Ausschaffungen sind keine «wirtschaftsrelevante Frage»
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Immer wenn in den letzten Jahren die bilateralen Verträge zur Abstimmung standen, warf der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse Millionen für die Kampagne auf. Bei der Ausschaffungsinitiative enthält sich die Wirtschaft jedoch der Stimme, was die Präsidenten von FDP, CVP und BDP masslos ärgert. Die Abstimmung betreffe die Wirtschaft sehr wohl, da bei einem Ja zur Initiative die bilateralen Verträge mit der EU gefährdet seien, argumentieren sie. Doch Economiesuisse-Direktor Pascal Gentinetta wiederholt auf Nachfrage: «Die Abstimmung über die SVP-Initiative ist keine wirtschaftsrelevante Frage.» Deshalb gebe der Verband keine Abstimmungsempfehlung ab und stelle keine Mittel zur Verfügung. Für die Gegner der Ausschaffungsinitiative bedeutet das, dass sie der millionenschweren SVP-Kampagne wenig entgegensetzen können.
Die Zurückhaltung des Wirtschaftsverbandes zeigt, dass die Initiative keine direkte Gefahr für die Bilateralen darstellt. Tatsächlich würde die konsequente Umsetzung der SVP-Initiative zwar gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen verstossen. Dieses lässt den Entzug der Aufenthaltsbewilligung nur zu, wenn ein EU-Bürger eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. «Eine einmalige Verurteilung reicht für eine Ausweisung eines EU-Bürgers nicht», sagt Christa Tobler, Professorin am Europainstitut in Basel. Bei Wiederholungstätern sei eine Ausweisung im Einzelfall möglich. Aber auch ein Mörder könne nach Verbüssung der Strafe nicht einfach ausgewiesen werden. Der Einzelfall müsse immer geprüft werden.
Vor Verwaltungsgericht anfechten
Laut Initiative hat das Parlament fünf Jahre Zeit, um ein Ausführungsgesetz zu erlassen. Dabei hat die Schweiz zwei Möglichkeiten: Entweder hält das Parlament fest, dass EU-Bürger nicht von Ausschaffungen betroffen sind, was dem Geist der Initiative widerspräche. Oder die Schweiz wendet die Initiative auch auf EU-Bürger an und riskiert einen Konflikt mit der Union. Falls die Schweiz EU-Bürger nach einer Verurteilung ausweist, könnte ein Betroffener dies an einem Verwaltungsgericht anfechten und bis ans Bundesgericht gelangen. Dieses müsste entscheiden, ob es die bilateralen Verträge oder die Verfassungsbestimmung zur Ausschaffung höher gewichtet. Mehrere Rechtsexperten gehen davon aus, dass das Bundesgericht den Volksentscheid zur SVP-Initiative höher gewichten würde, da dieser jüngeren Datums ist.
Dass die EU einen Ausschaffungsautomatismus nicht akzeptiert, mussten die Niederlande erfahren. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg stellte fest, dass die niederländische Regelung nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbar sei. Die Niederlande mussten das Gesetz ausser Kraft setzen. Im Falle der Schweiz wäre der EU-Gerichtshof nicht zuständig, da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist. Zuständig ist der gemischte Ausschuss zur Personenfreizügigkeit. In diesem Gremium werden Umsetzungsfragen des bilateralen Vertrages besprochen. «Die EU würde die Ausschaffungspraxis zur Sprache bringen und wohl deutliche Worte gebrauchen», sagt Tobler. «Sicher würde sich auch die EU-Kommission dazu äussern.» Ausgeschlossen ist laut der Expertin für EU-Recht aber, dass die EU gegen die Schweiz ein Verfahren einleitet wie gegen Frankreich wegen der Roma-Ausschaffungen.
EU könnte Personenfreizügigkeitsabkommen kündigen
Sollte die Schweiz trotz der Kritik der EU an Ausschaffungen von verurteilten EU-Bürgern festhalten, könnte die EU das Personenfreizügigkeitsabkommen kündigen. «Politisch wäre ein solcher Schritt aber unwahrscheinlich», sagt Tobler. Denn mit der Personenfreizügigkeit sind noch sechs weitere Abkommen verknüpft, die dann ebenfalls dahin fallen würden. Auch das Bundesamt für Migration geht davon aus, dass die EU wegen der Ausschaffung verurteilter EU-Bürger die wirtschaftlich bedeutsamen Verträge kaum aufkündigen würde.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 16.10.2010, 11:39 Uhr
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