Panorama
Vergewaltigung einer Prostituierten wiegt nicht weniger schwer
Ein Vergewaltiger darf nicht weniger streng bestraft werden, weil sein Opfer eine Prostituierte war. Die Waadtländer Justiz hat sich mit ihrem Urteil gegen einen Mehrfachtäter vertan. Laut Bundesgericht ist die dreijährige Freiheitsstrafe unhaltbar milde.
Der Mann hatte sich zwischen 1997 und 2006 an fünf Prostituierten sexuell vergangen. Er vollzog mit den Frauen gegen ihren Willen vaginalen oder analen Verkehr. Die Waadtländer Justiz verurteilte ihn dafür wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu drei Jahren Freiheitsstrafe, die Hälfte davon bedingt.
Beruf darf keine Rolle spielen
Das milde Urteil rechtfertigten die Waadtländer Richter unter anderem damit, dass er die Straftaten im Rahmen von Beziehungen mit Prostituierten begangen habe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft nun gutgeheissen und das Urteil aufgehoben.
Die höchsten Richter stellen in ihrem Urteil klar, dass die Schwere einer Vergewaltigung nicht danach beurteilt werden darf, welchen Beruf das Opfer ausübt. Die Überlegungen der Vorinstanzen würden darauf hinauslaufen, dass die Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung einer Prostituierten weniger schwer wiege.
Prostituierte haben gleiche Rechte
Eine Prostituierte habe indessen nicht weniger als jede andere Person das Recht, eine sexuelle Beziehung oder ihr unerwünschte Sexualpraktiken zu verweigern. Zu Unrecht sei zudem zu Gunsten des Täters berücksichtigt worden, dass er die Frauen nicht geschlagen oder bedroht habe.
Dass er nur seine physische Kraft ausgespielt habe, verringere seine Schuld jedoch nicht. Im Übrigen habe er nicht die geringste Reue gezeigt. Das Strafmass sei insgesamt unhaltbar milde ausgefallen. Die Sache geht nun zurück an die Waadtländer Justiz, die eine deutlich strengere Strafe gegen den Mann verhängen muss. (oku/sda)
Erstellt: 09.06.2010, 12:53 Uhr
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