Schweiz

Arbeitslosengeld: Der Ständerat will die Jungen schonen

Der Ständerat fährt bei der Sanierung der Arbeitslosenversicherung einen moderateren Kurs als die grosse Kammer. Er will nun weniger rigide kürzen.

Stellensuchende unter Druck setzen? Die Räte streiten um den Umgang mit der Arbeitslosigkeit.

Stellensuchende unter Druck setzen? Die Räte streiten um den Umgang mit der Arbeitslosigkeit.
Bild: Keystone

Die SP hatte bereits am vergangenen Samstag das Referendum gegen die Vorlage beschlossen, obwohl das Parlament die Vorlage noch nicht zu Ende beraten hat. Die vorberatende Sozialkommission des Ständerats hatte die Vorlage ebenfalls schon unter dem Eindruck der Referendumsdrohungen behandelt und verschiedene Korrekturen der Kürzungsvorschläge aus dem Nationalrat beantragt.

Diesen Anträgen ist der Rat nun mehrheitlich diskussionslos gefolgt. So auch beim Artikel zur Regelung der Höchstzahlen für Taggelder, den Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) als Schlüsselartikel bezeichnete. Der Nationalrat hatte im vergangenen Dezember entschieden, den Arbeitslosen unter 30 Jahren, die keine Unterstützungspflichten für Kinder haben, nur einen maximalen Anspruch auf 260 statt 400 Taggelder zuzugestehen.

Einzelne Regelungen abgeschwächt

Der Ständerat lehnte dies nun ab, nachdem Kuprecht diese Altersgrenze als ungerecht und willkürlich bezeichnet hatte. Hingegen akzeptierte der Ständerat gegen den Widerstand der Linken eine tiefere Schwelle für unter 25-Jährige ohne Unterhaltspflichten. Mit 29 zu zwölf Stimmen entschied er sich für maximal 200 Taggelder. Der Nationalrat hatte den Anspruch für diese Gruppe sogar auf 130 Taggelder senken wollen.

Der Ständerat lehnte ausserdem eine Verlängerung der Wartefrist für Schulabgänger oder Versicherte, die eine Weiterbildung absolviert haben, diskussionslos ab. Auch die vom Nationalrat vorgeschlagene Kürzung der Taggelder um jeweils fünf Prozent nach 260 und 330 bezogenen Taggeldern strich der Ständerat wieder aus dem Gesetz. Es gebe keine Belege, dass eine Degression bei den Taggeldern zu Verhaltensänderungen führe, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Kuprecht ergänzte, dass eine solche Kürzung auch ungerecht sein könne, wenn sich jemand sehr bemühe, aber aus irgendwelchen Gründen trotzdem keine Arbeit finde.

Einig bei Erhöhung der Lohnbeiträge

Bei der Erhöhung der Einnahmen für die Arbeitslosenversicherung schloss sich der Ständerat dagegen dem Nationalrat an. Er verzichtet nun also darauf, die Erhöhung der Lohnbeiträge von 2,0 auf 2,2 Prozent befristet um weitere 0,1 Prozentpunkte aufzustocken, wie der Bundesrat das vorgeschlagen hatte.

Zudem soll das Solidaritätsprozent auf hohen Einkommen nur solange gelten, bis der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung wieder über ein Eigenkapital von einer halben statt einer Milliarde Franken verfügt. Damit ist nun wieder der Nationalrat am Zug. (raa/ddp)

Erstellt: 02.03.2010, 09:51 Uhr

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6 Kommentare

Christoph Bühler

15.06.2010, 03:43 Uhr
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In unserer Schweiz stimmt es einfach nicht mehr. Wir verlieren unsere Werte, die uns Schweizer ausmachen immer mehr! Alle die noch nie arbeitslos waren, können sich gar nicht vorstellen wie es einem Arbeitslosen geht. Was soll das heissen, Verhaltensveränderung? Z.b. das man sich anstatt eine Servelats zum Mittagessen nur noch eine halbe leisten darf? Was soll das? Antworten


Bruno Moser

02.03.2010, 14:53 Uhr
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Bei den Jungen sparen heisst doch nichts anderes, als dass die Eltern weiterhin für ihre Kinder unterstützungspflichtig bleiben. Passt doch vollkommen in die Geschäftswelt, da werden Junge bis 30 Jahre auch mit abgeschlossener Ausbildung nur noch als Praktikanten eingestellt. Für einige hundert Franken pro Monat. Den Rest bezahlen die Eltern weiterhin gerne. Man lässt ja seine Kinder nicht hängen. Antworten


Matthias Fiechter

02.03.2010, 14:35 Uhr
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Es mag sein, dass viele 25jährige noch bei ihren Eltern wohnen - und dass die meisten von ihnen weniger Unterstützung brauchen als jemand, der eine Familie ernährt. Es gibt aber eben auch sehr viele Menschen in diesem Alter, die ihren eigenen Haushalt führen und genauso auf ihr Geld angewiesen sind, wie ein alleinstehender 40jähriger. Sparmassnahmen in Ehren, aber die Altersgrenze ist Willkür. Antworten


Anna Schweizer

02.03.2010, 13:00 Uhr
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ungerecht und willkürlich scheint noch vieles. Hier geht es um erforderliche Sparmassnahmen und demzufolge berühmtberüchtigte "kleinere Übel". Sparen ist nie angenehm. Fact ist dass man ohne Unterstützungspflicht und wie viele 25-jährige noch bei den Eltern wohnend die ALV weniger nötig hat als Familienväter! Und dass eine Degression zu Verhaltensänderungen führt steht für mich ausser Zweifel. Antworten


Sibylle Weiss

02.03.2010, 12:08 Uhr
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Momentan wäre mit Abstand der schlechteste Zeitpunkt Arbeitslosengelder zu kürzen u.die AL noch für etwas zu bestrafen, was eigentlich nicht die AL sondern die Manager verbockt haben.Wenn man in der Hochkonjunktur die ALV-Beiträge erhöht hätte, wäre jetzt kein Loch von ca. 6-10 Mia. in der ALK, ganz einfach u. man müsste heute nicht die unverschuldeten AL mit Kürzungen betrafen, einfach Rechnung! Antworten


Matthias Fiechter

02.03.2010, 10:12 Uhr
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Von "Schonung" der Jungen kann angesichts der willkürlichen Leistungskürzungen und der Verschärfung des Kriteriums "zumutbare Arbeit" für junge Erwerbslose keine Rede sein. Wie Alex Kuprecht richtig bemerkt hat, ist es willkürlich und ungerecht, Arbeitslose unter 30 Jahren aufgrund ihres Alters zu benachteiligen. Die Altersgrenze von 25 Jahren hingegen scheint dem SR absuderweise fair zu sein? Antworten



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