Ermittler im Fall Polanski: «Ich habe gelogen»

Er habe dem Richter 1977 empfohlen, Polanski einzusperren, hat ein involvierter Staatsanwalt jahrelang behauptet – und damit indirekt den Regisseur verteidigt. Jetzt gesteht er: Das war eine Lüge.

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Hier hat Wells seine Lüge platziert: Trailer zu «Wanted and Desired».


«Ich muss Ihnen sagen, ich habe gelogen», sagte David Wells am Mittwochabend in einem Telefoninterview gegenüber dem viel zitierten Online-Politmagazin «The Daily Beast». Dass er, Wells, vor dreissig Jahren dem Richter empfohlen habe Polanski einzusperren und ihn somit beeinflusst habe, sei schlicht nicht wahr. «Ich habe das nur gesagt, um meine Rolle als wichtiger darzustellen, als sie war», so der frühere kalifornische Staatsanwalt gegenüber dem Magazin. Wells war kein direkt zuständiger Ermittler, hatte aber zum Fall beigetragen. Ausserdem habe er geglaubt, der Dokumentarfilm werde nur in Frankreich, nicht in den USA ausgestrahlt.

Wells hatte seine jetzt dementierte Aussage in dem 2007 ausgestrahlten Dokumentarfilm «Roman Polanski: Wanted and Desired» platziert. Sie galt Polanskis Anwälten als weiterer Beweis dafür, dass der Richter 1977 befangen war und der Prozess daher wegen Verfahrensmängeln einzustellen sei. Auch in den Medien wurde Wells' Behauptung vielfach als Beweis für das angeblich unfaire Verfahren gegen Polanski angeführt. Entsprechend verbreitet sich das Bekenntnis von Wells nun in Windeseile im ganzen Land und um die Welt.

Er zeigte dem Richter ein Bild

Laut Wells eigener Aussage sagt er jetzt die Wahrheit, um zu mehr Licht im ganzen Wirrwarr um den Fall Polanski beizutragen. Er habe den zuständigen Ermittlern bereits vor längerer Zeit angeboten, in einer offiziellen Aussage vor Gericht die tatsächlichen Ereignisse von damals zu schildern. Gegenüber der «New York Times» sagte ein Gerichtssprecher, alle relevanten Fakten zum Fall würden nicht jetzt in den Medien, sondern vor Gericht erörtert.

Polanski war 1977 wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einer minderjährigen angeklagt, Vergehen, auf die bis zu lebenslange Haftstrafen stehen. Der Richter entschied zunächst auf eine Gefängnisstrafe von 42 Tagen, die Polanski bereits in Untersuchungshaft abgesessen hatte, doch Rittenband rollte den Fall 1978 neu auf. Daraufhin floh Polanski ausser Landes. (oku)

Erstellt: 01.10.2009, 09:08 Uhr

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