auf dieser Amtsstelle zu sein... im Zuge der anstehenden Justizreform ist sogar damit zu rechnen, dass verschiedene dort "Tätigen" - ob Männlein oder Weiblein - künftig als "Staatsanwälte" noch viel grösseren "Einfluss" auf unser so geschätztes Rechtssystem bekommen - peinlich! Antworten


Jürg Bühler

13.02.2009, 14:39 Uhr
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Hallo? Was geht denn hier ab? Wieder Lynchjustiz gegen Reichere? Was wissen wir denn wie es zur Streifkolliosion kam? Zog etwa das überholte Auto plötzlich etwas nach links? Dass Blatter dann über Sicherheitslinie und in den Gegenverkehr kam war ja nur die Folge davon und Überholen bei extra Überholspur sicher nicht zu bemängeln Antworten


erich meier

13.02.2009, 13:52 Uhr
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Ich hatte vor ca. 10 Jahren ein Rotlicht überfahren. Busse: CHF 400.--, Schreibgebühr: CHF 621.-- Es kam dabei zu keinem Unfall! Aber es hätte einer passieren können... Vor dem Recht sind alle gleich - die einen halt noch etwas gleicher... Antworten


Jvan Aeberli

13.02.2009, 13:46 Uhr
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Nicht jeder wird gleich behandelt, ich habe beispielsweise eine Busse von Fr 248.- für 2km (!) zu schnelles Fahren in der Stadt Zürich erhalten. Wo bleibt da die Relation? Nur weils Herr Blatter ist, wird er mit Samthandschuhen angefasst - das ist mehr als skandalös, es ist für jeden ehrlichen Bürger ein Affront und motiviert, da und dort das Gesetz auch mal zu umgehen. Bravo ihr Gerichte. Antworten


Dieter Stoll

13.02.2009, 13:43 Uhr
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Blatter hat evtl. telefoniert.!? Eigenartig, dass die Polizei nicht bei den Telecom-Firmen nachfragt. Dort wird ja alles aufgezeichnet und längere Zeit gespeichert. Antworten


Ueli Wengr

13.02.2009, 13:42 Uhr
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Was soll man dazu sagen: Diese Urteil stinkt gwealtig zum Himmel und ein solcher Richter ist seines Amtes nicht würdig! Ein "Normalbürger" wäre zur Höchststrafe verdonnert worden aber ein Herr Blatter.... einfach nur skandalös! Antworten


Roland Rawyler

13.02.2009, 13:42 Uhr
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Was regt sich die Nation eigentlich auf ? Ihr sollt euch alle freuen, dass der Spruch wenigstens für die Schweiz stimmt, der da sagt : Die kleinen werden gehängt u. die grossen werden laufen gelassen !!! Braucht vielleicht jemand noch bessere Beweise ??? Antworten


Fernando Boix

13.02.2009, 13:32 Uhr
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Wer glaubt, unsere Justiz funktioniert noch, glaubt an den Storch. Korruption und Vetterliwirtschaft haben Hochkonjunktur. Wir haben mittlerweile ein Rechtssystem, das sich durchaus mit denen in China und gewissen afrikanischen Diktaturen messen kann. Eine Schande!!!. was sagt jetzt unsere Verkehrsminister? Antworten


Roger Schatz

13.02.2009, 13:31 Uhr
Melden

Das ist eine Bagatelle und sollte nicht höher bestraft werden. Egal wer man ist... Antworten


Bruno Werner

13.02.2009, 13:27 Uhr
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typisch schweizer bünzlitum: vor einem (sowieso schon sehr fragwürdigen) prominenten kuscht sogar justitia. es ist wirklich lachhaft, welche nummer hier wieder abgezogen wird. höchstwahrscheinlich hat der richter vom Sepp, der's ja scheinbar auch sonst mit dem gesetzt nicht so genau nimmt, ein ticket an die wm in südafrika erhalten. so, wie er's sonst wahrscheinlich mit seinen verbansbrüdern macht Antworten


Daniel Frei

13.02.2009, 13:25 Uhr
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Es gibt offenbar Leute in der CH, für die andere Gesetze gelten. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Antworten


Sven Grossenbache

13.02.2009, 13:21 Uhr
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Ich verstehe die ganze Aufregung nicht, denn bevor man sich aufregt sollte man das Urteil kennen. Und wenn nun Herr Blatter telefoniert haben könnte dann heisst das ja nicht, dass er dies getan hat und solange man jemanden nicht beweisen kann, dass er etwas getan hat, kann man ihn auch nicht dafür verurteilen - auch wenn er noch soviel Geld verdient... wo is also das Problem? Antworten


Paul Meier

13.02.2009, 13:13 Uhr
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Genau solche Richter heizen den sozialen Unfrieden weiter an. Man braucht sich nicht wundern, wenn irgendwann das Volk auf die Starsse geht, aber man kann es in den Geschichtsbüchern nachlesen. Antworten


Roger Burger

13.02.2009, 12:59 Uhr
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Näme mich mal wunder was für einer Filz-Partei dieser "Richter" angehört. Das Urteil ist eine absolute Freichheit jedem anständigen Bürger gegenüber, bei welchem das Gesetz auch nur bei der kleinsten Übertretung mit vollster Härte reagiert. Der Herr gehört umgehend abgesetzt, wie man mit so einem Urteils(un)vermögen Richter werden kann ist mir schleierhaft. Antworten


Thomas Fischer

13.02.2009, 12:59 Uhr
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Der Gipfel der Freichheit. Wer hat dem wird gegeben, und Anstand & gesunder Meneschenverstand bleiben auf der Strecke. Beängstigend in einer solchen Banenrepublick zu wohnen. Antworten


Daniel Neff

13.02.2009, 12:59 Uhr
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Korruption? Der Untersuchungsrichter wird wahrscheinlich beim nächsten FIFA-Event in der VIP-Lounge platz nehmen dürfen... Antworten


Heinz Imhof

13.02.2009, 12:52 Uhr
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Dafür darf nun der Herr Untersuchungsrichter Matthias Wiedmer lebenslang gratis an diverse Veranstaltungen der FIFA, oder... So grosszügig und bamherzig wird sich doch wohl der Sepp Blatter zeigen. Antworten


Kurt Baumgartner

13.02.2009, 12:50 Uhr
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Bei dem arroganten Herrn Blatter war nichts anderes zu erwarten. Er hat ja überall seine Leute, die für ihn alles wieder ins rechte Licht richten können. Die ganze Sache stinkt gewaltig zum Himmel. Antworten


Rolf Jucker

13.02.2009, 12:47 Uhr
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Dieser Richter gehört ab sofort abgesetzt. Dieses Urteil ist ein Skandal. Fr. 600.-- Busse für Blatter sind lachhaft. Ein unabhängiger Untersuchungsrichter muss klären, wie es zu diesem Urteil gekommen ist. Anfangen sollte er bei den Kontoauszügen von Matthias Wiedmer Antworten


Steiner Josef

13.02.2009, 12:40 Uhr
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Sohn: Ich will wie Sepp Blatter sein Mutter: FIFA Präsident? Sohn: Nein Reich und über alles stehen! Antworten


Ueli Wengr

13.02.2009, 12:40 Uhr
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Was soll man dazu sagen: Diese Urteil stinkt gwealtig zum Himmel und ein solcher Richter ist seines Amtes nicht würdig! Ein "Normalbürger" wäre zur Höchststrafe verdonnert worden aber ein Herr Blatter.... einfach nur skandalös! Antworten


hans meier

13.02.2009, 12:35 Uhr
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jeder "normalo" wird heute bei wesentlich geringerem fehlverhalten heftiger angepackt. doppellinie überfahren, gegenverkehr gefährden und einen unfall verursachen ist ganz sicher ein schweres verkehrsdelikt und gehört auch so bestraft. das strafmass sollte überdies die finanziellen verhältnisse berücksichtigen. hätte nie gedacht dass hr. Blatter in derart "ärmlichen verhältnissen" leben muss. Antworten


Ludwig Baggenstos

13.02.2009, 12:33 Uhr
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Unglaublich, genau wie suedamerikanische Sitten. Antworten


Klaus Wellermann

13.02.2009, 12:32 Uhr
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Was für ein Hohn! Herr Wiedmer (SVP) dachte wohl das geht schön still hinten durch, so "unter Freunden". Naja, Pech gehabt! Antworten


Jacques Nüssli

13.02.2009, 12:27 Uhr
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Ich kenne einen Fall, wo bei einem privaten Wohnungs-Umzug ein Miet-Lkw mit 500 kg sogenannt "überladen" war (mit ganz gewöhnlichen Möbeln). Dem Fahrer wurde jedes kg mit 1 Franken gebüsst, und er hatte das Billett für drei Monate weg. Leider hiess er nicht Sepp Blatter. Blatter hätte sich auch die Hände mit Zügeln nie schmutzig gemacht. Der Fall zeigt die Existenz einer Klassenjustiz auf. Antworten


Alfred Steiner

13.02.2009, 12:26 Uhr
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Unglaublich, die Schweiz wird zur "Bananenrepublik"! Gratulation!! Antworten


Veronique Duchand

13.02.2009, 12:22 Uhr
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Wer glaubt, unsere Justiz funktioniert noch, glaubt an den Storch. Korruption und Vetterliwirtschaft haben Hochkonjunktur. Es ist auch bezeichnend für die Arroganz dieses Untersuchungsrichters, dass er glaubt, das Urteil nicht erläutern zu müssen. Wir haben mittlerweile ein Rechtssystem, das sich durchaus mit denen in China und gewissen afrikanischen Diktaturen messen kann. Eine Schande!!! Antworten


Herbert Koller

13.02.2009, 12:19 Uhr
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Je länger je weniger sind Urteile gegen Mitglieder der "Servelatprominenz" nachvollziehbar. Schon der Umstand, dass nach dem Unfall das Kontrollschild an Blatters Wagen entfernt wurde (durch die Polizei!!) ist Skandalös. Dieses Urteil schlägt nun aber dem Fass den Boden aus. Blatter gehört von der Strasse und der Richter aus dem Amt entfernt. Antworten


Peter Hotz

13.02.2009, 12:18 Uhr
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alle sind gleich nur einige sind gleicher.... Antworten


Hausi Müller

13.02.2009, 12:17 Uhr
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Tja, der Herr Richter darf nun bei der WM in einer netten Loge sitzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil fair war. Eine zweite Beurteilung eines anderen Richters, eventuell aus einem anderen Kanton könnte dies klären. Sollte telefoniert worden sein, hat Hr. Blatter ja bewusst nicht den Verkehr beobachtet und damit einen Unfall riskiert. Was wäre wenn es Verletzte gegeben hätte? Antworten


Ronnie König

13.02.2009, 12:15 Uhr
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Wie kaputt ist unser Land eigentlich? Morsche Eidgenossen. Wendehalspolitik. Korrupte Institutionen. Muss ein Napoleon mal wieder aufräumen? Ein Fall Leibacher wundert mich nun nicht mehr! Zum Glück gabs nur einen, sonst müsste der Kerl langsam Überstunden machen. Antworten


Nicolas Jossen

13.02.2009, 12:14 Uhr
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Wilkommen in der Bananenrepublik Schweiz. Zum Heulen sowas..... Antworten



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