Ausschaffung? Protestbriefe an Widmer-Schlumpf

Aktualisiert am 20.04.2010 4 Kommentare

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat am Dienstag eine Brief- und Mailkampagne zugunsten eines Jemeniten gestartet, der bereits in Ausschaffungshaft sitzt.

Wird sie den Fall nochmals unter die Lupe nehmen? Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.

Wird sie den Fall nochmals unter die Lupe nehmen? Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bild: Keystone

Dem abgewiesenen Asylbewerber drohe die sofortige Verhaftung in der Heimat. Wie Amnesty International Schweiz mitteilte, startete die «Urgent Call»-Kampagne am Dienstagmorgen. Im Rahmen einer solchen Kampagne schreiben weltweit Freiwillige tausende von Briefen und Mails an die für das Schicksal der Bedrohten verantwortlichen Personen. Im konkreten Fall sind Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Alard du-Bois Reymond, der Direktor des Bundesamtes für Migration, die Adressaten.

Amnesty weist darauf hin, dass der abgewiesene Asylbewerber in enger Beziehung zu einer separatistischen Bewegung in Südjemen steht, die vom System mit Gewalt unterdrückt wird. Bei einer Rückschaffung drohten ihm Verhaftung und Misshandlung. Bundesrätin Widmer-Schlumpf solle die eingegangenen Verpflichtungen der Schweiz zum Schutz Bedrohter einhalten, verlangt Amnesty.

Der von der Ausschaffung bedrohte Jemenite hatte im Februar Asyl beantragt. Im März lehnte das Bundesamt den Antrag ab und verhängte die Ausschaffungshaft. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Entscheid des Amtes und der Mann wurde am vergangenen Freitag aus dem Transit des Flughafens Zürich in das nahe Ausschaffungsgefängnis geschafft.

Für den in Libyen festgehaltenen Schweizer Geschäftsmann Max Göldi hatte Amnesty International ebenfalls einen «Urgent Call» lanciert.

(raa/sda)

Erstellt: 20.04.2010, 16:24 Uhr

4

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

4 Kommentare

Hans Meier

20.04.2010, 16:47 Uhr
Melden

Frau Widmer-Schlumpf weiss was sie macht - der soll jetzt nach Hause gehen! Antworten


Christoph Geiser

20.04.2010, 19:17 Uhr
Melden

...weist darauf hin... kann das Amnesty auch belegen? Auch Max Göldi hielt sich illegal in Libyen auf. Darf man ja nicht ganz vergessen. Ich galube nicht, dass die Ablehnung des Asylbegehrens leichtfertig gefällt wurde, tendenziell werden ja eher zuviel als zuwenig gut geheissen. Auch wenn der Mann ein Separatist sein sollte, kann eine Verhaftung durchaus gerechtfertigt sein. Wissen wir ja nicht. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz