Schweiz

Aufruf zur freiwilligen Waffenabgabe

Von Markus Brotschi, Bern. Aktualisiert am 07.12.2010 9 Kommentare

Justizministerin Simonetta Sommaruga tritt gegen die Waffenschutz-Initiative an, die sie als Ständerätin noch unterstützte. Die Initiative habe einiges bewirkt, wecke aber unerfüllbare Erwartungen.

Eröffnet den Abstimmungskampf: Bundesrätin Simonetta Sommaruga. (Bild: Keystone )

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Armee sieht kaum noch einen Nutzen

Auch die Armee sieht in der Aufbewahrung der Ordonnanzwaffe zu Hause kaum mehr einen militärischen Nutzen. «Aus militärischer Sicht hätte ich Mühe zu begründen, wozu die Waffe noch zu Hause aufbewahrt werden soll», sagte Divisionär Jean-Jacques Chevalley. Damit stützt er Aussagen von Hans-Ulrich Ernst, früherer Generalsekretär des Verteidigungsdepartements. Auch Chevalley bezweifelt den militärischen Nutzen des Präzisionsschiessens auf 300 Meter, wie es beim Obligatorischen geübt wird. Dieses diene allenfalls dazu, die Manipulation mit der Waffe zu üben. Mit der Waffenlagerung im Zeughaus wäre das Obligatorische logistisch kaum mehr durchführbar, sagte Chevalley. «Wenn man die Waffe nicht mehr zu Hause aufbewahren darf, kann ich mir vorstellen, dass die ausserdienstliche Schiesspflicht abgeschafft wird.»

Im Gegensatz zu Ernst hält Chevalley die Heimabgabe der Waffe für eine erhaltenswerte Tradition. «Es ist ein Zeichen des Vertrauens und der Anerkennung gegenüber dem Milizsoldaten.» Während Berufssoldaten einen Lohn erhielten, bekomme der Milizsoldat das Gewehr nach Hause. Bedrohungslagen, die das sofortige Einrücken des Soldaten mit der Waffe nötig machten, seien heute indes kaum mehr vorstellbar.

Jedoch sieht Chevalley die Schützenvereine bedroht, wenn alle Sturmgewehre im Zeughaus lagern. «Denn mit der Initiative dürften nur noch lizenzierte Sportschützen eine Waffe zu Hause haben.»

Erstmals muss SP-Bundesrätin Sommaruga in einem Abstimmungskampf eine Position vertreten, die ihrer persönlichen Überzeugung widerspricht. Statt an der Seite von Frauenorganisationen und Parteikollegen steht sie in einer Reihe mit Offizieren, Schützenverbänden und bürgerlichen Sicherheitspolitikern. Der Kampf gilt der Waffenschutzinitiative, über die am 13. Februar abgestimmt wird. Die Initiative will die Ordonanzwaffe ins Zeughaus verbannen, den privaten Waffenbesitz massiv einschränken und ein zentrales Waffenregister einführen. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab.

Das Volksbegehren kam unter dem Eindruck von Gewalttaten und Suiziden mit Armeewaffen zustande. «Ich bedaure jeden Missbrauch und jeden Unfall mit Schusswaffen», sagte Sommaruga gestern zur Eröffnung des Abstimmungskampfes. Sie kenne aus ihrer früheren Arbeit in einem Frauenhaus die Bedrohung, die von einer Waffe im Haushalt ausgehen könne. Die Justizministerin sprach denn auch vor allem über bereits ergriffene Massnahmen gegen Waffenmissbrauch. Die Argumente der Initiativgegner, die um die schweizerische Waffentradition fürchten, überliess sie Divisionär Jean-Jacques Chevalley, dem Neuenburger Polizeikomandanten André Duvillard und der Baselbieter Polizeidirektorin Sabine Pegoraro. «Meine Aufgabe ist es, dass ich die Argumente von Bundesrat und Parlamentsmehrheit so darlege, dass sie die Bevölkerung nachvollziehen kann», beschrieb Sommaruga ihr Rollenverständnis. «Ich glaube nicht, dass die Bevölkerung erwartet, dass ich meine persönliche Meinung ändere.»

30'000 Waffen eingesammelt

Die Initiative habe seit der Lancierung vor drei Jahren bereits eine «beträchtliche positive Wirkung erzielt», betonte Sommaruga. Das Volksbegehren wecke jedoch Erwartungen, die es nicht erfüllen könne. Fraglich sei etwa, ob der verlangte Fähigkeits- und Bedürfnisnachweis für den Waffenbesitz eine Verbesserung bringe. Es sei unklar, welche Kriterien zur Anwendung kämen.

Eine Möglichkeit, Gewalttaten und Unfälle zu verhindern, sieht Sommaruga in den Einsammelaktionen. Private können sich seit Anfang 2009 bei der Polizei kostenlos ihrer Waffen entledigen. Bisher wurden rund 30'000 Schusswaffen und mehrere Tonnen Munition abgegeben und vernichtet. «Ich lade die Bevölkerung ein, dieses Angebot der Kantone zu nutzen», sagte Sommaruga. «Geben Sie Waffen aus alten Tagen ab.» Duvillard nannte das Beispiel eines altgedienten Offiziers, der von seiner Frau förmlich zum Polizeiposten geschleppt worden sei, damit er die Dienstwaffe abgebe. Im Bereich der Armeewaffen hat sich seit der Lancierung der Initiative einiges bewegt. Armeeangehörige können freiwillig ihre Dienstwaffe im Zeughaus deponieren. Bis jetzt wurden allerdings nur gut 600 der 214'000 Waffen von Dienstpflichtigen eingelagert. Für alle Armeeangehörigen gilt, dass sie keine Munition mehr zu Hause haben. Auch das zivile Waffenrecht wurde verschärft. So gelten für den Handel unter Privaten die gleichen Regeln wie für den gewerbsmässigen Verkauf: Es braucht dafür einen Waffenerwerbsschein und einen Strafregisterauszug.

Kantonale Waffenregister vernetzen

Erfüllt sieht der Bundesrat die Forderung nach einem nationalen Waffenregister. Bis nächsten Frühling wollen die Kantone ihre Waffenregister miteinander vernetzen, sodass die Daten elektronisch ausgetauscht werden könnten. Seit dem Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum müssen erworbene Waffen registriert werden. Für die Initianten ist dies allerdings nur der erste Schritt. Mitinitiant Jo Lang (Grüne, ZG) verweist darauf, dass in den kantonalen Registern längst nicht alle Schusswaffen vermerkt sind. Vor dem Schengen-Beitritt erworbene Waffen seien nicht registriert, ebenso viele alte Armeewaffen. In Schweizer Haushalten befinden sich rund 2,3 Millionen Schusswaffen, rund 900'000 davon sind alte Armeewaffen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 06.12.2010, 22:33 Uhr

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9 Kommentare

Andreas Meier

07.12.2010, 06:06 Uhr
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Die Armeewaffen sind zu WK-Beginn auszuhändigen und zu WK-Ende wieder einzuziehen. Einzig dies gewährleistet den sorgsamen Umgang mit den vielen Tausend Dienstwaffen. Als zusätzlichen Service sollten die Zeughäuser die Revision der Waffen anbieten. Schafft neben mehr Sicherheit auch Arbeitsplätze im VBS. Registrierung ist (wie für jedes Mobiltelefon der Fall) Pflicht. Antworten


hans maag

07.12.2010, 10:17 Uhr
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Ein Besitzer von 3 Parabellumpistolen brachte diese anstatt zur Polizei in eine Waffenauktion. Zwei brachten den üblichen Preis, ca. 1000 Fr, die Dritte, ein historisches Einzelstück, ging für wesentlich über 100 000 Fr. Fazit: Bevor sie Waffen der Polizei schenken, lassen sie sich von einem Büchsenmacher oder Sammler beraten. In den USA brachte 2008 ein historischer Coltrevolver $ 920 000. Antworten



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