Panorama
Urteil zu Sepp Blatters Unfall löst Empörung aus
Von Bruno Stüdle. Aktualisiert am 13.02.2009 86 Kommentare
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So «schoss» Blatter den Frutiger «ab»
Am Samstagmorgen vom 18. Oktober 2008 bog Fifa-Boss Sepp Blatter in Spiez mit seinem 525 PS starken Mercedes auf der A8 in Richtung Kandersteg ab. Am Ende des Spiezwilertunnels, da, wo es in Fahrtrichtung eine Normalspur und eine Überholspur gibt, setzte Blatter zum Überholen an. Sein Mercedes touchiert das langsamere Auto. Nach der Streifkollision überquerte er die doppelte Sicherheitslinie, wo ihm auf der Gegenfahrbahn ein Golf III entgegenkam. Dessen Fahrer, ein 21-Jähriger aus Frutigen, wollte noch nach rechts ausweichen; trotzdem kam es zum seitlichen Crash. Der Golf wurde rechts in die Böschung geschleudert und überschlug sich. Blatters Mercedes kam etwa 200 Meter weiter ebenfalls an der Böschung zum Stillstand. Der Fifa-Präsident, der am 10. März 73-jährig wird, blieb unverletzt, der Golffahrer wurde leicht verletzt, und es entstand laut Polizeibericht «beträchtlicher Sachschaden».
Schon damals fragte sich das «normale» Volk, ob Promis von den Behörden besser behandelt werden. Gleich nach dem Unfall haben Polizisten nämlich die Nummernschilder von Blatters 233'000 Franken teurem Mercedes entfernt – am Golf blieben sie dran.
Franz Märki, Kommunikationschef der Kantonspolizei teilte damals auf Anfrage mit: «Grundsätzlich hat jede Person das Recht auf Persönlichkeitsschutz. Der Mitarbeiter der Kantonspolizei hat das Kontrollschild am Fahrzeug von Herrn Blatter entfernt, damit die Nummer nicht öffentlich bekannt wird. Was den VW Golf betrifft, so musste die Kantonspolizei nicht annehmen, dass dieser im medialen Fokus stehen würde. Deshalb wurde dieses Kontrollschild auch nicht entfernt.» bst
600 Franken Busse und 250 Franken Bearbeitungsgebühren – das Urteil gegen Fifa-Präsident Sepp Blatter (vgl.Ausgabe vom Montag) nach seinem Unfall in Spiezwiler löst Empörung aus: «Es ist eine Schande zu hören, dass Sepp Blatter für einen solchen Unfall mit einer Busse von nur 600 Franken davonkommt», nervt sich ein Leserbriefschreiber.
«Korrupter gehts nicht mehr», empört sich ein anderer und schreibt über seine Erfahrung: «Als ich auf unbelebter Strasse mit 84 an Stelle von 50 km/h geblitzt wurde, aber keinen Unfall verursachte, wurde ich mit einer Busse von fast 1300 Franken sowie dem Billettentzug für drei Monate bestraft.» Ähnliches hat ein Meiringer erfahren müssen: «Da weicht unser 18-jähriger Sohn in der Nacht einem Fuchs aus und hat einen Blechschaden. Er hat keinen überholt, war weder alkoholisiert noch auf Drogen, hat nicht telefoniert und war nicht zu schnell. Fazit: Busse von 500 Franken plus einen Monat Ausweisentzug.»
Kein Kommentar zum Urteil
Festgesetzt hat Blatters Strafmass Matthias Wiedmer, Untersuchungsrichter in Thun. Er stehe zum Urteil, wolle es aber nicht näher kommentieren, sagte er , als er von dieser Zeitung für eine Stellungnahme angefragt wurde. Ganz allgemein sei bei der Beurteilung von Verkehrsdelikten aber entscheidend, ob eine «einfache» oder eine «grobe Verkehrsregelverletzung» vorliege. Bei der «einfachen spielen die finanziellen Verhältnisse des Verurteilten bei der Festsetzung des Strafmasses in der Regel keine Rolle; bei groben Verkehrsregelverletzungen aber schon – dann wird bei der Bemessung der Strafe das Einkommen stärker berücksichtigt», erklärte Wiedmer.
Nur ein «einfaches Delikt»?
Wenn man in Betracht zieht, dass Sepp Blatter von der Fifa pro Jahr 1 Million Franken Aufwandsentschädigung kassiert, muss man auf Grund von Wiedmers Urteil also davon ausgehen, dass der Fifa-Chef beim Unfall in Spiezwiler nur eine «einfachen Verkehrsregelverletzung» beging. Welche es war, durfte der Untersuchungsrichter nicht sagen. Im Strafbefehl, welchen diese Zeitung gestern auf dem Untersuchungsrichteramt einsehen durfte, ist aber unter anderem die Gesetzesbestimmung aufgeführt, wonach Blatter während seiner Unfallfahrt telefoniert haben könnte. Und dafür sieht die Ordnungsbussenverordnung eine Busse von mindestens 100 Franken vor.
«Urteil ist fragwürdig»Von «schwerer Verkehrsregelverletzung» spricht das Gesetz etwa bei Delikten wie «zu hohe Geschwindigkeit», «Überholen bei Gegenverkehr» oder «Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen anfahren». Liegen solche Verstösse vor, werden beim Festsetzen des Strafmasses auch die Folgen des Unfalles stärker gewichtet. Für den Strassenverkehrsgesetz-Experten und Opferanwalt Marco Unternährer ist indes klar: «Das Urteil ist fragwürdig. Eine Busse ist immer abhängig vom Einkommen», sagte er gegenüber dem «Blick». Und: «Ich kann mir nicht vorstellen, wie der Richter das Urteil begründet. Ein anderer Lenker hätte eine bedingte Freiheitsstrafe riskiert.» (Berner Oberländer)
Erstellt: 13.02.2009, 12:08 Uhr
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86 Kommentare
Der ehemalige US-Chefankläger in den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen hat in einem Interview auf die Frage, ob es ein "Neutrales Gericht" gebe gesagt: "Überall sind die Gerichte die "Gerichte der Sieger"… voilà Der Herr vom Wallis gehört zu den Siegern… Sie nicht? Antworten
...so billig bleibt "Gefährdung für Leib und Leben" - infolge Rasens bzw. Überholen über die doppelte Verbotslinie - für einen pfündigen Oligarchen des "Fürstentums Schweiz"? Im Vergleich: Ein etwas pressierter Berufsfahrer bezahlt nicht nur Bussen über seinem Existenzminimum, sondern hat wegen dem Permis-Entzug auch gleich ein Berufsverbot. Welchen dummen Boden bereiten sich die Herrschenden da? Antworten
Mit meiner Vespa missachtete ich ein Stoppsignal (harmlos im stehenden Stadtverkehr). Das reichte für 750.- Busse, 250.- Verfahrenskosten, 15 Tagsätze à 100.- auf Bewährung, Eintrag ins Strafregister und 3 Monate Führerscheinentzug. Begründung: "abstrakte Gefahr" für die Verkehrssicherheit. Hier aber haben wir sie konkret vorliegen... Wohl ganz haben wir das Mittelalter noch nicht überwunden. Antworten
Einmal mehr bestätigt Matthias Wiedmer durch sein Urteil; Kleine hängt man, grosse lässt man laufen.Wo ist die Gerechtigkeit geblieben,wenn beim Beurteilen der Geldsäckel eine Rolle spielt.Wer bringt den Mut auf,gegen solche Misswirtschaft einzelner Richter vorzugehen gehen.Können wir noch an den gesunden Menschenverstand appellieren oder ist das zu viel verlangt? Antworten
Warum die Aufregung? Wissen wir's denn nicht schon lange? Die Rechtssprechung in unserem Land bedient sich verschiedenster Gesetzbücher. Offensichtlich gibt es diesbezüglich verschiedenste Literatur. Z.B. für "Normalos", für Promis, für Wirtschaftkapitäne (welche Schiffe zum sinken bringen), etc. In den '80er'n haben fliegende Pflastersteine nicht so lange auf sich warten lassen. Antworten
Man staunt. Das stellt die Basler Polizei eine regelrechte Falle auf und kassiert "für nicht stellen des Blinkers" CHF 100.00. Das ist allerdings schon über ein Jahr her. Vergessen werde ich das dieser Raubrittermentalität bestimmt nie. Und jetzt kommt ein berühmter Millionär. Gewisse Geister gehören in den Ruhestand oder in die Wüste, wo sie keinen Schaden anrichten. Antworten
Interessant wäre zu erfahren, wie Herr Wiedmer die offentsichtlich ungerechten Unterschiede zwischen dem folgenden und dem Urteil von Sepp Blatter begründet: Ich wurde wegen "grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Überholen trotz Sicherheitslinie mit Gefährdung des Gegenverkehrs" zu 1000.- Busse, 400.- Schreibgebühr, 800.- bedingt + 3 Monate Ausweisentzug verurteilt + dies bei 40'000.-/Jahr!? Antworten
Grauholz, morgens 07.15 Uhr, Berufsverkehr. Wegen Auffahren (kein Unfall, Geschwindigkeit eingehalten) hat mich ein ziviler "Freund und Helfer" verurteilt zu 1600 Fr. Busse, 1 Monat Ausweis weg. Nun lese ich das Urteil von Hr. Blatter. Ich sehe meine Straffe ein, aber nach diesem Urteil? Gleich ist nicht Gleich, dass hatte ich bisher befürchtet, jetzt ist es eine Tatsache. Einfach nur beschämend. Antworten
Blatter ist mit seinen 73 Jahren ein alter Mann welcher nach so einem Unfall ärztlich Untersucht werden müsste. Aber er darf telefonieren, eine doppelte Sicherheitslinie überfahren und Menschenleben gefährden ohne das es einen Richter stört. Aber Hallo - wo leben wir? Würde ein 30 jähriger mit einem 525PS-Geschoss einen solchen Unfall bauen, würde er als Raser abgestempelt und hart bestraft werden Antworten
Gegen Milliardenvernichter wird keine Strafuntersuchung eingeleitet ..... Tennis-Pro muss keinen Miltärdienst leisten wegen Rückenproblemen .... Milliardäre zahlen ein Trinkgeld als Steuern .... Fall Blatter .... langsam wird es dem hintersten und letzten klar: einige sind gleicher als gleich; nicht nur auf der Farm. Antworten
Etwas verspätet, aber umso zynischer. Da hat wohl der Richter das Gefühl gehabt irgend einem Promi zu helfen, dabei hat er aber nicht viel gedacht, dass ihm (dem Richter) seine hohe Inteligenz nur schadet, denn er hat ja von diesem, dem Vergehen des Fahrers keineswegs entsprechenden Urteil nichts als jetzt nur Hohn und Spott! Wehe wenn über ihn mal Recht gesprochen werden sollte. Antworten
Tja, schon sonderbar. Auch was mit dem Wagen nach dem Unfall geschah ist höchst fragwürdig. Polizei schraubt ganz schnell noch die Nummernschilder ab und solche Sachen. Sepp Blatter, und dass muss man halt schon sagen, hat eine ziemliche Macht. Er hat Geld und entscheidende Verbindungen. Mafia gibt es nicht nur in Italien sondern auch in der CH. Ganz entschieden sogar. Antworten
Wiso fährt Herr Blatter noch Auto? Heisst es nicht: Nicht beherschen des Fahrzeug, bei nicht angepasster geschwindigkeit, den sichtverhältnissen??? Jeder andere hätte mind. 1Mt. Fahrentzug erhalten!!! Jüngere mind. 3Mt.!!!! 250.- Bearbeitungsgebühr??Konnte Herr Blatter "FIFA meilen" einlösen??Cummulus rabatt?? Herr Mörgeli fährt bestimmt auch schon wieder ohne konsek, der arme wurde geblendet Antworten
Da wundere ich mich nur noch - ich wurde wegen "Nichtwahrens eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren" auf der Autobahn (ohne einen Unfall zu verursachen, ohne Alkohol sowie ohne Geschwindigkeitsverletzung) zu einer Busse von Fr. 2200.- unbedingt sowie zu einem dreimonatigen Führerausweisentzug verurteilt - ich heisse eben nicht Blatter.....Wo bleibt die Gerechtigkeit? Antworten
Von den Journalisten erwarte ich jetzt folgendes: - Haben der Untersuchungsrichter und die beteiligten Polizisten von der UEFA, bzw. Blatter Tickets etc. zu Fussballspielen erhalten? - Wieso muss der Untersuchungsrichter sein Urteil nicht begründen? - Was sagt Herr Blatter dazu? - Wer darf gegen dieses lächerlich Milde Urteil Berufung einlegen? Bis dahin gilt: Blatter=Korruption -wie bisher!? Antworten
"Lugi-Manndli" sagt man den Advokaten im Berner Oberland. Ein Beinahe-Frontalunfall mit einem der stärksten Sportwagen der Welt beläuft sich für den Verursacher auf CHF 600.-. Doch der Fahrer ist eine "höher gestellte Person", an dessen Dienstwagen ein Streifenpolizist vor dem Bildli des Fotografen noch die Nummer abschraubt. Wann holt das Berner Oberland die Realität ein? Antworten
Fact: "… wo ihm auf der Gegenfahrbahn ein Golf III entgegenkam. Dessen Fahrer, ein 21-Jähriger aus Frutigen, wollte noch nach rechts ausweichen; trotzdem kam es zum seitlichen Crash. Der Golf wurde rechts in die Böschung geschleudert und überschlug sich…" Herr Roger Schatz, das ist KEINE BAGATELLE! - der junge Mann hätte tot sein können. Ob der feine Herr Blatter sich darüber Gedanken macht? Antworten
Ist ja wohl nichts anderes zu erwarten. Das Kastensystem gibt es nicht mehr und doch ist die Rechtgleichheit in der Schweiz wohl nur ein Papiertiger. Die Handlungsweise wie im Blatterbeispiel von Polizei und letztlich auch der Politiker stinkt zum Himmel. Antworten
Mal abgesehen von der Höhe der Busse geht es doch darum, ob der Fall korrekt beurteilt wurde. Beim Überholen ein Fahrzeug touchieren, dann auf die Gegenfahrban und dort mit einem korrekt fahrendem Fahrzeug einen Unfall bauen. In der polizeilichen Sprache heisst dies "Nicht beherrschen des Fahrzeugs." Ich glaube kaum, dass dieses Vergehen "ein kleines Delikt ist." Antworten
Diesem greisen Herrn Blatter gehört doch bis zu einem Fahreignungstest der Fahrausweis entzogen, dazu eine saftige Busse. Ist der schon senil? Nicht nur, dass er bei übersetzter Geschwindigkeit sein Fahrzeug offensichtlich nicht beherrschte und womöglich beim Fahren telefonierte fuhr er derart gemeingefährlich, dass ein anderer (korrekt fahrender) Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet wurde. Antworten
Wie zu erwarten war. Blatter ist schliesslich ein Heiliger. Hirschhorn dagegen (wer ist denn der??), wenn er gegen Heilige dieser Art Pinkel-Kunst veranstaltet löst Strafmassnahmen gegen die Kulturförerung in Millionenhöhe aus. Sport ist halt heiliger als Kunst. Antworten
Herr Blatter, wenn sie wirklich ein korrekter Mann sind, der gegen Fetterliwirtschaft einsteht, dann spenden sie doch den Betrag, der sich regulär belaufenen Busse für einen Wohlständigen Zweck. Es könnte etwa eine Organisation für Verkehrsopfer sein. Für den Untersuchungsrichter der sich durch die Bevorzugung von Hrn. Blatter wohl Karrierehoffnungen gemacht hat, wäre ein Ethikkursbesuch angesagt. Antworten
ein weiteres wahres beispiel: "zündet" man einem notorischen linksfahrer der mir 110km/h auf der autobahn fährt "hinten rein", gibt es nach privater anzeige 600.- busse + verfahrenskosten plus 3 Monate Ausweisentzug ( wohl gemerkt der erste Entzug!! ) Dass nun solche Entscheide den Volkzorn schüren ist verständlich. Mein Vertrauen in unser System ist längst weg. Antworten
Ich wurde vor 1 1/2 Jahren innerorts mit 66 (nach Abzug) geblitzt und bekam a) eine Bewährung von 2 Jahren aufgebrummt und b) eine Busse von Total 950.00 CHF (inkl Schreibgebühren). Unfall gab es keinen, keiner kam zu Schaden (ausser mein Portemonnaie natürlich). Ausweis seit 10 Jahren; noch nie eine Busse über 120.00 CHF bekommen. Und bei Sepp Blatter passiert sowas... Von wegen alle gleich... Antworten
Ich hatte einen ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren auf der Autobahn. Keinen Unfall verursacht, habe keine Vorstrafen. Was kassiere ich: 3 Monate Billett-Entzug, Busse von 800.- (+bedingte Geldstrafe), Schreibgebühren von 470.- und jetzt kommen dann noch 360.- vom Strassi. Ich bin zurecht bestraft worden. Aber eine regelrechte Frechheit im Vergleich zu dem, was Blatter zu büssen hat!!! Antworten
Nicht aufregen im Straßenverkehr sind alle Toten und Verletzten Kavaliersdeliktiert . Herr Leuenberger schlägt Waren um, wenn er falsch parkiert und Jörg Haider rast betrunken durch die Gegend und ist ein Volksheld. Freie fahrt dem Bürger für den die Gesetze nicht gelten. Herr Blatter vertritt den Sport und so muss er fahren. Antworten
Blatter ist mit seinen 73 Jahren ein alter Mann welcher nach so einem Unfall ärztlich untersucht werden müsste. Aber er darf telefonieren,eine doppelte Sicherheitslinie überfahren und Menschenleben gefährden ohne das es einen Richter stört. Aber Hallo - wo leben wir? Würde ein 30 jähriger mit einem 525PS-Geschoss einen solchen Unfall bauen, würde er als Raser abgestempelt und hart bestraft werden Antworten
tja,leider war nichts anderes zu erwarten.sepp blatter ist der korrupteste funktionär den es überhaupt gibt.dass allerdings seine möglichkeiten und kontakte bis zur schweizer justiz reichen,erstaunt ein klein wenig,aber eigentlich nicht wirklich. das schlimme daran ist,dass er unser land weltweit repräsentiert-und in den dreck zieht. er ist eine schande für die schweiz. Antworten
Ich finde auch dass die Strafe in Relation zu anderen Delikten die hier ja zum Teil aufgeführt wurden schon sehr bescheiden ausgefallen ist. Die Frage die sich jedoch stellt ist die, was wäre mit jemandem von uns bei einem vergleichbaren Fall passiert? Relationen sind wichtig, nicht einfach donnerwettern.... Antworten
Wir fuhren vor zwei jahren nach Italien. Nach dem Bernardino Tunnel im Tessin wo 80 ist und zweispurig war anscheinend eine kurze Baustelle und ich hatte absolut keine Tafel gesehen die anzeigte, dass man nur 60 fahren durfte. Es war nicht während der Urlaubszeit und wir waren ganz alleine auf der Strasse. Wir wurden geblitzt. Einen Monat Führerscheinentzug und Fr 1200.00 Busse. Antworten
Beim Überholen eine Streifkollision verursachen, danach über eine doppelte Sicherheitslinie und dann noch eine Kollission mit einem entgegenkommenden Auto, welches deshalb auch noch auf dem Dach landet und der Fahrer sogar verletzt wird = einfache Verkehrsregelverletzung? Was ist dann eine Schwere? Lachhaft, wie dieser möchtegern Macho geschont wird. Zweiklassengesellschaft in der Realität. Antworten
Jedem anständigen Bürger ist seit Jahren bekannt das beim Staat nur Ausschussakademiker, welche in der Privat Wirtschaft keine Job finden arbeiten. somit ist dieses Urteil absolut korrekt Filz, Korruption, Amtsmissbrauch,und Bestechung auf höchstem Niveau. und das betrifft die ganze Politindustrie Antworten
Und ich dachte immer, bereits das Ueberfahren einer doppelten Sicherheitslinie gelte als "schwere Verkehrsregelverletzung". Offenbar muss man davor aber nur telefonierend ein anderes Auto touchieren, damit man milder bestraft wird. Man merke sich also: bei einem Unfall das Handy ans Ohr, dann ist's weniger schlimm. Und sonst kann man sich ja auf das "neutrale" Urteil von Matthias Wiedmer berufen.. Antworten
Sehr bedenklich, dass die verschiedenen Richter die Urteile sehr unterschiedlich ansetzen. Mein Strafmass wurde durch ein Rechtsüberholen und zu nahes Auffahren auf der A51 Richtung Bülach mit einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und einem Bussgeld von 1300 Franken und weiteren Kosten belegt. Es war kein dichter Verkehr. Es waren keine Tempo-Überschreitungen, kein Alkohol und keine Drogen im Spiel. Antworten
Haarsträubend, einmal mehr..passt absolut zu seinem Profil..mit den Fifa Delegierten in den Drittweltländern macht er das gleiche Spiel..nur damit sie Ihn jedesmal wieder wählen. Zum Glück ist der Mann schon so alt und wird hoffentlich bald ausgewechselt werden! Antworten
Kleines Bsp. zum Vergleich: Doppellinie von der falschen Seite her überfahren. (Doppellinie: Eine Seite durchgezogen, andere Seite gestrichelt). Resultat: Schweres Verkehrsvergehen, 1000 CHF Busse und über 700 CHF Verfahrenskosten. Irgendwie stimmt da doch etwas nicht! Antworten
Die Aussagen des "Herrn Untersuchungsrichters" aus Thun scheinen mir absolut kompatibel zu sonstigen "Gegebenheiten" auf dieser Amtsstelle zu sein... im Zuge der anstehenden Justizreform ist sogar damit zu rechnen, dass verschiedene dort "Tätigen" - ob Männlein oder Weiblein - künftig als "Staatsanwälte" noch viel grösseren "Einfluss" auf unser so geschätztes Rechtssystem bekommen - peinlich! Antworten
Hallo? Was geht denn hier ab? Wieder Lynchjustiz gegen Reichere? Was wissen wir denn wie es zur Streifkolliosion kam? Zog etwa das überholte Auto plötzlich etwas nach links? Dass Blatter dann über Sicherheitslinie und in den Gegenverkehr kam war ja nur die Folge davon und Überholen bei extra Überholspur sicher nicht zu bemängeln Antworten
Nicht jeder wird gleich behandelt, ich habe beispielsweise eine Busse von Fr 248.- für 2km (!) zu schnelles Fahren in der Stadt Zürich erhalten. Wo bleibt da die Relation? Nur weils Herr Blatter ist, wird er mit Samthandschuhen angefasst - das ist mehr als skandalös, es ist für jeden ehrlichen Bürger ein Affront und motiviert, da und dort das Gesetz auch mal zu umgehen. Bravo ihr Gerichte. Antworten
Was regt sich die Nation eigentlich auf ? Ihr sollt euch alle freuen, dass der Spruch wenigstens für die Schweiz stimmt, der da sagt : Die kleinen werden gehängt u. die grossen werden laufen gelassen !!! Braucht vielleicht jemand noch bessere Beweise ??? Antworten
Wer glaubt, unsere Justiz funktioniert noch, glaubt an den Storch. Korruption und Vetterliwirtschaft haben Hochkonjunktur. Wir haben mittlerweile ein Rechtssystem, das sich durchaus mit denen in China und gewissen afrikanischen Diktaturen messen kann. Eine Schande!!!. was sagt jetzt unsere Verkehrsminister? Antworten
typisch schweizer bünzlitum: vor einem (sowieso schon sehr fragwürdigen) prominenten kuscht sogar justitia. es ist wirklich lachhaft, welche nummer hier wieder abgezogen wird. höchstwahrscheinlich hat der richter vom Sepp, der's ja scheinbar auch sonst mit dem gesetzt nicht so genau nimmt, ein ticket an die wm in südafrika erhalten. so, wie er's sonst wahrscheinlich mit seinen verbansbrüdern macht Antworten
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht, denn bevor man sich aufregt sollte man das Urteil kennen. Und wenn nun Herr Blatter telefoniert haben könnte dann heisst das ja nicht, dass er dies getan hat und solange man jemanden nicht beweisen kann, dass er etwas getan hat, kann man ihn auch nicht dafür verurteilen - auch wenn er noch soviel Geld verdient... wo is also das Problem? Antworten
Näme mich mal wunder was für einer Filz-Partei dieser "Richter" angehört. Das Urteil ist eine absolute Freichheit jedem anständigen Bürger gegenüber, bei welchem das Gesetz auch nur bei der kleinsten Übertretung mit vollster Härte reagiert. Der Herr gehört umgehend abgesetzt, wie man mit so einem Urteils(un)vermögen Richter werden kann ist mir schleierhaft. Antworten
Dieser Richter gehört ab sofort abgesetzt. Dieses Urteil ist ein Skandal. Fr. 600.-- Busse für Blatter sind lachhaft. Ein unabhängiger Untersuchungsrichter muss klären, wie es zu diesem Urteil gekommen ist. Anfangen sollte er bei den Kontoauszügen von Matthias Wiedmer Antworten
jeder "normalo" wird heute bei wesentlich geringerem fehlverhalten heftiger angepackt. doppellinie überfahren, gegenverkehr gefährden und einen unfall verursachen ist ganz sicher ein schweres verkehrsdelikt und gehört auch so bestraft. das strafmass sollte überdies die finanziellen verhältnisse berücksichtigen. hätte nie gedacht dass hr. Blatter in derart "ärmlichen verhältnissen" leben muss. Antworten
Ich kenne einen Fall, wo bei einem privaten Wohnungs-Umzug ein Miet-Lkw mit 500 kg sogenannt "überladen" war (mit ganz gewöhnlichen Möbeln). Dem Fahrer wurde jedes kg mit 1 Franken gebüsst, und er hatte das Billett für drei Monate weg. Leider hiess er nicht Sepp Blatter. Blatter hätte sich auch die Hände mit Zügeln nie schmutzig gemacht. Der Fall zeigt die Existenz einer Klassenjustiz auf. Antworten
Wer glaubt, unsere Justiz funktioniert noch, glaubt an den Storch. Korruption und Vetterliwirtschaft haben Hochkonjunktur. Es ist auch bezeichnend für die Arroganz dieses Untersuchungsrichters, dass er glaubt, das Urteil nicht erläutern zu müssen. Wir haben mittlerweile ein Rechtssystem, das sich durchaus mit denen in China und gewissen afrikanischen Diktaturen messen kann. Eine Schande!!! Antworten
Je länger je weniger sind Urteile gegen Mitglieder der "Servelatprominenz" nachvollziehbar. Schon der Umstand, dass nach dem Unfall das Kontrollschild an Blatters Wagen entfernt wurde (durch die Polizei!!) ist Skandalös. Dieses Urteil schlägt nun aber dem Fass den Boden aus. Blatter gehört von der Strasse und der Richter aus dem Amt entfernt. Antworten
Tja, der Herr Richter darf nun bei der WM in einer netten Loge sitzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil fair war. Eine zweite Beurteilung eines anderen Richters, eventuell aus einem anderen Kanton könnte dies klären. Sollte telefoniert worden sein, hat Hr. Blatter ja bewusst nicht den Verkehr beobachtet und damit einen Unfall riskiert. Was wäre wenn es Verletzte gegeben hätte? Antworten
Wie kaputt ist unser Land eigentlich? Morsche Eidgenossen. Wendehalspolitik. Korrupte Institutionen. Muss ein Napoleon mal wieder aufräumen? Ein Fall Leibacher wundert mich nun nicht mehr! Zum Glück gabs nur einen, sonst müsste der Kerl langsam Überstunden machen. Antworten




Marco Keller
Lieber Herr U-Richter Wiedmer, was haben Sie geraucht als Sie das Straffmass festlegten? Überfahren einer Sicherheitslinie, weil man mit einem andere Auto touchiert ist....das kommt davon wenn man am Steuer telefoniert. Ich musste meinen Ausweis wegen 26km/h zuviel (ausserorts/gerade Strecke/weites Feld/Kein Verkehr) abgeben und eine saftige Buse zahlen.....freue mich, wenn ich Prominent bin.... Antworten