Schweiz

Die Unbestechliche

Von Peter Nonnenmacher, London. Aktualisiert am 31.08.2009 1 Kommentar

Die Schweiz schickt in der Lybien-Affäre Elizabeth Wilmshurst ans internationale Schiedsgericht.

Gilt als unbestechlich: Elisabeth Wilmshurst.

Gilt als unbestechlich: Elisabeth Wilmshurst.

Sie ist eine der Stillen im Vereinigten Königreich. Eine Expertin, die wenig Aufhebens von sich macht, sich aber auch nicht beirren lässt in ihrem professionellen Urteil. Die britische Juristin Elizabeth Wilmshurst, vom Schweizer Bundesrat berufen als Rechtsvertreterin im Rangeln mit Tripolis in Sachen Hannibal Qadhafi, hat sich unter ihren Kollegen einen Namen gemacht als Fachfrau für internationales Recht, Uno-Recht, humanitäre Fragen, Souveränität, staatliche Immunität und diplomatische Beziehungen.

Rolle als Schiedsrichterin

Nun soll sie die diplomatischen Beziehungen der Schweiz zu Libyen verbessern helfen in ihrer Rolle als Schiedsrichterin. Als «äusserst erfahrene und unabhängige Völkerrechtlerin» sei Frau Wilmshurst «hervorragend qualifiziert» für eine solche Rolle, fand das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten. Die Juristin arbeitete über dreissig Jahre lang für den diplomatischen Dienst ihres eigenen Landes, beriet zeitweise die britische Uno-Mission in New York und ist mittlerweile Professorin in London.

Weil sie eine der Stillen im Lande ist, wissen auch ihre Landsleute wenig über sie persönlich. Dass sie die Sechzig erreicht hat, scheint verbürgt. Sie hat eine lange Reihe wissenschaftlicher Publikationen herausgegeben, die von den Nürnberger Prozessen bis zur Rechtslage bewaffneter Konflikte in der jüngsten Vergangenheit, von Kosovo bis Libanon, reichen. Als Uni-Dozentin und Veranstaltungsleiterin ist sie einem engeren Publikum bekannt. Ein weiterer Kreis kennt sie als Zeitungskommentatorin und weiss ihre Beiträge gegen Folter oder staatliches Unrecht in der liberalen Presse zu schätzen.

Selbst in den Schlagzeilen

Einmal ist sie selbst, wohl zur eigenen Überraschung, aus der Routine ihrer juristischen Welt in die Schlagzeilen geraten. Das war im März 2003, als der damalige Premierminister Blair die Briten auf eine Invasion des Irak an der Seite der USA einstimmte und Wilmshurst als Vizeleiterin der Rechtsabteilung des Londoner Aussenministeriums die Implikationen eines solchen Überfalls – ohne neue Uno-Resolution – überprüfte. Lord Goldsmith, Blairs Generalstaatsanwalt, hatte noch Anfang März zu erkennen gegeben, dass er an der Gesetzlichkeit der Invasion zweifelte. Wenige Tage später, offenkundig unter Druck aus Downing Street, änderte er sein Urteil und gab grünes Licht für den militärischen Einsatz.

Elizabeth Wilmshurst war so entsetzt über die Wende, dass sie augenblicklich von ihrem Amt zurücktrat. Gewaltanwendung in grossem Masse ohne Uno-Mandat komme «einem Verbrechen der Aggression» gleich, konstatierte sie. Eine solche Aktion laufe «der internationalen Ordnung und dem Rechtswesen zuwider». Unter diesen Umständen müsse sie ihren Rücktritt einreichen.

Der Rücktritt der bis dahin unbekannten Juristin erschütterte die Regierung zutiefst. Wilmshurst aber weigerte sich, politisches Kapital aus ihrem Protest zu schlagen. Eine Rebellenrolle im Scheinwerferlicht lag ihr nicht. Sie widmete sich neuen juristischen und strategischen Studien. Was sie sich erlaubte, waren gelegentliche Betrachtungen zu Blairs «Krieg gegen den Terror», den sie von Anfang an als «Unfug» bezeichnete. Grossbritannien müsse sich fragen lassen, ob es Washington Beihilfe zu einem Angriffskrieg und später zur Gefangenenfolterung geleistet habe: «Da ist noch einiges, was ans Tageslicht kommen muss.»

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 31.08.2009, 23:31 Uhr

1

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

1 Kommentar

Thomas Binder

01.09.2009, 10:00 Uhr
Melden

Es ist geradewegs tröstlich, ausnahmsweise eine Stimme der Vernunft und Couragiertheit aus diesem ganzen an Lächerlichkeit nicht zu überbietenden Schlamassel herauszuhören. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.