Der Fall Polanski im Zeitraffer
Nachstehend die wichtigsten Etappen im Zeitraffer:
- 26. September: Polanski wird aufgrund eines US-Haftbefehls am Flughafen Zürich-Kloten festgenommen, als er zu einer Ehrung am Zürcher Filmfestival in die Schweiz einreisen will. Die US-Justiz will den 1978 aus den USA geflüchteten Filmemacher für den sexuellen Missbrauch einer 13-jährigen im Jahre 1977 in Los Angeles zur Verantwortung ziehen.
- 27. September: Film- und Kulturschaffende aus aller Welt solidarisieren sich mit Polanski und kritisieren das Vorgehen der Schweizer Behörden.
- 28. September: Die Aussenminister Polens und Frankreichs fordern in einem Brief an US-Aussenministerin Hillary Clinton die Begnadigung ihres Staatsbürgers. Die Anwälte Polanskis kündigen eine Haftbeschwerde an.
- 29. September: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona bestätigt den Eingang einer Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl.
- 2. Oktober: Alt-Bundesrat Christoph Blocher kritisiert die Verhaftung Polanskis. Der von der Schweiz eingeladene Filmemacher hätte über den US-Haftbefehl gewarnt werden müssen. Der Direktor des Bundesamts für Justiz, Michael Leupold, widerspricht und sagt, eine Warnung hätte den Straftatbestand der Begünstigung erfüllt.
- 3. Oktober: Gerichtsunterlagen aus den USA zeigen, dass Polanski sich mit dem Opfer vor gut 15 Jahren auf eine Entschädigungszahlung von einer halben Million Dollar geeinigt hatte.
- 4. Oktober: Das Bundesamt für Justiz bestätigt, dass es den Hauskauf Polanskis in Gstaad Ende 2005 bewilligt hatte, obwohl zu diesem Zeitpunkt schon ein internationaler Haftbefehl der USA gegen den Regisseur ausgestellt war.
- 6. Oktober: Das Bundesamt für Justiz spricht sich gegen eine Haftentlassung Polanskis aus und verweist auf eine sehr hohe Fluchtgefahr.
- 20. Oktober: Das Bundesstrafgericht lehnt die Haftentlassung Polanskis ab. Die angebotene Kaution genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht.
- 21. Oktober: Recherchen der Nachrichtenagentur AP zeigen, dass das Bundesamt für Justiz die US-Behörden gezielt auf die geplante Reise Polanskis nach Zürich aufmerksam gemacht und sich nach der Gültigkeit des US-Haftbefehls von 2005 erkundigt haben.
- 22. Oktober: In dem am Vorabend in Bern eingereichten formellen Auslieferungsgesuch der USA wird die Höchststrafe für Polanski noch auf zwei Jahre beziffert, verglichen mit 50 Jahren im Haftbefehl von 2005.
- 30. Oktober: Das BJ spricht sich ein weiteres Mal gegen die Haftentlassung aus. Polanski habe zwar eine hohe, aber nicht liquide Kaution angeboten. Die Anwälte kündigen den Weiterzug ans Bundesstrafgericht an.
- 24. November: Das Bundesstrafgericht stimmt der Haftentlassung gegen Zahlung einer Barkaution von 4,5 Millionen Franken in einen elektronisch überwachten Hausarrest im Chalet Polanskis in Gstaad zu.
- 26. November: Das BJ verzichtet auf den Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht und bereitet die Haftentlassung vor.
- 1. Dezember: Die Haftentlassung verzögert sich, weil die Kaution noch nicht eingetroffen ist.
- 3. Dezember: Polanski wird aus dem Bezirksgefängnis Winterthur an einen unbekannten Ort gebracht, mit Blick auf den Transport nach Gstaad. (tan/ap)
Erstellt: 04.12.2009, 10:37 Uhr
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