Polanski drohen in den USA fünfzig Jahre Haft
Von Walter Niederberger, San Francisco. Aktualisiert am 28.09.2009 64 Kommentare
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Ob Polanski überhaupt noch - nach 32 Jahren - eine Haftstrafe gewärtigen muss, ist unsicher, da ein Richter zu Beginn des Jahres erstmals die Möglichkeit offen gelassen hat, den Fall ad acta zu legen. Allerdings müsste der Starregisseur für einen solch definitiven Entscheid nach Los Angeles reisen, wie die Sprecherin des zuständigen Staatsanwalts dem «Tages-Anzeiger» erklärte. «Der Fall kann nicht in seiner Abwesenheit abgeschlossen werden», so Sandi Gibbons, «wir haben zwar früher einmal ein Strafurteil gegen ihn verlangt, können heute aber nicht mehr absehen, wie das Gericht urteilen würde.» Die maximale Haftstrafe für Unzucht mit einer Minderjährigen liegt bei 50 Jahren - und das Delikt verjährt nicht.
Die Umstände des Vorfalls sind in allen Details bekannt, da Polanski ausführlich dazu aussagte und sich schuldig bekannt hat, um eine schwerwiegendere Klage wegen Vergewaltigung zu umgehen. Der Damals 44-Jährige hatte 1977 die 13-jährige Samantha Geimer mit Einwilligung ihrer Mutter zu einem Foto-Shooting für das Magazin «Vogue» auf dem Anwesen von Jack Nicholson in Los Angeles eingeladen. Der Regisseur schenkte dem Mädchen Champagner und Betäubungsmittel ein und forderte es auf, sich vor ihm auszuziehen und umzukleiden. Im Sprudelbad zwang er sie dann zum Geschlechtsverkehr. Sie habe Angst gehabt, sich ihm zu widersetzen, sagte sie später aus. Die damalige Freundin von Jack Nicholson, Anjelica Houston, beschrieb das Mädchen als «mürrisch» und älter erscheinend als 13. Polanski seinerseits habe den Eindruck eines unglücklichen Menschen gemacht. Der Regisseur hatte acht Jahr zuvor seine Frau Sharon Tate und ihr gemeinsames ungeborenes Kind verloren, als die Mörderbande von Charles Manson in ihr Anwesen eindrang und fünf Menschen auf grauenhafte Weise umbrachte. Eine der Mörderinnen, Susan Atkins, ist am letzten Donnerstag im Gefängnis einem Krebsleiden erlegen.
Nach seinem Schuldgeständnis, aber noch vor einem Urteilsspruch verliess Polanski die USA und kehrte nie mehr zurück. Einem Haftbefehl 1978 in Kalifornien folgte 2005 ein internationaler Haftbefehl. Diesem entzog er sich nach Angaben von Sandi Gibbons mehrmals, weil er jeweils vorgewarnt worden sei und in Europa nicht in eines der Länder gereist sei - vor allem Grossbritannien -, das ihn ausgeliefert hätte; in Frankreich war er als polnisch-französischer Doppelbürger sicher.
Juristische Missstände?
Das jahrelange Versteckspiel wurde durch schwerwiegende Mängel beim Verfahren in den USA angeheizt. Im vergangenen Dezember verlangten die Anwälte Polanskis, den Fall zu den Akten zu legen, da sich der zuständige Richter unzulässig mit der Anklage abgesprochen hatte. Entgegen den Abmachungen in Polanskis Schuldbekenntnis habe der inzwischen verstorbene Richter mehrmals mit dem Ankläger Details des Falls ausgetauscht und damit eine schwere Strafe zu erzwingen versucht. Im Februar wies ein Richter den Antrag zwar provisorisch ab, räumte aber Missstände ein. Es habe früher tatsächlich ein «erhebliches Mass an Fehlverhalten» von Seiten der Anklage und des Richters gegeben. Diese Aussage lässt den Weg für eine rasche Erledigung ohne Schuldspruch offen. Dazu allerdings müsste Polanski in die USA einreisen und vor Gericht erscheinen, bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der amerikanische Anwalt von Polanski, Chad Hummel, wollte sich gestern nicht äussern.
Unterstützt wird Polanski auch von der inzwischen dreifachen Mutter Samantha Geimer. Sie sagt, sie habe den Vorfall von 1977 verarbeitet und wolle dieses Kapitel ihres Lebens endlich abschliessen. Das Neuaufrollen des Falls «ist es nicht wert», sie habe Polanski verziehen und wolle kein weiteres Trauma erleiden, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.09.2009, 12:56 Uhr
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64 Kommentare
Dass sich bei Polanski jeder Staat, der mit den USA ein Auslieferungsverfahren abgemacht hat, ja selbst die USA, in einem Dilemma befindet, ist allen klar. Die Schweiz hat allerdings einmal mehr, wie schon im Fall der Familie Gaddafi, eine gewisse politische Intelligenz oder man könnte auch sagen Schlitzohrigkeit vermissen lassen. Wäre es doch einfach gewesen, Polanski vor seiner Reise zu warnen. Antworten
Grundsätzlich ist es sicher richtig, das man ihn verhaftet hat, er hat ein vergehen an Kinder gemacht u. ist bei der Verhandlung geflohen1978 . Einzig warum hat man das nicht schon vorher gemacht?? Hat er vielleicht bei seinem Häuschen hier in der CH etwas nicht korrekt bezahlt? Wenn man wirklich so konsequent wäre, müsse man nota bene noch einige mehr verhaften die bei uns Ein- und Ausreisen. Antworten
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