Schweiz

Armeechef will Soldaten bei Verdacht entwaffnen

Aktualisiert am 12.11.2011 59 Kommentare

Nach dem Tötungsdelikt im Wallis geht André Blattmann in die Offensive: Er will Soldaten, gegen die eine Strafuntersuchung läuft, vorsorglich die Dienstwaffe entziehen lassen.

Nach dem tragischen Tötungsdelikt im Wallis kommt Bewegung in die Diskussion: Ein Mann posiert mit einem Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee.

Nach dem tragischen Tötungsdelikt im Wallis kommt Bewegung in die Diskussion: Ein Mann posiert mit einem Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee.
Bild: Keystone

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Armeechef Blattmann will, dass Wehrmännern, die eine Gefahr für andere darstellen können, schon während der Strafuntersuchung von den kantonalen Behörden die Waffe entzogen werden kann. Befürworten Sie diesen Vorschlag?

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Nach dem Tötungsdelikt mit einer Armeewaffe im Wallis vom vorletzten Freitag geht Armeechef André Blattmann laut einem Bericht der «Sonntagszeitung» in die Offensive: «Der Chef der Armee ist an einem Mechanismus interessiert, der dazu führt, dass die Armeewaffen von Wehrmännern, die eine Gefahr für andere darstellen können, schon während der Strafuntersuchung von den kantonalen Behörden eingezogen werden», sagt Daniel Reist, Sprecher der Schweizer Armee, gegenüber dem Blatt.

Ebenso wichtig sei es für die Armee, dass nach einem Entzug der Waffe das zuständige Zeughaus von den kantonalen Behörden informiert wird. Heute dürfen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte der Armee aus Datenschutzgründen nur rechtskräftige Urteile automatisch melden. Bei laufenden Strafverfahren werden Armeestellen nicht informiert. Armeechef Blattmann wolle dieses Problem nun lösen und suche dazu das Gespräch mit der Polizeidirektorenkonferenz KKJPD und den Sicherheitspolitischen Kommissionen des Parlaments, sagt Reist.

Blattmann stützt sich bei seinem Vorstoss unter anderem auch auf Erkenntnisse nach dem Tod eines Polizisten durch eine Armeewaffe im letzten Mai in Schafhausen BE. Die Chancen stehen gut, dass die Kantone Blattmann helfen. Die Präsidentin der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, Karin Keller-Sutter, sagt: «Es gab innerhalb der KKJPD keinen Widerspruch gegenüber dem Wunsch von Armeechef Blattmann, dass Strafverfolgungsbehörden aus Sicherheitsgründen Armeewaffen einziehen können, beispielsweise bei Drohungen.» Auf Blattmanns Vorschlag reagiert auch der Präsident der Konferenz Schweizer der Strafverfolgungsbehörden, der Solothurner Oberstaatsanwalt Felix Bänziger, positiv.

(ami)

Erstellt: 12.11.2011, 22:32 Uhr

59

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59 Kommentare

Robert Niklaus

13.11.2011, 08:30 Uhr
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Die Armeewaffe gehört scho lang meiner meinung nach ins Zeughaus, selbst das ganze Militärsystem muss geändert werden. jeder Person im Ausland wo mich fragt ob das wahr sei, ob wir unsere waffe mit nach hause nehmen dürfen, finden es voll lächerlich und so was von unverständlich. das macht das militär um lagerkosten sparen ganz klar aber 5 Mill. für kampfflugzeuge sind dann selbstverständlich. Antworten


Tom Berger

13.11.2011, 08:15 Uhr
Melden 32 Empfehlung

Jahrelang hat man die Hände in den Schoss gelegt und schulterzuckend zugeschaut, wie alle paar Monate wieder jemand mit einer Armeewaffe totgeschossen wurde. Die Militärführung und die Politik müssen jetzt endlich dafür sorgen, dass wenigstens die bekannten potentiellen Gewalttäter rasch entwaffnet werden. Ansonsten tragen sie die Mitschuld an jedem weiteren Mord mit einer Armeewaffe. Antworten



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