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Hunde in heissen Autos zu lassen, ist Tierquälerei

Die Halterin der in Winterthur in einem überhitzten Auto verendeten Bulldogge muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

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Winterthur. - Das Leben von Hunden, die in schlecht belüfteten Autos in praller Sonne ausharren müssen, ist akut gefährdet. Dies selbst dann, wenn die Halter nur kurze Zeit abwesend sind. Dies hätte die Halterin des Englischen-Bulldoggen-Rüden wissen müssen, der am Samstag in einem Auto auf dem Parkdeck des Winterthurer Hauptbahnhofs verendet ist (TA von gestern).

Die Besitzerin muss nun mit einer zünftigen Strafe rechnen. Sobald das Verfahren eröffnet ist, wird der Fall dem Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel unterbreitet. Dieser kann dann zuhanden der Anklagebehörde Stellung nehmen.

Michelle Richner, juristische Mitarbeiterin des Tierwanwalts, geht in diesem Fall von einem Vergehen aus. Die Besitzerin habe ihre Bulldogge stark vernachlässigt - und dies sei Tierquälerei mit Todesfolge. Für ein solches Vergehen können die Richter nebst Geldstrafen auch Freiheitsstrafen aussprechen.

Seit einem Jahr gibt es mit der Oberstaatsanwaltschaft vereinbarte Sanktionsempfehlungen von mindestens 45 Tagessätzen (abgestuft nach den finanziellen Verhältnissen der Angeklagten). Nicht ausgeschlossen ist im aktuellen Winterthurer Fall, dass der Tieranwalt einen Mindestansatz von bis zu 80 Tagessätzen beantragen wird, weil der Hund lange leiden musste, sagt Richner. Der Hund war eineinhalb Stunden im überhitzten Auto eingesperrt.

2008: 17 Fälle im Kanton Zürich

Wird die Halterin wegen einer Übertretung bestraft, einer sogenannten übrigen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, so muss sie mit einer Busse bis zu 20 000 Franken rechnen. «In der Praxis sind es jeweils bloss einige Hundert Franken, die ein fehlbarer Halter bezahlen muss», sagt Richner. «Und auch bei den Vergehen werden meist bedingte Urteile gefällt.» Mit einem Halterverbot müsse die Besitzerin bei einem erstmaligen Vergehen nicht rechnen. Ein solches Verbot müsste das Veterinäramt aussprechen.

Dass Halter ihre Hunde in einem überhitzten Auto zurücklassen, kommt immer wieder vor. Letztes Jahr gab es laut Richner im Kanton Zürich 17 solche Fälle (schweizweit 24), nicht immer mit Todesfolge. Seit 1982 litten kantonsweit in 108 Fällen Hunde in automobilen Glutöfen, schweizweit waren es 201. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 23.09.2009, 02:01 Uhr

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