Schweiz
626 Stellungspflichtige wurden als Risikofälle ausgeschlossen
Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 04.02.2013 161 Kommentare
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Der junge Mann, der sich im Sommer letzten Jahres der Rekrutierung stellte, wusste, dass er früher Mist gebaut hatte. Als 14-Jähriger hatte er zusammen mit Kollegen in mehreren Geschäften «werthaltige Gegenstände» geklaut, um sie anschliessend im Internet verhökern zu können. Zudem war er als 16-Jähriger dabei gewesen, als eine Gruppe Jugendlicher ein Gartenhaus, dessen Besitzer sie gar nicht kannten, grundlos verwüsteten. Für beides war im Rahmen des Jugendstrafrechts eine Erziehungsverfügung erlassen worden.
In der Aushebung von der zuständigen Fachstelle auf die Delikte angesprochen, erklärte der angehende Rekrut, die Diebstähle aus Leichtsinn und Langeweile begangen zu haben. Bei den massiven Sachbeschädigungen habe er aus einer sich entwickelnden Gruppendynamik heraus impulsiv gehandelt; er sei aber nur ein Mitläufer gewesen. Er habe sich früher eben in einem schlechten Umfeld bewegt. Aus seiner damals schwierigen Zeit habe er allerdings in der Zwischenzeit gelernt und sich seither nichts mehr zuschulden kommen lassen. Lehre und Berufsschule verliefen absolut reibungslos.
Strenger Massstab nötig
Ein Tag nach dem Gespräch mit der Fachstelle wurde der Mann «mit sofortiger Wirkung vorzeitig aus der Rekrutierung entlassen». Er sei ein Sicherheitsrisiko, weil er ein erhöhtes Gewaltpotenzial aufweise. Dies sei ein Hinderungsgrund, ihm eine persönliche Waffe zu überlassen.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte auf die Beschwerde des Mannes hin die Entlassung, wie einem kürzlich publizierten Urteil zu entnehmen ist. Die Personensicherheitsüberprüfung habe das Ziel, Gewaltverbrechen mit der Militärwaffe zu verhindern und damit potenzielle Opfer zu schützen. Bei der Beurteilung, von ihm gehe ein erhöhtes Risiko einer künftigen aggressiven und gewalttätigen Handlung aus, sei zwar ein strenger Massstab angelegt worden. «Dieser Entscheid, das Überlassen der persönlichen Waffe nicht zu empfehlen, entspricht jedoch einer angebrachten vorsichtigen Praxis und ist vertretbar», hielt das Bundesverwaltungsgericht fest.
«Besondere Zuverlässigkeit»
Gerade weil von einer Waffe eine Gefahr ausgehe, sei es richtig, von Stellungspflichtigen «eine besondere Zuverlässigkeit» zu verlangen. Damit aber sei «der Spielraum für tolerierbare Unregelmässigkeiten in der Lebensführung erheblich eingeschränkt». Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Der junge Mann ist nicht der Einzige, der im vergangenen Jahr vorzeitig nach Hause geschickt werden musste. Laut Armeesprecher Walter Frik hat die zuständige Fachstelle im vergangenen Jahr 626 Stellungspflichtige als Risiko beurteilt. Sie wurden noch während der laufenden Rekrutierung entlassen und aus der Armee ausgeschlossen. Vergleichszahlen gibt es noch nicht. Denn die flächendeckende Überprüfung von Stellungspflichtigen wird erst seit dem 1. August 2011 durchgeführt. «Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Zahlen in etwa auf diesem Niveau einpendeln werden», sagte Frik.
281 vorläufige Aufgebotsstopps
Die Risikoprüfung, die der Führungsstab der Armee gemäss Gesetz auch ohne Zustimmung der betroffenen Person durchführen kann, ergab noch ein weiteres interessantes Ergebnis: Bei der Einsichtnahme in das Strafregister sowie in Straf- und Strafvollzugsakten stellte sich heraus, dass bereits rund 10 Prozent der angehenden Rekruten vorbestraft und deshalb im Strafregister eingetragen waren.
Wer die Rekrutierung überstanden hat, ist aber sicherheitstechnisch noch nicht aus dem Schneider. Vor dem eigentlichen RS-Start werden die persönlichen Verhältnisse der angehenden Rekruten noch einmal überprüft. Im letzten Jahr musste gegenüber 281 Personen ein vorläufiger Aufgebotsstopp erlassen werden, weil sie zwischen Aushebung und RS-Start auffällig geworden waren. Ein solcher Stopp wird dann verfügt, wenn in dieser Zwischenzeit ein Strafverfahren eröffnet wurde oder eine Probezeit nach einer Verurteilung noch nicht abgelaufen war. Laut Armeesprecher Frik sind «seit 2010 pro RS-Start an die 100 Rekruten mit einem vorläufigen Aufgebotsstopp belegt» worden.
Urteil A-4163/2012 (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 04.02.2013, 06:35 Uhr
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