SVP will Micheline Calmy-Rey einklagen
Aktualisiert am 28.01.2009 172 Kommentare
Prüft Klage: SVP-Präsident Toni Brunner.
Nach Auffassung Brunners verstösst der Bundesrat im Kampf für die Personenfreizügigkeit gegen Artikel 280 des Strafgesetzbuches («Eingriffe in das Stimm- und Wahlrecht»): Vorkämpferin Calmy-Rey drohe dem Volk, die Regierung würde im Falle eines Neins zur Personenfreizügigkeit die bilateralen Verträge mit der EU kündigen müssen. «Dabei hat die Regierung weder einen Auftrag, dies zu tun, noch wird sie so dumm sein, dies zu tun», sagt Brunner.
Deshalb kommt laut Brunner Artikel 280 zum Tragen. Strafbar macht sich demnach, wer Stimmberechtigte «durch Androhung ernstlicher Nachteile nötigt», ihr Stimmrecht «in einem bestimmten Sinn auszuüben». Das sei beim Bundesrat und insbesondere bei Calmy-Rey der Fall. (bru)
Erstellt: 28.01.2009, 15:36 Uhr
Kommentar schreiben
172 Kommentare
Schweiz
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.






