Schweiz

Ausländer mit Uni-Abschluss sollen hier bleiben

Aktualisiert am 03.03.2010

Gegen die «Verschwendung von klugen Köpfen und von Steuergeldern». Wie der Nationalrat hier ausgebildete Akademiker halten will.

Wenn Ausländer hier ausgebildet werden, sollen sie auch einen Beitrag zu den entstandenen Kosten leisten: Studentin an der Universität Zürich.

Wenn Ausländer hier ausgebildet werden, sollen sie auch einen Beitrag zu den entstandenen Kosten leisten: Studentin an der Universität Zürich.
Bild: Keystone

Ausländerinnen und Ausländer mit einem Schweizer Hochschulabschluss sollen leichter Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt haben. Der Nationalrat will das Ausländergesetz in diesem Sinne anpassen. Er hat am Dienstag mit 104 gegen 36 Stimmen bei 4 Enthaltungen einer Revision zugestimmt.

Konkret sollen Ausländer, die an einer Schweizer Hochschule einen Abschluss erlangten, eine Arbeitsbewilligung für Jobs erhalten, die von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse sind. Für eine Dauer von sechs Monaten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung sollen sie eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten, um eine entsprechende Erwerbstätigkeit zu finden.

Der Nationalrat setzt mit der Vorlage eine parlamentarische Initiative von Jacques Neirynck (CVP/VD) um und nimmt Kritik aus der Wissenschaft und der Wirtschaft auf, wonach solche Menschen zu unrecht vom Schweizer Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden.

«Verschwendung kluger Köpfe»

Für die Befürworter der Gesetzesrevision führt die heutige Rechtslage zu einer «Verschwendung von klugen Köpfen und von Steuergeldern». Viele dieser Studenten würden mangels einer Schweizer Arbeitsbewilligung in andere Industriestaaten - meist die USA - weiterziehen.

Der Schweiz gehe damit nicht nur die qualifizierte Arbeitskraft verloren. Die Personen würden so auch keine Steuern zahlen und die erheblichen Kosten ihrer Ausbildung in der Schweiz mittragen. Für die Minderheit - vor allem aus den Reihen der SVP - reichen die heutigen Bestimmungen, um die Bedürfnisse der Wirtschaft zu befriedigen.

Bundesrat nur teilweise einverstanden

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf signalisierte grundsätzliche Zustimmung. Nicht einverstanden sei der Bundesrat aber, dass die Betroffenen nach Abschluss ihres Studiums mittels einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung sechs Monate Zeit kriegen, um einen Job zu finden.

Diese Regelung würde zu Problemen führen, warnte Widmer-Schlumpf vergeblich. So beispielsweise wenn diese Personen vor Ablauf der sechs Monate zwar einen Job finden, dieser aber nicht von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist.

Das Geschäft muss nun noch vom Ständerat beraten werden. (cpm/sda)

Erstellt: 03.03.2010, 14:04 Uhr

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