Schweiz

Ausschaffungshäftling hatte schwaches Herz

Von Maurice Thiriet . Aktualisiert am 29.06.2010

Ein unerkanntes Herzleiden war mit schuld am Tod eines Nigerianers bei der Abschiebung. Eine Stunde nach dieser Mitteilung kündigte das Bundesamt für Migration an, die ausgesetzten Sonderflüge für Ausschaffungshäftlinge wieder aufzunehmen.

Stresssituation: Gestellte Szene einer Zwangsausschaffung. (Bild: Keystone )

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Es kommt etwas Licht in die Umstände des Todes von Alex Khamma. Aber nicht allzu viel. Der 29-jährige Nigerianer, der am 17. März während seiner Ausschaffung am Flughafen Kloten starb, litt an einem unerkannten Herzleiden. Dies teilte die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gestern mit. Gemäss Obduktionsbericht des rechtsmedizinischen Instituts der Universität Zürich sei «der Tod auf ein Versagen des schwer vorgeschädigten Herzens zurückzuführen». Weil Khamma von einem Hungerstreik geschwächt war, habe die «zu Lebzeiten praktisch nicht diagnostizierbare schwerwiegende Vorerkrankung des Herzens» gereicht, um in Verbindung mit «einem akuten Erregungszustand im Rahmen der Ausschaffung» den Tod von Khamma herbeizuführen.

Obwohl weitgehend unklar ist, welcher der drei Faktoren Hungerschwäche, Zwangsanwendung und Herzfehler beim Ableben Khammas welche Rolle spielte, betitelte die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft ihre Medienmitteilung mit «Todesursache geklärt». Das kritisiert die Menschenrechtsorganisation Augenauf. «Die Informationen sind wertlos. Die genaue Diagnose wird nicht bekannt gegeben. Ebenso wenig sind die genauen Umstände der Zwangsanwendung während der Ausschaffung restlos geklärt», sagt Rolf Zopfi von Augenauf. Zopfi warf den Behörden im Gespräch mit dem TA vor, die «dürftige Erklärung» als Vorwand zu benutzen, um wieder Rückschaffungsflüge mit Chartermaschinen durchführen zu können.

Migrationsamt unter Druck

Diese Vermutung ist nicht abwegig. Zwar erklärte Alard Du Bois-Reymond, Direktor des Bundesamtes für Migration, kurz nach dem Vorfall, dass sämtliche Ausschaffungsflüge in Chartermaschinen bis zur vollständigen Aufklärung von Khammas Tod gestoppt würden. Doch das Drängen der Kantone, die ihre Ausschaffungshäftlinge nicht mehr mit der Drohung der Zwangsausschaffung disziplinieren konnten, wuchs. Sie mussten Ausschaffungshäftlinge vereinzelt auch auf freien Fuss setzen, weil diese die zulässige Dauer für Ausschaffungshaft von 24 Monaten überschritten hatten. Ein Lausanner Friedensrichter ordnete am 7. April an, sieben Insassen des Genfer Ausschaffungsgefängnisses Frambois freizulassen. Ohne Sonderflüge sei eine schnellstmögliche Zwangsausschaffung nicht möglich. Und so sei der gesetzliche Grundsatz, die Haftdauer so kurz als möglich zu gestalten, nicht mehr einzuhalten.

«Zwischenbericht» reicht

Drei Wochen nach dem Lausanner Entscheid kippte das BFM. «Eine möglichst baldige Wiederaufnahme der Sonderflüge hat für das BFM oberste Priorität», erklärte Direktor Du Bois-Reymond nun. Und er wollte statt des vollständigen Untersuchungsergebnisses nur noch einen «Zwischenbericht» der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft abwarten, um die Flüge wieder aufzunehmen.

Tatsächlich hat das BFM gestern sehr schnell reagiert: Eine Stunde nachdem die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft über Khammas Herzfehler unterrichtet hatte, meldete das BFM, dass die Rückschaffungsflüge wieder aufgenommen würden. Einzelheiten zum nächsten Sonderflug mit Rückschaffungshäftlingen blieben jedoch rar. «Über Datum und Ziel des Ausschaffungs-Charters geben wir keine Auskunft. Der Flug wird aber noch im Juli stattfinden», sagte BFM-Sprecher Michael Glauser.

Keine Sonderflüge nach Nigeria

Gegen die Vorwürfe von Augenauf, man habe darauf gedrängt, die Öffentlichkeit über den Herzfehler Alex Khammas zu informieren, um baldmöglichst wieder Sonderflüge durchführen zu können, wehrt sich das BFM. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand beim BFM so etwas machen würde», sagt Glauser. Auch die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft wehrt sich. «Wir haben immer klar gesagt, dass wir bei Vorliegen des Gutachtens auf jeden Fall wieder aktiv informieren werden», sagt Sprecherin Corinne Bouvard.

Sonderflüge nach Nigeria finden nach wie vor keine statt. Nigeria verweigert der Schweiz seit Khammas Tod die Rücknahme seiner Bürger. Verhandlungen zwischen dem BFM und Nigeria laufen. Die 50'000 Franken, die die Schweiz der Familie Khammas überwies, will man nach den neuen Erkenntnissen nicht zurückfordern. «Die Zahlung erfolgte im Rahmen einer humanitären Geste. Der Mann ist im Zuge einer staatlichen Zwangsmassnahme ums Leben gekommen», sagt BFM-Sprecher Glauser. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.06.2010, 23:20 Uhr

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