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Aargau will Burka-Verbot auf nationaler Ebene
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Skepsis gegenüber Burka-Verbot
Ein mögliches Burka-Verbot und Fragen rund um die Verschleierung muslimischer Frauen beschäftigten das Bundesparlament bereits einige Male. Im Februar beschied der Bundesrat ein Burka-Verbot abschlägig. Eine Motion für ein «Vermummungsverbot» ist hängig. In der Schweiz gebe es - lege man französische Schätzungen zu Grunde - nur etwa hundert Frauen mit dem Ganzkörperschleier, hielt die Landesregierung im Februar in einer Antwort auf eine Interpellation von CVP-Präsident Christophe Darbellay im Nationalrat fest.
Ein völliges Aufgehen in der Mehrheitskultur werde indessen von Ausländerinnen und Ausländern nicht gefordert. Entscheide sich eine Frau aus freien Stücken zum Tragen dieser Kleidungsstücke, seien ihre Grundrechte nicht eingeschränkt.
Zwar stelle die Burka ein Integrationshindernis dar. Würde sie aber verboten, blieben diese Frauen zuhause weggeschlossen. Zudem will die Regierung keinen Unterschied zwischen Burka-Trägerinnen aus dem Ausland und dem Inland machen, indem der Ganzkörperschleier Touristinnen erlaubt bliebe.
Ausreichendes Interesse für ein Schleier-Verbot bestehe einzig in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Hier könnten zeitlich und örtlich begrenzte Beschränkungen erlassen werden, etwa in Banken, Verwaltungen, Flughäfen und ähnlichem. Das Vermummungsverbot einzelner Kantone lasse sich nicht anwenden, beziehe es sich doch auf bewilligungspflichtige Versammlungen an einem öffentlichen Ort.
In der Bundesverwaltung würde der Bundesrat hingegen Burka- Trägerinnen kaum dulden. Zum einen stelle der Schleier ein erhebliches Kontakthindernis bei der Arbeit dar, zum anderen würden Sicherheitsmassnahmen unterlaufen, teilte die Landesregierung bei anderer Gelegenheit mit.
Nationalrat Oskar Freysinger (SVP/VS) gibt sich damit nicht zufrieden. In einer im März eingereichten Motion verlangt er Gesetzesbestimmungen, welche eine Gesichtsvermummung gegenüber Behörden bei amtlichen Besuchen untersagt.
Darüberhinaus sollen Burka-Trägerinnen nicht in Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs steigen dürfen und ihr Zugang zu öffentlichen Gebäuden bei Bedarf eingeschränkt werden. Eine Teilnahme an Demonstrationen im Ganzkörperschleier wäre im Sinne des Vermummungsverbots auch verboten.
Dem Beschluss für die Ausarbeitung der Standesinitiative ging eine emotionale Debatte voraus. Die Fraktionen SVP, FDP, CVP/BDP und EVP sprachen sich für ein nationales Verbot der Burka aus. Gegen eine Standesinitiative votierten Grüne und SP.
Die Burka sei ein «Machtsymbol der Dominanz des Mannes über die Frau», betonten die Befürworter. Die Totalverhüllung sei nicht Ausdruck einer religiösen Überzeugung. Sie verhindere vielmehr die Integration.
Jede «Art von Gesichtsverhüllung» solle verboten werden, forderte eine FDP-Grossrätin. Es entspreche nicht der schweizerischen Rechtsauffassung, dass Frauen eingesperrt würden.
Die SP bekundete eine «gewisse Sympathie» für ein Verbot. Die Verschleierung sei ein «Zeichen der Herabminderung der Frau» und ein «Zeichen des Nichtwillens zur Integration». Es sei jedoch nicht Aufgabe des Kantons Aargaus, mit dem Thema beim Bund vorstellig zu werden.
Von «Hysterie» und «Angstmacherei» sprachen die Grünen. Es dürfe «kein Öl in brennendes Feuer» geworfen werden. Die EVP wies darauf hin, dass es auch einen Hochzeits- und einen Beerdigungsschleier gebe.
Standesinitiative ausarbeiten
Der Beschluss des Parlamentes bedeutet, dass die Kommission Öffentliche Sicherheit bis in drei Monaten den Text für die Standesinitiative ausarbeiten muss. Der Grosse Rat wird danach entscheiden, ob der Aargau die Standesinitiative beim eidgenössischen Parlament tatsächlich einreichen wird.
Die Debatte machte deutlich, dass die SIK im Text die Forderung wohl auf ein generelles «Verschleierungsverbot» im öffentlichen Raum ausweiten wird. Den Antrag für die Ausarbeitung der Standesinitiative hatte SD-Grossrat René Kunz aus Reinach im März eingereicht.
Kritik von Amnesty
Amnesty International zeigte sich nach dem Aargauer Entscheid «beunruhigt». Der Staat habe zwar die Aufgabe dafür sorgen, dass keine Frau von der Familie oder anderen Personen unterdrückt und dazu gezwungen werde, ihr Gesicht zu verschleiern. Gleichzeitig beschneide ein generelles Verbot die freie Meinungsäusserung sowie die Religionsausübung von Frauen, die freiwillig einen Schleier oder eine Burka tragen, so die Organisation in einem Communiqué. Amnesty International fordere die Schweizer Politikerinnen und Politiker auf, keine Gesetzte zu erlassen, die das Tragen von Gesichtsschleiern verböten und so die Grundrechte von Frauen verletzten. Ein Verbot sei weder angemessen noch ein Schritt für mehr Frauenrechte. Im Gegenteil: Verschleierte Frauen könnten als Vertreterinnen von gesellschaftlichen Minderheiten im Alltag noch stärker ausgegrenzt und diskriminiert werden. Eine klar definierte Einschränkung der Verschleierung sei zwar legitim, falls die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel stehe oder allgemeine Regeln für bestimmte Berufe gelten. Es sei beispielsweise zulässig, Frauen aufzufordern, ihren Schleier für Identitätskontrollen zu lüften. Solche Einschränkungen dürften jedoch nicht auf eine diskriminierende Art und Weise umgesetzt werden.
Forderungen in den Kantonen Bern und Solothurn
Auch die Parlamente der Kantone Bern und Solothurn werden über eine Standesinitiative für ein Burka-Verbot diskutieren. Entsprechende Vorstösse reichten ein bernischer EVP-Grossrat und ein solothurnischer SVP-Kantonsrat im März ein.
(sda)
Erstellt: 04.05.2010, 11:35 Uhr
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