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«Ausländerinnen haben oft nur die Wahl zwischen Ausweisung und Prügel»

Migrantinnen sind häuslicher Gewalt in der Schweiz häufig schutzlos ausgeliefert: Zu diesem Schluss kommt die Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht in einem heute veröffentlichten Bericht.

«Ihr Aufenthaltsstatus ist an den Status des Mannes gebunden»: Claudia Hauser von der Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein über Migrantinnen.

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Es bestehen grosse Lücken beim Schutz gewaltbetroffener Migrantinnen – sowohl auf gesetzlicher Ebene, wie auch bei der Umsetzung der Bestimmung durch kantonale Behörden. Dieses Fazit zieht die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) in ihrem Bericht «Häusliche Gewalt und Migrantinnen».

Der heute in Bern vorgestellte Bericht zeigt anhand von sieben Einzelfällen auf, mit welchen Schwierigkeiten Migrantinnen, die sich aus einer gewaltsamen Ehe lösen möchten, konfrontiert sind. Das Beweisen häuslicher Gewalt stelle für viele Migrantinnen eine nahezu unüberwindbare Hürde dar, führte Claudia Dubacher, Geschäftsleiterin SBAA, gemäss Communiqué aus. Die aktuellen ausländerrechtlichen Bestimmungen würden Opfer häuslicher Gewalt häufig in die Arme des gewalttätigen Mannes zurück treiben.

Diese Annahme bestätigen Expertinnen wie Claudia Hauser von der Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein (DAO): «Wir erleben oft, dass Frauen bei ihrem gewalttätigen Ehemann ausharren, um nicht in ihr Herkunftsland zurück zu müssen.» Die Fachfrauen stellten zudem fest, dass Migrantinnen meist ungenügend über ihre Rechte und Hilfsangebote informiert sind. «Die aktuellen Gesetze greifen zu wenig, um Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, wirksam zu schützen», so das Fazit. (ssc/sda)

Erstellt: 06.06.2011, 16:41 Uhr

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22 Kommentare

Anton Keller

14.07.2011, 15:28 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Ich schliesse daraus, dass in den meisten Herkunftsländer das Leben noch viel schlimmer ist, als vom Ehepartner geschlagen zu werden.
Oder anders gefragt, weshalb wollen diese Frauen nicht zurück in die Heimat mit halber Pensionkassenrente und Scheidungsalimenten? Weil der Clan, der Geld für die Heirat bekommen hat, es nicht will.
Antworten


Corina Rohrbach

07.06.2011, 11:53 Uhr
Melden 11 Empfehlung

Wo ist denn das Problem? Wenn der gewalttätige Ehemann hier bleibt und die Ehefrau in ihr Heimatland zurückkehrt (aus welchem sie ja ausschliesslich zum Verbleib beim Ehemann emmigriert ist), ist sie seinen Gewalttätigkeiten nicht mehr ausgesetzt. Wieso muss die Schweiz und ihre einheimische Bevölkerung für alles und jeden immer die Verantwortung tragen? Antworten


Astrid Meier

06.06.2011, 20:58 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Hier wird von Kommentarschreibern unterstellt, dass es nur Migranten seien, welche ihre Frauen schlagen. Glaubt denn jemand ernsthaft, dass Schweizer Frauen aus Drittweltländern heiraten um sie an den Segnungen der Emanzipation teilhaben zu lassen? Und was ist mit den Migrantinnen welche ihre Ehekonflikte durchaus handgreiflich austragen und ihre CH-Männer schlagen? Antworten


Ronald Lack

06.06.2011, 20:33 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Wieso lässt man viele Leute und Frauen in die Schweiz aus Ländern die keine Frauenrechte kennen. Dies ist das Problem Leute aus solchen Ländern lassen sich in Europa und besonders in der Schweiz nicht immigrieren. Wenn in diesen Ländern solche Gesetze sind müssen wir uns nicht aufregen sondern handeln und keine solchen Einreisen lassen, dann gibts weniger Probleme. Antworten


Luciano Müller

06.06.2011, 19:43 Uhr
Melden 13 Empfehlung

Wenn Ausländerinnen alle so archaisch-unterwürfig sind und Ausländer so archaisch-gewalttätig, wie sie in vielen Kommentaren beschrieben werden, dann frage ich mich, wieso 49,7% aller in der Schweiz geschlossenen Ehen binational sind (Daten 2007). Wieso heiraten CH Männer statistisch so oft Frauen aus Thailand und Brasilien und CH Frauen so viele Italiener, Serben und Nordafrikaner? Antworten


Moser Roland K

06.06.2011, 19:27 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Natürlich ist die CH Gesetzgebung daran schuld, wenn es in der Herkunftskultur und -religion der Migrantinnen zur männlichen Kultur und Pflicht gehört, ihre Ehefrauen zu verklopfen. Hat man den "religiösen" Hintergrund wegen politischer Korrektheit nicht genannt? Antworten


Gerhard Keller

06.06.2011, 19:10 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Eine weitere Schattenseite der Migration aus Ländern ohne Frauenrechte: importierte Gewalt. Dass diese sich bekanntlich nicht nur auf Frauen erstreckt ist zeigt ein Besuch in jedem beliebigen Gefängnis. Wir sollten unsere Gesetze anpassen und eine Null-Toleranz-Politik aufgleisen bei dieser Zuwanderungsrate aus Ländern mit archaischen Frauenrollen. Eine andere Sprache versteht Gewalt nicht. Antworten


Boris Kerzenmacher

06.06.2011, 19:05 Uhr
Melden 24 Empfehlung

Wieder redet man um den heissen Brei herum und versucht verzweifelt den Fehler bei der schweizerischen Gesetzgebung bzw. Gesellschaft zu suchen. Dabei sind einzig und alleine die offenbar missratenen Ehemänner die ihre Frauen schlagen verantwortlich für den ganzen und auch den schweizerischen Steuerzahler erheblich
belastenden Unsinn.
Antworten


Gion Saram

06.06.2011, 18:43 Uhr
Melden 27 Empfehlung

Man kann nicht beides haben, eine Laissez faire Politik des Familiennachzugs OHNE Prüfung der Heiratsmotive und Lebensumstände und dann eine strenge Kontrolle und Schutz der misshandelten Frauen. Frage: Sollen Männer die Frauen importieren und behandeln wie Nutztiere wirklich ein uneingeschränktes Recht auf Heirat haben? Wieviel Kosten will sich der Staat von diesen Leuten aufbürden lassen? Antworten


Martin Bucher

06.06.2011, 18:36 Uhr
Melden 29 Empfehlung

Man müsste halt die Sippenhaft einführen, prügelt ein Ehemann seine Frau wird er und seine Familie d.h Bruder, Onkel, Vater etc ausgeschafft. Dieser Druck würde sofort die Lage beruhigen, aber gegen eine Ausschaffung kann ja hundert mal rekuriert werden und die Juristen stürzen sich auf dieses Zubrot. Davon lässt es sich sehr gut leben, also werden diese Missstände gehegt und gepflegt. Antworten


Peter Müller

06.06.2011, 19:21 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Und wenn ihr Cousin 3. Grades Herr Bucher bei rot über die Kreuzung fährt wird ihnen sofort der Fahrausweis entzogen. Ach nein sie denken natürlich an Sippenhaft nur für Ausländer. Da muss nur noch gleiches Recht für alle aus der Verfassung gestrichen und das Völkerrecht gekündigt werden.
Schon sind wir auf dem Niveau von Nord Korea, Syrien, Lybien Saudi Arabien - da wollen wir ja unbedingt hin.


Luciano Müller

06.06.2011, 18:54 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Und was ist mit Schweizer Männer, die Ihre ausländischen Frauen prügeln? Es gibt ja nicht nur böse Migranten und "liebi Schwyzer"...


Ernst Bucher

06.06.2011, 17:13 Uhr
Melden 12 Empfehlung

Man könnte dem durchaus abhelfen , wenn man denn wollte! Gewalttäter sofort ausweisen, und die Aufenthaltsgenehmigung der betroffenen Frau übergeben!Wenn die von Gewalt betroffenen Frauen informiert würden, würde das sicher sofort zu einer Verbesserung führen. Antworten


Luciano Müller

06.06.2011, 19:33 Uhr
Melden 4 Empfehlung

@I.Schwander-Guggisberg. Haben alle ausländischen Frauen "vier oder fünf Kinder"? Sind alle ausländischen Frauen Sozialhilfeempfängerinnen? Das sind keine Argumente, das sind blühende Clichés...


Irma Schwander-Guggisberg

06.06.2011, 17:59 Uhr
Melden 12 Empfehlung

Das ist die Sozialamt-Lösung, wir dürfen dann die verbliebene Frau und ihre vier oder fünf Kinder alimentieren, schliesslich erhalten sie ein definitives Bleiberecht, weil ja der Mann weggeschickt wurde, was ihnen in ihrem Herkunftsland bestimmt niemand verzeiht. Die alleinerziehende Ausländerin würde uns etwa Fr. 1'800.- kosten, die Kinder je Fr. 800.- monatlich. Ich orientere mich an IV-Zahlen.


Claudio Burger

06.06.2011, 17:10 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Die aktuellen Gesetze greifen zu wenig, um die Migration und die damit einhergehende Gewalt zu verhindern, so mein Fazit. Antworten


Luciano Müller

06.06.2011, 18:40 Uhr
Melden 8 Empfehlung

Die Gewalt, von der hier die Rede ist, geht nicht nur von Ausländern aus, sondern auch von Schweizern... Wenn wir schon pauschal argumentieren wollen: Der gemeinsame Nenner der Täter ist nicht, dass sie Migranten sind, sondern, dass sie Männer sind. Notwendig sind also nicht neue Spezialgesetze vs Ausländer, sondern vielmehr die Stärkung der Gleichberechtigung zwischen ausl. und schweiz. Frauen


Maria Winistörfer

06.06.2011, 17:06 Uhr
Melden 13 Empfehlung

Die Beispiele und Erfahrungen zeigenj, dass es nicht Sache der staatlichen Stellen und Organisationen sein kann, ausländische Personen vor häuslicher Gewalt zu schützen. Wenn gelten soll, der Markt reguliere sich selber, dann trifft dies ganz bestimmt auf die behördlich tolerierten Parallelgesellschaften zu. Lösungen und Angleichungen an unseren Kulturbegriff und Verhaltenskodex sind für die Katz. Antworten


Luciano Müller

06.06.2011, 18:59 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Ich dachte in der Schweiz sollen sich alle ans Schweizer Recht halten. Ihrer Logik zufolge, dürfte ich als Italiener ungestraft im Parkverbot parkieren und Steuern hinterziehen. (Schliesslich komme ich aus einem anderen "Kulturkreis"). Holländer dürften Haschisch verkaufen und Amerikaner mit einem Revolver auf Basels Strassen herumlaufen.


Walter Sahli

06.06.2011, 18:04 Uhr
Melden 21 Empfehlung

Eine Frau soll nicht vor häuslicher Gewalt geschützt werden, weil sie keinen Schweizer Pass hat? So im Stil "Die ist ja selber schuld, schliesslich ist sie Türkin!"? Mit Verlaub, aber Ihr "Verhaltenskodex" finde ich zum K......!


Marie-Anne Erb

06.06.2011, 16:57 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Die Ausweisung des gewalttätigen Ehemannes - wo möglich - ist ein wirksamer Schutz für die Gewaltopfer. Zur Verhinderung von Zwangsehen sind Einschränkungen beim Familiennachzug unumgänglich. Besonders genaues Hinsehen ist nötig bei Ehefrauen aus Kulturkreisen, in denen der Mann traditionell über die Frau gebietet. Solche migrierten Ehefrauen sind traditionsbedingt schutzlos dem Mann ausgeliefert. Antworten


Ronnie König

06.06.2011, 16:52 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Es ist leider so und betrift natürlich auch den sogenannten Familiennachzug oder die Braut aus der Heimat. Eine Tamilin oder Somalierin kann nicht einfach zurück in die Heimat. Das kommt je nach dem einem Todesurteil gleich. Auch Türkinnen sind betroffen. Also nun nicht gleich über jeden Schweizer mit ausl. Frau schimpfen, obwohl ich da leider genug gesehen habe. Von CH-Agenturen vermittelt! Antworten



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