Gemeinderat ergänzt Kiesverträge
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Weiach - Der Weiacher Gemeinderat hat Verträge, die den Kiesabbau und die Auffüllung der Gruben regeln, ergänzt und verlängert. Es handelt sich dabei um einen Vertrag aus dem Jahr 1961, der für das Gebiet nördlich der Bahnlinie abgeschlossen wurde. Er gilt neu bis Ende 2050. Ergänzungen regeln die künftige Auffüllung der Grube mit sogenannten Inertstoffen, also beispielsweise mit altem Strassenbelag oder Bauschutt. Auch die Kiesabbauverträge südlich der Bahnlinie sind bis Ende 2050 verlängert, eine Regelung für die fachgerechte Auffüllung der Grube ist hinzugefügt worden.
Es besteht ausserdem eine Option für die Kiesausbeutung im heutigen Grundwasserschutzareal. Die darin vorgenommenen Vertragsergänzungen regeln den künftigen Abbau auf einer neuen Fläche, die im heutigen Richtplan noch nicht als Kiesabbaugebiet eingetragen ist und erst später als Erweiterung des Kiesareals in Frage kommt. Würde diese Option in Zukunft tatsächlich beansprucht, müsste gemäss Gemeindepräsident Gregor Trachsel voraussichtlich die Gemeindeversammlung über die Vertragsbestimmungen befinden. (szr)
Erstellt: 08.10.2009, 02:01 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.
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