Schweiz

50 Franken für ambulante Spitalbehandlungen

Aktualisiert am 14.05.2009

In der Diskussion um die Senkung der Gesundheitskosten präsentiert der Verband der Schweizer Krankenversicherer eigene Vorschläge.

Im Kampf gegen die Kosten im ambulanten Spitalbereich schlägt Santesuisse nun eine Gebühr von mindestens 50 Franken pro Konsultation vor. Wie der Kassenverband am Donnerstag mitteilte, soll mit dieser Sofortmassnahme und angesichts der chancenlosen Praxisgebühr ein gutes Element des Sparpakets gerettet werden.

Bei der pauschalen Gebühr pro Konsultation im Spitalambulatorium könne auch über eine zahlenmässige Beschränkung gesprochen werden, sagte Santesuisse-Sprecher Felix Schneuwly auf Anfrage der AP. Auch könnten etwa Personen, die sich mit Managed Care zum Sparen verpflichtet hätten, von einer solchen Gebühr ausgenommen werden.

Vorschlag bereits Couchepin unterbreitet

Wie Schneuwly erklärte, hatte Santesuisse den Vorschlag für eine solche Gebühr bei den ambulanten Spitalleistungen bereits früher dem Gesundheitsminister unterbreitet. Bundesrat Pascal Couchepin habe sich dann aber für die 30 Franken teure Behandlungsgebühr bei den ersten sechs Hausarztbesuchen entschieden. Mit dem erneut aufgegriffenen Vorschlag will Santesuisse laut Schneuwly gute Elemente des Kostensenkungspakets retten. Dies sei besser als einmal mehr auf «alles oder nichts» zu setzen.

Als weitere Sofortmassnahme fordert Santesuisse die Erhöhung des Selbstbehalts im Spitalambulatorium von zehn auf 20 Prozent ab kommendem Jahr per Departementsbeschluss. Dazu soll als dritte Sofortmassnahme ein gleicher Taxpunktwert für Leistungen der Spitalambulatorien und Arztpraxen verfügt werden, ebenfalls umsetzbar via Departement ab Anfang 2010.

Spitalverband: Ältere und Kranke benachteiligt

Alle drei Vorschläge bestraften einmal mehr die Versicherten für die Behandlung eines medizinischen Problems im Kompetenzzentrum Spital und seien inakzeptabel, kritisierte der Nationale Spitalverband H+: So verteuere ein massiv erhöhter Selbstbehalt ausgerechnet jene ambulanten Spitalbehandlungen wie Operationen, Chemotherapien, Krebsbestrahlungen und Spezialdiagnostik, für die es keine Alternative gebe ausser massiv teurere stationäre Behandlungen. Die Pauschalgebühr verstärke diese Bestrafung von Patienten und Patientinnen, die zwischen Spital und Arztpraxis gar nicht wählen könnten.

Bestraft würden aber auch die Randregionen, die ausser Gesundheitszentren oder Spitälern längst keine Spezialpraxen mehr hätten. Die Senkung des Taxpunktwerts schliesslich auf das jeweils tiefere Niveau von Arztpraxis und Spital sei eine staatliche Massnahme. Die Versicherer hätten es bisher verpasst, diese «unnötige Verstaatlichung» in den Verhandlungen mit den Spitälern aufzubringen. H+ betont, dass in den letzten zwei Jahren viele Spitäler zusammen mit Hausärzten Notfallpraxen für kleinere Fälle geschaffen hätten. Dies sei eine echte Problemlösung zu Gunsten der Patientenschaft. (vin/ap)

Erstellt: 14.05.2009, 18:29 Uhr

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