Schweiz

Geisel-Affäre: Kann die Schweiz auf die Uno hoffen?

Aktualisiert am 29.10.2009 23 Kommentare

Sicherheitsrat, Generalversammlung, Generalsekretär, Menschenrechtsrat, Strafgerichtshof: An all diese Instanzen kann sich die Schweiz wenden. Welcher Weg verspricht am meisten Erfolg?

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An diese Institutionen der Uno könnte sich die Schweiz wenden: Generalversammlung in New York.
Bild: Keystone

   

Nachdem die Schweizer Diplomatie in der Befreiung der zwei Geiseln in Libyen keinen Erfolg verzeichnet, stellt sich die Frage, wie international Druck auf die libysche Regierung gemacht werden kann. Die Uno bietet dafür verschiedene, aber wenig aussichtsreiche Wege.

Ob tatsächlich Bemühungen der Schweiz im Gange sind, sich in der Libyen-Affäre im Rahmen der Vereinten Nationen Gehör zu verschaffen, ist zurzeit nicht in Erfahrung zu bringen. Die Schweizer Mission in New York gibt keine Auskunft. Dem Sprecher des Uno-Generalsekretariates, Farhan Haq, ist bisher kein Vorstoss der Schweiz in der Angelegenheit bekannt.

International Druck machen?

Die Schweiz behandelte die Geiselfrage bis vergangene Woche als bilaterales Thema. Diese Beurteilung scheint sich nun aber zu ändern, nachdem alle diplomatischen Vorstösse bisher gescheitert sind. Aussenministerin Micheline Calmy-Rey verschärfte an einer Pressekonferenz nach der Bundesratstagung den Ton und sprach erstmals von einer Geiselnahme. Libyen bricht zudem den im August geschlossenen Vertrag, der die Normalisierung der Beziehungen bis zum 20. Oktober vorsah.

Im härtesten Fall könnte die Schweiz die Geiselnahme als Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit werten. Sie hätte so die Möglichkeit, ein Begehren an den Uno-Sicherheitsrat stellen, sich des Themas anzunehmen. Im Rat, in dem zurzeit auch Libyen sitzt, müssten sich neun Mitglieder dafür aussprechen, das Thema zu behandeln. Ein Veto kann dabei nicht eingelegt werden.

Österreich hat im November die Präsidentschaft dieses mächtigsten Uno-Gremiums inne. Eine Anfrage der Schweiz, ob ihr Land die Angelegenheit auf das Programm des Rates setze, liege aber nicht vor, sagte die Sprecherin der österreichischen Uno-Vertretung in New York, Verena Nowotny, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Kein Thema für den Sicherheitsrat

Dass sich der Sicherheitsrat des Themas annehmen würde, ist unwahrscheinlich. Individuelle Geiselfälle behandelt er üblicherweise nicht. Selbst im Fall der bulgarischen Krankenschwestern und eines palästinischen Arztes, denen Libyen in einem Schauprozess 2004 vorwarf, 460 Kinder absichtlich mit dem Aidsvirus HIV infiziert zu haben, wurde der Sicherheitsrat nicht tätig. Erst als sich Deutschland, Frankreich und Grossbritannien einschalteten, kamen die Krankenschwestern und der Arzt frei. Auch zur Geiselhaft des israelischen Soldaten Gilad Schalit, der seit Juni 2006 von palästinensischen Extremisten festgehalten wird, hat sich der Sicherheitsrat bisher nicht geäussert.

Generalversammlungs-Resolution?

Neben dem Sicherheitsrat können auch andere Uno-Organe angegangen werden. Jedes Uno-Mitglied kann beispielsweise eine Resolution in die Generalversammlung einbringen. Das Komitee, das die Agenda der Versammlung festlegt, entscheidet, ob ein Thema vom Gremium aufgenommen wird. Die Generalversammlung wird dieses Jahr pikanterweise von Libyen präsidiert, der Schweizer Botschafter in New York sitzt im Programmationskomitee. Bindend wäre eine Resolution der Generalversammlung, die die Freilassung der Geiseln und die Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern fordern würde, aber nicht.

Bans Engagement

Die Schweiz könnte auch Uno-Generalsekretär Ban Ki-moon bitten, sich für die Freilassung der Geiseln auszusprechen. Ban ist über die Affäre informiert, wie er Anfang Oktober in Genf sagte. Wenn ihn die beiden Parteien darum bitten, würde er keinen Aufwand scheuen, eine Lösung zu vermitteln versuchen, hatte Ban erklärt. Der libysche Staatschef Muammar al-Qadhafi liess aber bereits vor Monaten wissen, dass er keine fremde Einmischung wünsche. Hoch angerechnet darf Ban werden, dass er den Vorstoss Libyens, in der Uno-Generalversammlung über eine Aufteilung der Schweiz zu diskutieren, in hohem Bogen abgelehnt hat. Den libyschen Vertretern riet er dazu, das Schreiben unbehandelt zurückzuziehen.

Im Menschenrechtsrat aufnehmen?

Weiter steht es der Schweiz frei, sich an den Uno- Menschenrechtsrat in Genf zu wenden. Der Rat hat aber vor allem schwere Verstösse gegen die Menschenrechte zu ahnden. Vorgeworfen kann Libyen die Verletzung des Völkerrechtes und wie Calmy-Rey sagte - der Wiener Konvention über konsularische Bestimmungen. Möglich wäre auch eine Klage beim Internationalen Gerichtshof, dem Hauptrechtsprechungsorgan der Uno, in Den Haag, der zumindest feststellen kann, wer im Recht ist.

Zu prüfen wäre vielleicht auch, ob über den Internationalen Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen libysche Regierungsvertreter erwirkt werden könnte. Da die Schweiz aber nicht weiss, wer genau die Geiseln versteckt hält und wo sie sind, wäre eine solche Forderung schwierig umzusetzen. Unbedingt ratsam ist es nicht, die Uno anzurufen. Selbst wenn der Sicherheitsrat die Affäre diskutieren würde, heisst das nicht, dass er auch zu einem Entscheid kommen muss. Die anderen Wege führen ebenfalls zu Befunden, die nicht bindend sind. Die Souveränität eines Staates bindet der Uno die Hände. Die Schweiz sucht sich besser starke Verbündete – Länder wie die USA und Spanien. (sam/sda)

Erstellt: 29.10.2009, 11:21 Uhr

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23 Kommentare

susanne beerli

29.10.2009, 11:31 Uhr
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Je mehr die Medien über diesen Fall berichten, je mehr Vergnügen wird dieser Depot bei der Lekture erfahren. Also: Vergessen wir die Geiseln, berichten nicht mehr darüber, Tamoil boykottieren, Libyer nicht mehr einreisen lassen, Handelsbeziehungen abbrechen und ein forscher Ton gegen Libyen mit unseren Verbündeten hinter den Kulissen. Antworten


John Cooper

29.10.2009, 11:50 Uhr
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Die Schweiz hat immer rechtsstaatlich gehandelt und hat sich für nichts zu entschuldigen, Punkt. Ein Fehler hat nur Hannibal und seine Frau gemacht als sie mit der Misshandlung ihrer Angestellten Schweizer Recht verletzt haben. Antworten



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