60 Prozent Ja zur Personenfreizügigkeit – zum fünften Mal grünes Licht für Europa

Aktualisiert am 09.02.2009 273 Kommentare

Acht Mal haben die Schweizer Stimmbürger seit 1992 über die Europapolitik abgestimmt. Fünf Mal gaben sie grünes Licht für den bilateralen Weg – doch näher an die EU wollten sie nicht.


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Fünf Mal bestätigten die Stimmbürger den bilateralen Weg. Den Europäischen Wirtschaftsraum EWR sowie Initiativen für EU-Beitrittsverhandlungen jedoch lehnten sie ab.

Auch heute sagte die Schweiz mit knapp 59,6 Prozent Ja. Und wie üblich bei Europa-Abstimmungen zeigten sich die Romandie, beide Basel und die städtischen Gebiete im Mittelland europafreundlicher als das Tessin und die ländliche Inner- und Ostschweiz. Der Rösti- Graben wurde allerdings bei den letzten Urnengängen zu Europa kleiner.

Die Ergebnisse der europapolitischen Abstimmungen seit 1992

6. Dezember 1992: Volk und Stände lehnen einen Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit 50,3 Prozent Neinstimmen und 14 4/2 ablehnenden Ständen ab - dies bei einer Rekordbeteiligung von 78,7 Prozent. Ja-Mehrheiten gibt es nur in den 6 Romand-Kantonen (75 Prozent Ja) und beiden Basel.

8. Juni 1997: Die Volksinitiative von Lega und Schweizer Demokraten «EU-Beitrittsverhandlungen vor's Volk» wird an der Urne mit 74-prozentigem Nein-Mehr und von allen Ständen verworfen. Die Stimmbeteiligung liegt bei 35,4 Prozent.

21. Mai 2000: In der Eidg. Volksabstimmung sagen 67,2 Prozent Ja zu den bilateralen Verträgen mit der EU. In der Romandie liegt der Ja-Anteil bei 77,6 Prozent. Nur im Tessin und in Schwyz gibt es Nein-Mehrheiten. Die Beteiligung liegt bei 48,3 Prozent.

(oku/sda)

Erstellt: 09.02.2009, 06:44 Uhr

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273 Kommentare

Hans Seeman

08.02.2009, 22:47 Uhr
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Rein theoretisch wäre eine Personenfreizügigkeit, die es erlauben würde, die Arbeitnehmer nach Hause zu schicken, sollte die Arbeitslosigkeit in den Ausländergruppen steigen, ökonomisch ideal. Aus politischen Gründen funktioniert das nicht. Ganz sicher aber ist, dass in der langen Frist, die Personenfreizügigkeit der Schweiz massiv nützt durch die demographische Entwicklung für das BIP Wachstum. Antworten


Isa Wirth

08.02.2009, 22:48 Uhr
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Es geht beim Steuerstreit darum, dass inländische und ausländische Holdinggesellschaften ungleich besteuert werden. Das geht m.E. auch aus Schweizer Sicht nicht – erst recht nicht nach dem Zürcher Votum. Machen wir doch einfach einen tiefen, attraktiven Steuersatz, der für schweizer und ausländische Holdings gleichermassen gilt. Denn wir sind Schweizer, also lösen wir das Problem auch pragmatisch! Antworten



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