Panorama

Wann wird Roman Polanski ausgeliefert?

Aktualisiert am 08.05.2010

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat sich in einem Interview zu einer möglichen Auslieferung des Regisseurs geäussert.

Eine unendliche Geschichte: Roman Polanski sitzt seit September 2009 in Auslieferungshaft.

Eine unendliche Geschichte: Roman Polanski sitzt seit September 2009 in Auslieferungshaft.
Bild: Keystone

Eveline Widmer-Schlumpf wird über den Fall des in Gstaad BE in Hausarrest sitzenden Regisseurs Roman Polanski laufend informiert, wie sie in einem Interview sagte. Einen Antrag des Bundesamtes für Justiz für einen Entscheid will sie selbst prüfen.

Einen Antrag des Bundesamtes für Justiz für einen Entscheid will sie selbst prüfen. Polanski wurde am 26. September 2009 auf Grund eines Haftbefehls aus den USA bei der Einreise in die Schweiz in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft genommen. Seit Anfang Dezember sitzt er in seinem Ferienhaus im Berner Oberland mit einer elektronischen Fussfessel in Hausarrest.

Wann über Polanskis Auslieferung in die USA entschieden wird, liess Widmer-Schlumpf im am Samstag veröffentlichten Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» offen: «Das hängt davon ab, bis wann uns alle Unterlagen zur Verfügung stehen, die wir brauchen, um das Auslieferungsersuchen abschliessend beurteilen zu können.»

US-Gerichtsentscheid abgewartet

Polanskis Antrag auf eine Verurteilung in Abwesenheit wurde im vergangenen April von einem kalifornischen Berufungsgericht abgelehnt. Dieser Entscheid sei mittlerweile rechtskräftig, da der polnisch-französische Regisseur auf einen Weiterzug verzichtet habe, sagte Widmer-Schlumpf.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) habe den Entscheid dieses Gerichts abgewartet. Dies habe zur langen Dauer des Verfahrens beigetragen, sagte Widmer-Schlumpf. Gemäss dem offiziellen Auslieferungsersuchen der USA drohen Polanski bei einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Gefängnis. Er soll 1977 eine 13-Jährige mit Drogen gefügig gemacht und sie danach sexuell missbraucht haben. Er bekannte sich damals als schuldig, floh aber vor der offiziellen Strafverkündung ins Ausland. (jak/sda)

Erstellt: 08.05.2010, 11:35 Uhr

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