Schweiz

SVP will Micheline Calmy-Rey einklagen

Aktualisiert am 28.01.2009 172 Kommentare

Die SVP-Parteileitung prüft strafrechtliche Schritte gegen SP-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. Parteipräsident Toni Brunner hat einen Juristen mit entsprechenden Abklärungen beauftragt.

Prüft Klage: SVP-Präsident Toni Brunner.

Prüft Klage: SVP-Präsident Toni Brunner.

Nach Auffassung Brunners verstösst der Bundesrat im Kampf für die Personenfreizügigkeit gegen Artikel 280 des Strafgesetzbuches («Eingriffe in das Stimm- und Wahlrecht»): Vorkämpferin Calmy-Rey drohe dem Volk, die Regierung würde im Falle eines Neins zur Personenfrei­zügigkeit die bilateralen Verträge mit der EU kündigen müssen. «Dabei hat die Regierung weder einen Auftrag, dies zu tun, noch wird sie so dumm sein, dies zu tun», sagt Brunner.

Deshalb kommt laut Brunner Artikel 280 zum Tragen. Strafbar macht sich demnach, wer Stimmberechtigte «durch Androhung ernstlicher Nachteile nötigt», ihr Stimmrecht «in einem bestimmten Sinn auszuüben». Das sei beim Bundesrat und insbesondere bei Calmy-Rey der Fall. (bru)

Erstellt: 28.01.2009, 15:36 Uhr

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172 Kommentare

Ana Nasz

25.01.2009, 08:58 Uhr
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Das wäre dann wieder ein Leerlauf mehr, denn wir wissen ja, das die Immunität die Strafverfolgung verhindern wird auch dann, wenn der Straftatbestand erfüllt wäre. Antworten


Paulchen Panther2

25.01.2009, 09:02 Uhr
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Zitat: Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Womit die dümmste Redaktion des Landes wieder mal gefunden wurde. Paulchen Panther ist ja natürlich eine echter Name. lol Antworten



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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

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