Arztzeugnis bei Schweinegrippe? Bund droht ein peinlicher Streit

Aktualisiert am 04.08.2009

Das Bundesamt für Gesundheit fordert, dass Schweinegrippe-Patienten zuhause bleiben – ohne ein Arztzeugnis abzugeben. Das Seco hält das Zeugnis jedoch für unabdingbar.

Abstand zu anderen Personen halten: Das rät das Bundesamt für Gesundheit Schweinegrippe-Patienten.

Abstand zu anderen Personen halten: Das rät das Bundesamt für Gesundheit Schweinegrippe-Patienten.
Bild: Keystone

Die Pandemie rollt auf die Schweiz zu, bereits 500 Personen sind hierzulande an der Schweinegrippe erkrankt. Nun zeigt sich, dass der Grippevirus H1N1 auch juristische Probleme mit sich bringt: Müssen Angestellte ihrem Arbeitgeber nach drei Tagen ein Arztzeugnis abgeben oder nicht? Die Meinungen darüber gehen auseinander. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) rät, «auf jeden Fall» zu Hause zu bleiben, wenn man mehrere Grippesymptome – Fieber, Schüttelfrost, Schmerzen – verspürt. «So verhindern Sie, dass die Krankheit weiter übertragen wird.» Laut dem BAG sollte man die Grippeerkrankung vollständig zuhause auskurieren. «Warten Sie mindestens einen Tag bis nach Abklingen der Symptome, bis Sie wieder in den Alltag zurückkehren.»

Damit würde es dem erkrankten Arbeitnehmer aber nicht möglich sein, den Arzt aufzusuchen, damit dieser ein Arztzeugnis ausstellt. Auch ein Patientenbesuch läuft den Ratschlägen des BAG zuwider. Diese verlangen, gegenüber anderen Personen Abstand zu halten. «Unsere Priorität ist es, die Ausbreitung der Krankheit zu bremsen», sagt Sprecher Jean-Louis Zürcher in der Westschweizer Zeitung «Le Temps».

Arztzeugnis ist vom Recht vorgesehen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist anderer Meinung: «Die Eidgenossenschaft kann von den Unternehmen nicht verlangen, auf ein Arztzeugnis zu verzichten», sagt Valentin Lagger, Verantwortlicher der Arbeitsgruppe «Pandemie». Die Empfehlungen stützten sich auf aktuelles Recht und es sei nicht angebracht, für eine Pandemie Spezialrecht aufzustellen. In der Tat: Das Obligationenrecht sieht vor, dass ein Arbeitgeber nach dem ersten Krankheitstag des Angestellten ein Arztzeugnis fordern kann; allgemein wird ein solches jedoch erst nach drei Tagen verlangt.

Arbeitgeber-Direktor Thomas Daum betont, dass die Unternehmer auf das Arbeitszeugnis verzichten sollten, wenn es wirklich zu massenhaften Erkrankungen käme. «Die Firmen müssten Kulanz an den Tag legen, und auf Arztzeugnisse verzichten. In einer aussergewöhnliche Situationen sollten sie eine aussergewöhnliche Haltung an den Tag legen.» (cha)

Erstellt: 04.08.2009, 17:17 Uhr

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