Schweiz

Aktionäre sollen Löhne gutheissen

Die Rechtskommission des Ständerats hat einen Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative ausgearbeitet. Sie kommt dem Initianten Thomas Minder entgegen – zum Teil.

Artikel zum Thema

Begründer der Abzocker-Initiative: Thomas Minder.

Die Rechtskommission des Ständerates hat den Gegenvorschlag des Nationalrats zur Abzocker-Initiative leicht verschärft. In einem neuen Entwurf für eine Aktienrechts-Revision übernimmt sie einen Teil der Initiativ-Forderungen, andere Teile gehen ihr zu weit.

Die Kommission empfehle dem Ständerat den Entwurf einstimmig zur Annahme, sagte Kommissionspräsident Hermann Bürgi (SVP/TG) am Dienstag vor den Medien in Bern. Der genaue Wortlaut der Kommissionsvorschläge werde erst im Oktober vorliegen.

Bekanntgegeben hat Bürgi bereits, welche Initiativ-Forderungen die Kommission übernehmen will und welche ihr zu weit gehen. Die wichtigsten Vorschläge betreffen die Vergütungspolitik von börsenkotierten Unternehmen.

Umstrittene Abstimmung zu Geschäftsleitungs-Löhnen

Wie vom Initianten gefordert, soll künftig die Generalversammlung (GV) jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen des Verwaltungsrats abstimmen. Gleiches soll für die Vergütungen der Geschäftsleitung gelten, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen.

Die ständerätliche Rechtskommission will damit eine der Hauptforderungen der Minder-Initiative nicht erfüllen. Diese will, dass zwingend über die Löhne und Boni der Geschäftsleitung abgestimmt wird.

Mit dem Vorschlag geht die Kommission aber einen kleinen Schritt weiter als der Nationalrat, der sich letzten Sommer für eine Generalversammlungs-Abstimmung zu den Geschäftsleitungslöhnen ausgesprochen hatte, sofern die Statuten dies vorsehen.

Ebenfalls leicht schärfer als der Nationalrat lauten die Bestimmungen zu den Löhnen des Beirats. Über sie soll nach Ansicht der Rechtskommission zwingend die Generalversammlung befinden. Geht es nach dem Nationalrat, bleibt es hier bei einer Kann-Bestimmung.

Ausnahmen bei Abgangs- und Antrittsentschädigungen

Wie der Nationalrat lehnt die Ständeratskommission goldene Fallschirme und Antrittszahlungen grundsätzlich ab. Nationalrat und Rechtskommission wollen aber im Gegensatz zu Minder Ausnahmen möglich machen.

Laut Bürgi muss der Verwaltungsrat die Möglichkeit haben, Ausnahmen zu gewähren, die dann von der GV abgesegnet würden. Als Beispiel erwähnte er Leistungen im Zusammenhang mit der Anwerbung von Top-Kadern.

Die weiteren von Minder geforderten Bestimmungen zur Vergütungspolitik will die Kommission mit einem Vergütungsreglement lösen, das von der Generalversammlung genehmigt wird.

Einzelwahl der Verwaltungsräte

Bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder will die Kommission, wie von den Initianten gefordert, die Einzelwahl akzeptieren. Diese soll aber nur jährlich stattfinden, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen.

Wie in der Initiative und vom Nationalrat vorgesehen, soll die Organ- und Depotstimmrechtsvertretung abgeschafft werden. Ausserdem sollen die Pensionskassen offen legen müssen, wie sie gestimmt haben. Damit nimmt die Kommission eine weitere Initiativ-Forderung auf, die vom Nationalrat abgelehnt wurde.

Bürgi erinnerte daran, dass es dem Ständerat in erster Linie darum gegangen sei, der Minder-Initiative einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe entgegenzusetzen. Die erwähnten aktienrechtlichen Bestimmungen gehörten ins Gesetz und nicht in die Verfassung, so wie der Nationalrat und Minder das vorschlagen.

«Keine Verzögerungstaktik»

Das Vorgehen des Ständerats entspringe nicht einer Verzögerungstaktik, sagte Bürgi. Der genaue Gesetzestext werde im Oktober vorliegen, so dass die kleine Kammer noch in diesem Jahr die Vorlage beraten könne.

Mit der Vorlage wolle man auch die Parlamentarische Initiative umsetzen, mit der das Parlament steuerrechtliche Regeln gegen zu hohe Boni forderte. Dieses Thema sei aber komplex, und es brauche noch Anhörungen.

Das Parlament hatte diesem Vorstoss letzten Sommer Folge gegeben, unter anderem, um die Gemüter rund um die Debatte über die Absegnung des UBS-Staatsvertrags zu beruhigen. (oku/sda)

Erstellt: 07.09.2010, 18:34 Uhr

Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Frühlingsdeko
homegate Lassen Sie jetzt schon den Frühling ins Haus. Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate

Umfrage

Gesetzt den Fall, Geld spielt für Sie eine untergeordnete Rolle. Würden Sie in Andermatt eine Ferienwohnung kaufen?




Lokale Suche

Marktplatz