Polanski darf in seinem Chalet Besucher empfangen

Aktualisiert am 29.11.2009

Laut Medienberichten erhält der Star-Regisseur während seines Hausarrests in Gstaad maximale Freiheiten.

1/12 Polanski in Gstaad angekommen

Polanski-Chalet

   
Noch dieses Wochenende verbringt er im Bezirksgefängnis Winterthur: Roman Polanski.

Noch dieses Wochenende verbringt er im Bezirksgefängnis Winterthur: Roman Polanski. (Bild: Keystone)

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Jetzt steht fest, wie Roman Polanski seinen Hausarrest verbüssen muss. Das zuständige Bundesamt für Justiz (BJ) gewährt dem prominenten Ausschaffungshäftling maximale Freiheiten: Er ist einzig verpflichtet, sein Anwesen nicht zu verlassen. «Polanski untersteht keinem Haftregime und kann seinen Tagesablauf völlig frei gestalten», sagte BJ-Sprecher Folco Galli auf Anfrage der «SonntagsZeitung». Der polnisch-französische Star-Regisseur kann laut Behördenbeschluss «in seinem Haus ohne Einschränkungen Personen empfangen oder diese bei sich wohnen lassen.» Auch Polanskis Aussenkontakte werden nicht limitiert: «Er kann uneingeschränkt telefonieren oder per E-Mail mit Personen verkehren.» Dieses Wochenende verbringt Polanski noch im Bezirksgefängnis Winterthur.

Bevor der Regisseur in sein Chalet in Gstaad übersiedeln kann, muss dieses für das so genannte «Electronic Monitoring» ausgerüstet werden. So muss etwa der Empfänger für das Signal, das die Fussfessel senden wird, an das Telefonnetz angeschlossen werden. Ein vor Antritt des Hausarrests ausgearbeiteter Wochenplan hilft den Behörden zu kontrollieren, ob sich Polanski an die Auflagen hält. Gemäss dem Behördenbeschluss muss er seine Reisepapiere abgeben.

Unmut im Bundesamt für Justiz

Der Fall Polanski sorgt unterdessen beim Bundesamt für Justiz für rote Köpfe, wie der «SonntagsBlick» berichtet. Hohe Justizbeamte wollten gegen die Freilassung des Filmemachers Rekurs beim Bundesgericht einreichen, weil sie seine Flucht befürchten. Die Rekursmöglichkeit wurde durch das rasche Vorprellen von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, die kurz nach dem Entscheid des Bundestrafgericht, den Hausarrest begrüsste, verunmöglicht. Verärgert ist man bei den Strafverfolgungsbehörden auch, dass Polanski zwar sein Anwesen nicht verlassen darf, innerhalb seines Chalets aber tun und lassen kann was er will.

Das Bundesstrafgericht entschied am Mittwoch, dass der wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen im Jahr 1977 seit zwei Monaten inhaftierte polnisch-französische Regisseur gegen eine Kaution von 4,5 Millionen Franken in die überwachte Freiheit entlassen werden kann. Gestützt auf ein amerikanisches Ersuchen war Polanski am 26. September bei der Anreise zum Filmfestival in Zürich verhaftet worden. Seither sitzt er in Auslieferungshaft. Vor rund einem Monat traf auch das offizielle Auslieferungsersuchen der USA ein. Gemäss diesem drohen Polanski in Amerika zwei Jahre Gefängnis.

US-Botschafter fordert Polanski auf, sich zu stellen

Don Beyer, amerikanischer Botschafter in der Schweiz, rät Roman Polanski, sich zu stellen und damit das langwierige Auslieferungsverfahren zu stoppen. Beyer, so seine private Meinung, würde es begrüssen, wenn der Filmemachr freiwillig in die USA zurückzukehren würde, schreibt der «SonntagsBlick». (vin)

Erstellt: 29.11.2009, 09:21 Uhr

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