Pensionierung vorbereiten

Der Lebensabschnitt nach der Pensionierung verspricht den Gewinn neuer Freiheiten und zusätzlicher Möglichkeiten. Endlich Zeit, das zu tun, was bisher zu kurz gekommen ist, Reisen, Hobbys und vieles mehr! Damit alle Pläne für diese Lebensperiode auch wunschgemäss umgesetzt werden können, sollte so früh wie möglich über deren finanzielle Realisierbarkeit nachgedacht werden.

Im mittleren Lebensalter denken viele das erste Mal über die Zeit nach der Erwerbstätigkeit nach. Manch einer denkt auch an eine frühzeitige Pensionierung. Dabei stellen sich einige Fragen: Wie hoch ist das angesparte Vorsorgevermögen? Ist eine frühzeitige Aufgabe der Erwerbstätigkeit einfach so möglich? Ist es ratsam, sich das gesamte Pensionskassenkapital oder einen Teil auszahlen zu lassen? Oder ist ein regelmässiger Rentenbezug vorteilhafter? Was immer Ihre Pläne sind, mit einer rechtzeitigen Vorbereitung schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, dass sich diese auch verwirklichen lassen.

Was gilt es zu beachten?

Es lohnt sich frühzeitig einen Vorsorgeexperten zu kontaktieren, um Ihre persönliche Vorsorgesituation zu analysieren. Um sich einen Überblick zu verschaffen, wird als erstes ein Grobbudget für die Zeit nach der Pensionierung erstellt. Damit können allfällige Einkommenslücken bei der Pensionierung erkannt und rechtzeitig Massnahmen zu deren Schliessung getroffen werden wie bspw. der Einkauf in eine Pensionskasse. Dadurch können die späteren Leistungen erhöht und gleichzeitig das steuerbare Einkommen in den Beitragsjahren verringert werden. Ebenfalls rechtzeitig sollte das Risikoprofil der Vermögensanlagen überprüft werden.

Natürlich spielen auch steuerliche Aspekte der verschiedenen Vorsorgelösungen eine wichtige Rolle, wie der reduzierte Steuersatz für Kapital, das aus der 2. Säule und der Säule 3a bezogen wird.

Da das Vorsorgevermögen zum Zeitpunkt der Auszahlung besteuert wird, empfiehlt sich eine Staffelung des Bezugs der verschiedenen Vorsorgeguthaben über mehrere Jahre. Dadurch kann die Steuerprogression gebrochen werden. Das kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, indem vorgängig mehrere 3. Säule Vorsorgekonten eröffnet wurden.

Rente oder Kapitalbezug?

Die Pensionskassenrente ist die am häufigsten gewählte Variante in der beruflichen Vorsorge. Seit der letzten BVG-Revision kann sich eine versicherte Person im Minimum einen Viertel des vorhandenen Altersguthabens gemäss BVG auch als Kapitalleistung auszahlen lassen. Den Pensionskassen steht es frei, über diesen Anteil hinauszugehen. Wer eine Kapitalleistung beziehen möchte, muss dies der Pensionskasse in der Regel drei Jahre vor der Pensionierung bekannt geben.

Der Entscheid für die Rente, das Kapital oder eine Mischform wird unter anderem durch die familiären, gesundheitlichen und finanziellen Verhältnisse bestimmt. Jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile. Gerne zeigt Ihnen der Vorsorgeexperte diese in einem unverbindlichen Beratungsgespräch auf.

Vorzeitige Pensionierung?

Ein Vorbezug bspw. bei einer Frühpensionierung hat eine Kürzung der AHV-Rente und, je nach Ausgestaltung der Pensionskasse, eine Kürzung der Rente aus der beruflichen Vorsorge zur Folge. Um sich umfassend auf eine vorzeitige Pensionierung vorzubereiten, sollte man rechtzeitig das Gespräch mit den Pensionskassenverantwortlichen und dem Finanzpartner suchen. Je nach Reglement der Pensionskasse können die Höhe der vorgezogenen Rente und die Möglichkeit einer Überbrückungsrente bis zum gesetzlichen Pensionsalter recht unterschiedlich sein. Auch die Finanzierungsmöglichkeiten von fälligen AHV- und IV-Beiträgen bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters muss bei einer vorgezogenen AHV-Rente thematisiert werden.

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