Asylanwälte ziehen alle Register, damit Klienten bleiben dürfen
Von Patrick Feuz, Bern. Aktualisiert am 26.01.2012 398 Kommentare
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In diesem Fall ärgert sich Asylanwalt Tarig Hassan selber über die lange Verfahrensdauer. Der gebürtige Sudanese mit Anwaltspatent für arabische Länder arbeitet in der Zürcher Advokatur Kanonengasse. Das Anwaltsbüro ist bei Justizbehörden gefürchtet, weil es gekonnt die rechtlichen Möglichkeiten für Asylbewerber nutzt. Ende Dezember bekam Hassan vor Bundesgericht recht: Er hatte beanstandet, dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Revisionsgesuch einer Asylbewerberin aus Äthiopien zu viel Zeit nehme.
21 Monate lang hatte das Gericht das Dossier liegen lassen. Seine überlasteten Juristen arbeiteten in dieser Zeit andere Beschwerden und Revisionsgesuche ab, einfachere und zum Teil ältere Dossiers. Die Rüge aus Lausanne kam bei den Verwaltungsrichtern wohl schlecht an. Denn nicht zuletzt verworrene Fälle wie jener der Frau aus Äthiopien erklären, weshalb Asylverfahren lange dauern können.
Sie «fühlt sich» als Eritreerin
Im September 2007 reicht die junge Frau ein Asylgesuch ein. Sie sei die uneheliche Tochter einer äthiopischen Staatsbürgerin und habe seit ihrer Geburt immer in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba gelebt. Doch sie fühle sich als Eritreerin, da ihr Vater eritreischer Staatsbürger sei. Eritreer haben in der Schweiz markant höhere Asylchancen als Äthiopier: 2006 hatte die Schweiz beschlossen, junge Eritreer als Flüchtlinge anzuerkennen. Denn im kleinen nordostafrikanischen Staat, der sich 1993 nach jahrelangem Krieg von Äthiopien losgesagt hat, müssen alle Männer und Frauen im Alter zwischen 18 und 40 Jahren Militärdienst leisten – und wer sich dieser Pflicht entzieht, indem er ins Ausland geht, muss bei der Rückkehr mit Gefängnis, Willkür und Folter rechnen.
Aber auch in Äthiopien habe sie als Eritreerin «keine Zukunftsperspektiven», gibt die Frau zu Protokoll, als sie vom Bundesamt für Migration befragt wird. Ihr Vater sei nach Problemen mit äthiopischen Behörden nach Eritrea gezogen. Wegen ihrer Kontakte zu ihm hätten die Behörden sie vorgeladen, später einen Ermittler auf sie angesetzt. Dieser habe ihr die Heirat angeboten: So könne sie unbehelligt leben, und deshalb habe sie eingewilligt. Aber der Mann habe sie schon bald «bedroht und geschlagen», worauf sie die Scheidung eingereicht habe. Dem Vater nach Eritrea zu folgen, sei keine Alternative gewesen, da sie der Pfingstgemeinde angehöre, die in Eritrea verfolgt werde. Was die Frau den Beamten damit sagen will: Man kann sie weder nach Eritrea noch nach Äthiopien zurückschicken.
«Konstruiert, nicht glaubhaft»
Im März 2008 lehnt das Bundesamt für Migration das Asylgesuch ab. Den Spezialisten kommt die Geschichte der Frau «konstruiert und damit unglaubhaft» vor. Dass ihr Vater eritreischer Staatsangehöriger sei, wertet die Behörde als eine «durch nichts belegte pauschale Behauptung». Ebenfalls «nicht nachvollziehbar» sei, dass sich der äthiopische Staat zehn Jahre nach der Ausreise des Vaters für dessen Tochter interessiere. Die Frau schildere angebliche Vorfälle «oberflächlich», selbst «minimale Detailkenntnisse» seien nicht erkennbar. Dass sie über keinen Identitätsausweis verfüge und in Äthiopien nie registriert worden sei, glauben die Schweizer Beamten aufgrund der Biografie der Gesuchstellerin nicht. Für weit wahrscheinlicher halten sie offenbar, dass die Verkäuferin aus Addis Abeba äthiopische Staatsangehörige sei oder sich dort zumindest aufhalten dürfe.
Im April 2008 gelangt Anwalt Hassan mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Er präsentiert eine Kopie der Identitätskarte des angeblichen Vaters und die eidesstattliche Erklärung dreier Personen, die dessen eritreische Staatszugehörigkeit bekunden. Werde die Frau nach Äthiopien zurückgeschickt, drohe ihr als Tochter eines politisch verfolgten Vaters ebenfalls Verfolgung. Neu verweist der Anwalt auch auf «frauenspezifische Fluchtgründe» und erwähnt die «Zwangsheirat». Doch die Verwaltungsrichter finden in den Akten «nicht die geringsten Anhaltspunkte» für eine Zwangsverheiratung und auch nicht dafür, dass die Frau bei einer Ausschaffung nach Äthiopien dort «mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit» mit Strafe oder Verfolgung rechnen müsste.
Im Übrigen sei in der kopierten Identitätskarte «kein verwandtschaftliches Verhältnis zur Beschwerdeführerin» erkennbar. Zur eidesstattlichen Erklärung heisst es im Urteil: «Solche Dokumente können ohne weiteres unrechtmässig erworben werden und haben deshalb wenig Beweiswert.» Die Beschwerde wird abgelehnt.
Plötzlich eine Identitätskarte
Im November 2009 reicht der Anwalt beim Bundesverwaltungsgericht ein Revisionsgesuch ein. Jetzt legt er eine von eritreischer Seite am 31. Juli gleichen Jahres ausgestellte Identitätskarte seiner Mandantin vor. Für das Bundesverwaltungsgericht wird damit der Fall definitiv knifflig – und bleibt möglicherweise auch deshalb liegen.
Wie das Verfahren enden wird, ist schwierig abschätzbar. Kenner des Asylrechts argwöhnen, indem die Frau die eritreische Identitätskarte beantragte und sich so zum offiziellen Feind Äthiopiens bekannte, habe sie faktisch eine Flüchtlingseigenschaft konstruiert. Dieses Vorgehen könne man kritisieren, doch es sei nachvollziehbar. Jetzt könne die Schweiz die Frau nur noch zurückschicken, wenn sicher sei, dass die äthiopischen Behörden von der Identitätskarte nichts wüssten.
Experten verweisen auf extreme Fälle, in denen Flüchtlinge aus diktatorischen Ländern vor deren Botschaft in Bern demonstrierten, obwohl sie in ihrer Heimat politisch nicht aktiv gewesen waren. Kurz darauf kursierten im Internet Fotos, auf denen die Gesichter der demonstrierenden Asylbewerber erkennbar waren. Andere schreiben plötzlich regimekritische Blogs, um ihre Chancen zu erhöhen, dass sie in der Schweiz bleiben können.
Möglicherweise wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, dass auch die Frau aus Äthiopien bleiben darf. Wenn nicht, so vermuten Experten, werde die Frau wohl ein neues Asylgesuch einreichen, eventuell mit der Begründung, inzwischen gebe es Hinweise, äthiopische Behörden hätten von der eritreischen Identitätskarte erfahren. In diesem Szenario wäre die Frau dann eines Tages so lange in der Schweiz, dass eine Behörde zum Schluss kommt, eine Ausschaffung sei nicht mehr zumutbar. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.01.2012, 21:13 Uhr
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398 Kommentare
Weil es die Wähler im Oktober verschlafen haben, den Mitte-Links-Politikern die rote Karte zu zeigen, wird das Asylchaos immer schlimmer. Sommaruga macht zwar leere Ankündigungen, aber die Soziallobby (Anwälte, Ärzte, Übersetzer usw.) verdient schlicht zuviel an diesem Schlamassel. Darum wird sich nichts ändern, solange das Volk den Politikern nicht den Tarif durchgibt. Antworten
Es muss erlaubt sein, das Asylwesen als Ganzes zu hinterfragen. Denn entstanden ist dies vor einem gänzlich anderen Hintergrund, nämlich dem des Krieges benachbarter Staaten. Was wir heute erleben, ist schlichtweg ein staatlich finanzierter Armuts-Tourismus, der nichts dazu beiträgt, die Verhältnisse in den Ursprungsländern zu verbessern, langfristig jedoch für massive Probleme bei uns sorgen wird Antworten
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