Auslandschweizer sind nicht überall gleich gefragt
Von Simone Rau. Aktualisiert am 25.07.2011 30 Kommentare
Im nächsten Herbst können Auslandschweizer Nationalräte erstmals per E-Voting wählen: Unterlagen für die elektronische Stimmenabgabe.
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Auslandschweizer aus den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Graubünden und St. Gallen können bei den Nationalratswahlen im Herbst ihre Stimme über das Internet abgeben. Zum ersten Mal ist damit bei Wahlen auf Bundesebene die elektronische Stimmabgabe möglich. Rund 22 000 im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer können davon profitieren.
Bei eidgenössischen Volksabstimmungen kamen die elektronischen Systeme bereits mehrfach zum Einsatz, zum Teil auch für in der Schweiz ansässige Stimmberechtigte. Für Rudolf Wyder, Direktor der Auslandschweizer-Organisation (ASO), ist der vom Bundesrat kürzlich gefasste Beschluss «ein grosser Fortschritt». Das E-Voting erlaube einem Teil der Auslandschweizer, ihre politischen Rechte auf «einfache und schnelle Art und Weise wahrzunehmen».
Generelle Einführung im Jahr 2015
Denn nach wie vor verunmöglichten die verspätete Zustellung der Abstimmungsunterlagen, deren Zustellung in der falschen Sprache oder die oft zu kurze Zeitspanne zwischen zwei Wahlgängen vielen Auslandschweizern, an Abstimmungen oder Wahlen teilzunehmen, klagt Wyder. Sogar die OSZE-Wahlbeobachter hätten 2007 das «faktisch oft nicht vorhandene Wahl- und Stimmrecht beanstandet».
Die ASO strebt deshalb die generelle Einführung des E-Votings für alle Auslandschweizer bis zu den Wahlen 2015 an. Von den rund 700 000 im Ausland lebenden Schweizern sind derzeit 135 877 in ihrer letzten Wohngemeinde in der Schweiz oder in ihrem Heimatort im Stimmregister eingetragen. Das entspricht rund einem Viertel der insgesamt 538 243 Stimm- und Wahlberechtigten im Ausland (Stand: Ende 2010). Und mit jedem Jahr werden es laut Wyder mehr. Für viele Auslandschweizer stelle die Ausübung der politischen Rechte einen Teil ihrer nationalen Identität dar, auf die sie nicht verzichten wollten.
Vom Ständerat ausgeschlossen
Auf den ersten Blick scheint die Ausgangslage für Auslandschweizer also einfach: Wer abstimmen will, stimmt ab. Wer wählen will, wählt. Und der Rest lässt es bleiben. Doch bei genauerem Hinschauen zeigt sich: «Es herrscht ein föderalistisches Durcheinander», sagt Wyder. Tatsächlich verfügen Auslandschweizer nur in zehn Kantonen über volles Wahl- und Stimmrecht. Es sind dies Baselland, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Schwyz, Solothurn und Tessin. Hier können die im Ausland lebenden Stimmbürger sowohl an National- als auch an Ständeratswahlen teilnehmen, die dem kantonalen Recht unterliegen. Zudem dürfen sie neben eidgenössischen auch kantonale Sachvorlagen beurteilen.
In allen anderen Kantonen dürfen sich Auslandschweizer nur an eidgenössischen Urnengängen beteiligen. Eine Ausnahme stellt der Kanton Zürich dar: Ständeratswahlen ja, kantonale Sachgeschäfte nein. Ebenfalls ein Spezialfall sind Baselland und Neuenburg: Hier dürfen Auslandschweizer über nationale, kantonale und sogar kommunale Geschäfte abstimmen. Für Wyder ist deshalb klar: «Auslandschweizer verfügen nicht in allen Kantonen über die gleichen demokratischen Rechte. Das ist ungerecht.»
SP als wählerstärkste Partei unter Auslandschweizern
Der gleichen Meinung ist der Zürcher SP-Regierungsrat und Noch-Nationalrat Mario Fehr – zumindest, was die Ständeratswahlen angeht: «Wahlen auf Bundesebene sollen einheitlich geregelt sein. Alles andere stellt eine Ungleichbehandlung der Auslandschweizer dar.» Bereits 2007 bezeichnete Fehr das fehlende Mitwirkungsrecht vieler Auslandschweizer bei den Ständeratswahlen in einem Postulat als «stossend». Der Bundesrat anerkannte die «unbefriedigende Situation für Auslandschweizer», und auch der Nationalrat nahm das Postulat 2009 diskussionslos an. Ein Jahr später legte der Bund den Kantonen in einem Schreiben nahe, die Zulassung der Stimmberechtigten im Ausland zu den Ständeratswahlen zu prüfen. Gesetzgeberische Aktivitäten hat dies bisher noch keine ausgelöst.
Wie aber werden die Auslandschweizer im Herbst wählen? Siegerin bei den Nationalratswahlen vor vier Jahren war auch bei ihnen die SVP – allerdings mit einem weniger spektakulären Resultat als im Inland. Dies lässt sich aus den Ergebnissen jener Kantone ableiten, die die Auslandschweizer-Stimmen separat ausweisen. Es sind dies Genf, Luzern und Waadt. Ein gesamtschweizerischer Überblick zum Abstimmungsverhalten der Auslandschweizer existiert nicht. Nur nach Auslandschweizer-Stimmen gerechnet war die SP stärkste Partei in den Kantonen Genf und Waadt. In Luzern ging die CVP als Siegerin bei den Auslandschweizern hervor. Allerdings büsste sie gegenüber 2003 stark ein. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.07.2011, 07:12 Uhr
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30 Kommentare
Generell sollten die Auslandschweizer bei Wahlen und Abstimmungen die gleichen Rechte haben. Kann doch nicht sein, dass es auf den letzten Wohnkanton ankommt!
Ich freue mich schon auf die Kommentare, welche den AS das Stimm- und Wahlrecht aberkennen wollen ... AS sind ja keine richtigen Schweizer, eigentlich sind es Ausländer, sagen sie.
Antworten
Ich bin dagegen, dass Auslandschweizer in ihrer Heimat stimmberechtigt sind. Jeder soll sich dort engagieren, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Als im Kanton Zug wohnhafter Zürcher erwarte ich auch nicht, dass ich in Zürich abstimmen kann. Was die elektronische Abstimmung betrifft, sehe ich nicht ein, weshalb dies erst in einzelnen Kantonen möglich sein soll und nicht gesamtschweizerisch. Antworten
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