Panorama
Was spricht gegen Kachelmann – und was für ihn?
Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 18.01.2011 10 Kommentare
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Der Kachelmann-Prozess
Jörg Kachelmann steht seit Anfang September in Mannheim vor Gericht. Der Schweizer TV-Moderator ist wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagt. Morgen Mittwoch findet der 23. Prozesstag statt. Dabei sollen Bild-Ton-Aufzeichnungen der polizeilichen Vernehmung von Sabine W. präsentiert und begutachtet werden. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Der Kachelmann-Prozess dauert voraussichtlich bis Ende März 2011 - deutlich länger als geplant. Im Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage droht Kachelmann eine Gefängnisstrafe von mindestens fünf Jahren.
Tagesanzeiger.ch/Newsnetz berichtet laufend über den Kachelmann-Prozess. Die Berichterstattung umfasst Prozessberichte, Hintergrundartikel, Videobeiträge und Bilder. Zudem gibt es auf Tagesanzeiger.ch/Newsnetz ein Dossier zum Kachelmann-Prozess. (vin)
Stichworte
Der Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann dreht sich um eine zentrale Frage: Was geschah in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 in der Wohnung von Sabine W. in Schwetzingen? Selbst nach 22 Verhandlungstagen am Landgericht Mannheim fehlen zweifelsfreie Beweise, dass der frühere TV-Wettermoderator seine langjährige Geliebte nach einem Streit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt hat. Im Gegenteil, der Prozess wurde immer verworrener. Unter anderem, weil plötzlich eine weitere Geliebte auftauchte, die angeblich den 52-jährigen Schweizer belastet.
Bis zum Urteil bleiben noch mindestens 17 Verhandlungstage für die Wahrheitssuche - ein schwieriges Unterfangen, weil Aussage gegen Aussage steht. Aber auch, weil die kriminaltechnischen Untersuchungen keine eindeutigen Resultate liefern, weil die Gutachter Einschätzungen äussern, die sich widersprechen, und weil die Zeugenaussagen dem Gericht nur gerade Anhaltspunkte geben können.
Polizistinnen glaubten Sabine W.
Für die Version von Sabine W. respektive gegen die Darstellung Kachelmanns sprechen die Aussagen von zwei Polizistinnen, die das mutmassliche Opfer vernommen hatten. «Sie war fix und fertig», schilderte eine von ihnen den Zustand der 37-Jährigen. Sabine W. habe sehr eindrucksvoll geschildert, wie sie während der Tat unter Todesangst gelitten habe. Einige Wochen später wurde die Ex-Freundin Kachelmanns nochmals vernommen. Dabei, sagte die andere Polizistin, sei Sabine W. in einer sehr schlechten Verfassung gewesen. «Ihr Körper hat vibriert während der Vernehmung. Sie konnte die Beine nicht still halten und hat die Finger aneinander gewetzt.»
Eine andere Zeugin, die untersuchende Ärztin der Heidelberger Frauenklinik, sagte vor dem Landgericht Mannheim, dass Sabine W. am Morgen nach der mutmasslichen Tat «beginnende Hämatome an den Innenseiten von beiden Oberschenkeln» gehabt habe. Ähnliche Verletzungen habe sie auch bei anderen Vergewaltigungsopfern gesehen. «Solche Hämatome entstehen, wenn die Beine auseinander gedrückt werden.» Im Weiteren sei eine kleine Kratzspur am Hals erkennbar gewesen. Bei den Untersuchungen des Unterleibs seien ihr keine Verletzungen aufgefallen, sagte die Frauenärztin weiter.
Sowohl Selbst- als auch Fremdverletzungen möglich
Für die Verletzungen hat die Verteidigung Kachelmanns eine andere Erklärung. Der renommierte Rechtsmediziner Bernd Brinkmann präsentierte anhand von Fotos die Ergebnisse von Selbstversuchen, die nahe legen, dass sich Sabine W. die Verletzungen selber beigefügt hat. Brinkmann sagte, er habe ein Küchenmesser an den aufgelegten Oberarm eines Kollegen gepresst und dann die Kratz- und Druckspuren geprüft. Ausserdem schlug er sich selbst mit Fäusten an seine Oberschenkel. Brinkmann kam zum Schluss, dass es bei seinen Experimenten mit dem Messer keine Doppelspur gegeben habe, wie sie bei der Ex-Freundin am Hals aufgetreten waren. Auch die Struktur der Hämatome an den Oberschenkeln lasse auf Schläge mit Fäusten schliessen, nicht auf statische Verletzungen mit den Knien bei einer Vergewaltigung. Brinkmann war vom Mannheimer Landgericht wegen Befangenheit als Gutachter abgelehnt worden, er durfte aber als sachverständiger Zeuge aussagen.
Nach Ansicht des Heidelberger Rechtsmediziners Rainer Mattern, der von der Staatsanwaltschaft als Gutachter bestellt wurde, ist sowohl eine Fremd- als auch eine Selbstverletzung möglich.
Keine eindeutigen DNA-Spuren am Messer
Auch die Untersuchung der Spuren am angeblichen Tatmesser brachte kein klares Ergebnis. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamts Baden-Württemberg sagte, es gebe «keinen eindeutigen Nachweis». Kachelmann könne als Verursacher der Spur nicht ausgeschlossen werden. Aber auch eine Sekundärübertragung sei möglich. Denkbar sei, dass die Frau zuerst Kachelmann anfasste und sofort danach das Messer. Auf dem Messergriff entdeckte Bässler nur wenige DNA-Spuren, diese lagen an der «Nachweisgrenze». Der Kriminaltechniker fand dabei Mischspuren von zwei Personen. Eine Spur passe zu dem möglichen Opfer, die andere könne von Kachelmann stammen.
Aussagen von Sabine W. in der Kritik
Entlastend für Kachelmann sind auch zentrale Passagen des Gutachtens der Bremer Psychologin Luise Greuel. Diese nahm im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Glaubwürdigkeit von Sabine W. unter die Lupe. Greuel kam zum Schluss, dass die Schilderung der Vergewaltigung «die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz nicht erfüllt». Warum Sabine W. die mutmassliche Vergewaltigung nicht genau schildern kann, erklärte vor Gericht Günter Seidler, Traumatologe am Heidelberger Zentrum für Psychosoziale Medizin und Therapeut der Ex-Freundin Kachelmanns. Die Erinnerungslücken von Sabine W. seien auf eine «traumaspezifische Gedächtnisstörung» zurückzuführen, sagte der sachverständige Zeuge.
Unsinnig ist Seidlers Theorie nach Ansicht von Hans-Ludwig Kröber, Leiter des Instituts für Forensische Psychiatrie der Berliner Charité. Bei Menschen in extremen Situationen finde eine «Fokussierung aufs Kerngeschehen» statt. Gerade in lebensbedrohlichen Situationen würden sich schmerzhafte Details ins Gehirn einbrennen. Kröber schliesst aus, dass während einer Vergewaltigung sich die Wahrnehmung beim Opfer ausschaltet.
Kachelmann-Version überzeugt auch nicht
Auch die Version von Kachelmann lässt einige Fragen offen. Vor dem Haftrichter stellte er die Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 so dar, dass er mit seiner Freundin in deren Wohnung zunächst einvernehmlichen Sex hatte. Danach hätten sie sich vor den Fernseher gesetzt und etwas gegesssen. Im Laufe der Nacht habe ihm Sabine W. gesagt, dass die Vertrauensbasis der Beziehung nicht mehr gegeben sei, weil er eine andere Frau habe. Anschliessend hätten sie sich emotional, aber normal verabschiedet. Eine Frage wirft nun der Umstand auf, dass Kachelmann für die Fahrt von Schwetzingen nach Frankfurt-Mörfelden ins Hotel zweieinhalb Stunden brauchte, obwohl die 77 Kilometer lange Strecke in 45 Minuten zurückgelegt werden kann.
War die Nacht in Schwetzingen vielleicht doch dramatischer als dargestellt? Für diese Vermutung spricht ein Telefongespräch, das Kachelmann am folgenden Morgen mit einer anderen Geliebten geführt haben soll. Er habe «total bedrückt und fahrig» gewirkt. Die Verteidigung hält die Aussage dieser Ex-Geliebten für nachträglich konstruiert. Wie das angebliche Vergewaltigungsopfer wolle sie Rache an Kachelmann nehmen.
Kachelmann-Anwalt ist ein Revisionsspezialist
Was Sabine W. vor Gericht sagte, ist unbekannt, weil die Öffentlichkeit bei der rund 20-stündigen Vernehmung ausgeschlossen war. Und Kachelmann schweigt zur Sache. Der Meteorologe sorgte aber für die bislang grösste Prozessüberraschung, als er Anfang Dezember seinen Hauptverteidiger Reinhard Birkenstock absetzte. Seither sorgt der Hamburger Star-Anwalt Johann Schwenn für Wirbel vor Gericht, indem er sich mit Staatsanwälten, Gutachtern und selbst mit Richtern anlegt. Schwenn hat zu verstehen gegeben, dass er mit einer Verurteilung Kachelmanns rechnet. Möglicherweise sah dies auch der Angeklagte so - und er engagierte Schwenn, der als Revisionsspezialist gilt.
Ein Prozessbeobachter der «Frankfurter Rundschau» schreibt zu Recht von einem merkwürdigen Widerspruch, der sich im Laufe des Prozesses aufgebaut habe: «Während der Eindruck sich verdichtet, dass Kachelmann in jener Nacht etwas anderes gemacht hat, als er es berichtet, sinkt der Glaube, das Geschehen lasse sich zweifelsfrei beweisen.» Nach vierwöchiger Pause geht der Kachelmann-Prozess am Mittwoch weiter. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 18.01.2011, 13:53 Uhr
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10 Kommentare
@Stefan Jost - Genau so seh ich den Fall - obwohl Frau - auch. Ein des Doppelspiels überführter Casanova ist eher froh, von einer seiner überzähligen Freundinnen den Laufpass, und somit wieder etwas Freiheit zu erlangen, als dass er sie noch zu Sex zwingen müsste. Den kriegt er nämlich im Ueberfluss, ohne Messer und Drohungen. Antworten
Schreibts doch grad so: Das ganze *ist* ein Zirkus. Kachelmann wird verurteilt, durch die Revision freigesprochen und ist danach ein freier Mann. Sein Geschäft und sein Ruf ist zerstört, seine Ex-Geliebten können nach wie vor Bücher schreiben und "Bild" Interviews geben. So läuft das. Antworten
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