30 Franken Praxisgebühr: Hat der Arzt eine Kasse?
Nach der Behandlung zur Kasse: Wird der Arztbesuch komplizierter? (Bild: Keystone)
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Das Prinzip der Praxisgebühr ist im Grundsatz einfach verständlich. Konkret angewendet, erweist sich die vom Bundesrat geplante kostendämpfende Massnahme aber als deutlich komplizierter. Dazu ein Beispiel des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Direkt in bar
Frau K. geht dieses Jahr zum dritten Mal zum Arzt. Die Behandlung kostet 100 Franken. Sie zahlt die 30 Franken der Praxisgebühr direkt in der Praxis in bar.
Der Arzt schickt Frau K. für die Behandlung die Rechnung, von der die bereits bezahlten 30 Franken abgezogen sind. Frau K. bezahlt die Rechnung (70 Franken) und schickt ihrer Krankenkasse eine Kopie. Die Kasse stellt fest, dass Frau K. die Franchise bereits erreicht hat. Sie erstattet ihr daher 63 Franken (70 Franken abzüglich Selbstbehalt von 10 Prozent).
Variante 2
Eine andere Variante wäre, wenn der Arzt die Rechnung über 70 Franken direkt der Krankenversicherung schickt. Diese bezahlt sie und stellt Frau K. ihren Selbstbehalt von 10 Prozent, also 7 Franken, in Rechnung.
Falls Frau K. innerhalb eines Jahres bereits das zehnte Mal beim Arzt war, würde die Krankenkasse Frau K. 90 Franken rückerstatten (100 Franken minus Selbstbehalt). Ab dem siebten Arztbesuch entfällt nämlich die Praxisgebühr. (cpm/sda)
Erstellt: 29.05.2009, 16:21 Uhr
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