Schweiz

Halal

Aktualisiert am 05.09.2009

STICHWORT «Halal» bedeutet laut Ali El Hashash, Leiter eines Instituts für interkulturelle Kommunikation in Dietikon, «rein» und meint alles, was im Islam religiös erlaubt ist. «Das umfasst Dinge, Taten, den Umgang unter den Menschen - und eben auch Lebensmittel.» Das Gegenteil, das Verbotene, heisst «haram»: Dazu gehören Alkohol, Schweinefleisch und Blut. In Letzterem begründet sich das Schächten. Dazwischen liegt eine Grauzone, «makruh» bezeichnet: Im Koran nicht ausdrücklich Verbotenenes, aber trotzdem Unerwünschtes.

Laut El Hashash gehen die meisten Muslime recht pragmatisch mit den Essensvorschriften um. Doch für Strenggläubige muss das Fleisch geschächtet werden, wobei die Vorschriften des Islam weniger detailliert als diejenigen der jüdischen «Schechiuta» sind. Damit für Juden Fleisch «koscher» ist, muss der «Schochet» sich an feste Regeln bis hin zum Schliff des Messers halten. Das Tier muss unbetäubt mit einem einzigen Halsschnitt geschlachtet werden und dann ausbluten. Koscheres Fleisch ist für strenggläubige Muslime «halal», «halal» ist aber für strenggläubige Juden nicht koscher. Das Schächten von unbetäubten Tieren ist in der Schweiz verboten. Viele Muslime akzeptieren heute, dass das Tier vor dem Schnitt elektrisch betäubt wird. (net)

Erstellt: 05.09.2009, 02:03 Uhr

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