Schweiz

Bilaterale: So gehts bei einem Volks-Nein weiter

Aktualisiert am 08.01.2009

Sagt die Schweiz am 8. Februar Nein zur Personenfreizügigkeit, bleiben keine zehn Monate, um ein Chaos für die Wirtschaft durch das Ausserkraftsetzen der Bilateralen I zu verhindern.

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Die zwei prominentesten Sujets im Abstimmungskampf um die Personenfreizügigkeit sind die Raben der SVP und der Apfelbaum der Wirtschaftsverbände und des Bauernverbands.
Bild: Keystone

   

Eine Scheidung ist in der bilateralen Beziehung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union schlicht nicht vorgesehen, entsprechende Erfahrungen gibt es nicht. Rechtssicherheit ist für das Funktionieren der Wirtschaft aber zentral. Sie müsste bei einem Nein zur Personenfreizügigkeit möglichst rasch garantiert werden - trotz der Guillotine-Klausel, mit der spätestens Ende November die gesamten Bilateralen I ausser Kraft gesetzt würden.

Dies weil der Bundesrat bis Ende Mai den Volksentscheid der EU formell mitteilen müsste. Und die gesamten Bilateralen I würden sechs Monate später automatisch ausgesetzt.

Bundesrat hat keinen Plan B

Doch die Uhr lässt sich nicht einfach zurückdrehen auf die Zeit vor dem 1. Juni 2002, dem Stand vor der Bilateralen I. Also müssten Regeln definiert werden, nach welchen Waren, Züge und Flugzeuge die Grenze überqueren können.

Der Bundesrat betont stets, nicht mit der Ablehnung zu rechnen und keinen «Plan B» in der Schublade zu haben. Viele Szenarien gibt es aber nicht. Denn es ginge ja zuerst einmal «nur» darum, die EU davon zu überzeugen, dass man mehr Zeit braucht - entweder für neue Verhandlungen oder um sonst eine Lösung zu finden. Dafür würde die Union zweifellos Hand bieten, doch sie stellte Bedingungen.

EU-Forderungen liegen bereits vor

Ihre Hauptforderungen an die Schweiz legten die EU-Staaten bereits Anfang Dezember 2008 auf den Tisch: Entgegenkommen im Steuerstreit, Aufweichung des Bankgeheimnisses, weitere Kohäsionsgelder und überhaupt eine möglichst gleichzeitige, automatische Anpassung der Gesetze an neue EU-Regeln sind nur einige Beispiele.

Als Bittstellerin hätte die Schweiz in diesem Poker um Zugeständnisse schlechte Karten. Denn die Zeit drängte. Gerade unter Rezessionsdruck müssten dringend Lösungen her, um Handelshemmnisse und somit grössere Schwierigkeiten für die Wirtschaft zu vermeiden.

Zurück an die Urne

Etwas «billiger» wäre die EU wohl für eine andere Lösung zu haben: Bundesrat und Parlament könnten versuchen, mit einer raschen zweiten Volksabstimmung ein allfälliges knappes Nein zu korrigieren und zu verhindern, dass die Bilateralen I ausser Kraft gesetzt werden.

«Schlicht unmöglich» sei eine zweite Abstimmung in der kurzen Zeit, heisst es dazu in Bern. Bislang einmalig wäre es in der Tat, doch theoretisch lassen sich die Prozesse durchaus massiv beschleunigen.

Die Organisation dürfte dabei der einfachste Teil sein. Doch politisch wäre es ein Gang auf Messers Schneide. Denn mit Zugeständnissen müssten bisherige Nein-Sager zu einem Meinungsumschwung gebracht werden, ohne Ja-Stimmende zu vergraulen. Der Preis dafür, diesmal innerhalb der Schweiz, dürfte ebenfalls hoch sein. (cpm/sda)

Erstellt: 08.01.2009, 16:53 Uhr

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