Angriff auf Billigkassen: Helsana lässt Bern abblitzen
Von Markus Brotschi. Aktualisiert am 15.08.2009
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Das Rundschreiben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erreichte die Kassen Ende Juni - einen Monat bevor sie die Prämien für 2010 eingeben mussten. Das BAG macht darin genaue Vorgaben zur Berechnung der Verwaltungskosten und zur Verteilung von Kapitalgewinnen. Ziel ist es, dass die Mutterkonzerne ihre Billigkassen nicht mit zu tief ausgewiesenen Verwaltungskosten oder mit der Zuteilung von Kapitalgewinnen begünstigen und so die Prämien tiefer halten als eigentlich nötig. «Die Praxis ist in den letzten Jahren so extrem geworden, dass wir das nicht mehr tolerieren können», sagte BAG-Vizedirektor Peter Indra gestern auf Anfrage.
Helsana spurt nicht
Eine Adressatin der Weisungen ist die Helsana-Gruppe, die mit Aerosana, Avanex und Maxi.ch drei sogenannte Billigkassen betreibt. Allerdings fallen die Weisungen beim grössten Krankenversicherer der Schweiz auf steinigen Boden. «Wir haben dem BAG bereits vor der Prämieneinreichung mitgeteilt, dass wir uns nicht an diese Vorgaben halten», sagte Helsana-Sprecher Rob Hartmans. Die Weisungen zur Verteilung der Verwaltungskosten und der Kapitalerträge seien «unsinnig». Die einzelnen Kapitalanlagen würden bei Helsana korrekt den einzelnen Gesellschaften zugeordnet.
Aus Sicht von BAG-Vizedirektor Indra geht es nicht an, dass ein Mutterkonzern bei einer Kasse «supergünstige» Verwaltungskosten ausweist und bei einer anderen sehr hohe. Diese Praxis gilt als ein Mittel, um die Prämien von Billigkassen tief zu halten. Helsana bestreitet, dass sie die Verwaltungskosten «einfach unter den einzelnen Kassen verteilt». «Der Betriebsaufwand berechnet sich aufgrund von Kostentreibern wie Prämienvolumen, Anzahl der Kunden und Leistungskosten», hält Hartmans fest. Da nicht jede Kasse den gleichen Betriebsaufwand habe, seien auch die Verwaltungskosten unterschiedlich. «Auch die Vorstellung, wir würden unsere Kapitalanlagen in einem einzigen grossen Topf verwalten und Erträge daraus willkürlich verteilen, ist kompletter Unsinn.» Helsana sei bereit, mit einer ausserordentlichen Revision von unabhängiger Seite zu beweisen, dass die Verwaltungskosten und die Kapitalanlagen korrekt zugeteilt würden.
Machte Couchepin den Weg frei?
Für den Kassenverband Santésuisse fehlt gar die gesetzliche Grundlage für die BAG-Vorgaben. Auch bei Groupe Mutuel ärgert man sich über die Weisung aus Bern. «Vor allem die Kurzfristigkeit war ein Problem», sagte Sprecher Yves Seydoux. Die Kassen hätten nur einen Monat Zeit gehabt, um die Prämien entsprechend neu zu berechnen. Der Westschweizer Krankenversicherer will sich laut Seydoux aber an die Vorgaben halten.
Dass das BAG nicht schon Anfang Jahr mit der Weisung kam, erstaunt einen anderen Kassenvertreter, der nicht genannt sein will, wenig. Er sieht einen Zusammenhang mit der Demission von Gesundheitsminister Pascal Couchepin. Dieser hatte sich jeweils gegen Restriktionen für Billigkassen gewehrt - etwa gegen den verfeinerten Risikoausgleich, der die Jagd der Kassen auf gesunde Versicherte ab 2012 unterbinden soll. Zwei Wochen nach Couchepins Rücktrittsankündigung erliess das BAG die Weisung an die Kassen.
Auch Sanitas lanciert neue Kasse
Die Billigkassen könnten angesichts der massiven Prämienaufschläge für 2010 einen starken Zulauf von Versicherten erhalten. Die Kassen halten ihre Prämien nicht nur über die Verwaltungskosten tief, sondern profitieren davon, dass es sich bei den Wechselwilligen um jüngere, gesunde Versicherte handelt. Entsprechend sind die Gesundheitskosten tief.
Gestern lancierte die Sanitas eine neue Kasse, «Compact One», die sich vor allem an jene richtet, die ihre Kassenkorrespondenz über Internet abwickeln. Allerdings will sich Sanitas mit dem Produkt von den herkömmlichen Billigkassen abgrenzen. Eine Quersubventionierung über zu tiefe Verwaltungskosten oder Kapitalerträge finde nicht statt, versicherte Sanitas-CEO Otto Bitterli. Die Prämien würden mit einer schlanken Verwaltung, obligatorischer Konsultation einer medizinischen Telefonberatung und verbindlichen Vorgaben für die medizinische Behandlung erreicht. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 15.08.2009, 13:23 Uhr
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