Banken wegen der Finanzierung von Streubomben am Pranger
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IKRK bezeichnet Streumunitionsverbot als «historischen Moment»
Das Inkrafttreten des Streubombenverbots sei ein «historischer Moment» und dürfte «Jahrzehnte des schrecklichen Leidens» beenden, sagte IKRK-Präsident Jakob Kellenberger am Donnerstag. Das Abkommen wurde im Dezember 2008 unterzeichnet und tritt am Sonntag in Kraft.
Die Konvention verbietet den Gebrauch der heimtückischen Waffenart. Auch die Herstellung, Lagerung und Weitergabe ist den Vertragsstaaten untersagt. Das Abkommen ist ab dem 1. August verpflichtend für die 30 Staaten, die es ratifiziert haben. Die Schweiz hat das Verbot erst unterzeichnet, ratifizieren will sie es 2011.
Das Abkommen sei ein «Meilenstein im Kampf gegen Streumunition», sagte Kellenberger in Genf weiter. Um die Konvention zu erfüllen, sei nun viel Aufwand nötig: Betroffene Gebiete müssten gesäubert, die Lagerbestände vernichtet und jenen Hilfe geleistet werden, deren Leben durch Streubomben beeinträchtigt wurde.
Die Staaten müssten unverzüglich damit beginnen, ihre Gesetze und Bestimmungen anzupassen, sagte der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK).
Streubomben verteilen grosse Mengen von Sprengkörpern über weite Flächen, wo sie wahl- und ziellos Menschen verletzen und töten. Als Blindgänger sind sie vor allem für die Zivilbevölkerung sehr gefährlich.
Das Abkommen wurde im Mai 2008 von Vertretern aus mehr als 100 Staaten in Dublin beschlossen, darunter der Schweiz, und Anfang Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet. Seitdem ratifizierten es 30 Staaten. Allerdings schlossen sich wichtige Hersteller und Anwender wie die USA, China und Russland nicht an.
Stichworte
Vor der Ratifizierung der Konvention muss das Kriegsmaterialgesetz (KMG) mit einem Verbot der Finanzierung illegaler Waffen ergänzt werden. Das verlangen zwei Motionen von Ständerätin Liliane Maury Pasquier (SP/GE) und Nationalrat Hugues Hiltpold (FDP/GE), die bereits vom Nationalrat gutgeheissen wurden. Während der Vorstoss von Pasquier auch schon vom Ständerat angenommen wurde, muss jener von Hiltpold noch von der kleinen Kammer behandelt werden.
Anschliessend wird der Gesetzesentwurf in Vernehmlassung gehen. Der Bundesrat hatte sich mit der Unterzeichnung der Oslo-Konvention verpflichtet, Streumunition zu verbieten, und die Schweiz muss ihre Bestände zerstören.
Gegen Finanzierung
Banken sollen zudem nicht weiter die Herstellung von Streubomben finanzieren. «Es ist wichtig, die direkte und indirekte Finanzierung von Streubomben zu verbieten», sagte Paul Vermeulen, Direktor von Handicap International (HI), auf Anfrage. Unter Strafe gestellt werden sollen damit etwa Kaufempfehlungen von Banken für Wertpapiere von Firmen, die Streubomben herstellen.
«Wir fordern die Veröffentlichung einer Liste von Unternehmen, welche Waffen produzieren, die durch das Kriegsmaterialgesetz verboten sind», sagte Vermeulen. Die Finanzinstitute könnten somit prüfen, ob sie Anlagen solcher Firmen anböten oder hielten. Laut HI halten neben den Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse 25 weitere Schweizer Finanzinstitute Aktien oder Obligationen solcher Firmen.
Am Pranger stehen Finanzierer von Streubomben-Herstellern
Einem Bericht von HI und der katholischen Friedensorganisation Pax Christi vom April zufolge machen weltweit 146 Finanzunternehmen in 15 Ländern Geschäfte mit Firmen, die an der Entwicklung der Produktion von Streubomben beteiligt sind. Sie stellten diesen Firmen in den USA, Südkorea und Singapur zusammen 43 Milliarden Dollar zur Verfügung.
Allein UBS und CS investieren laut einer Untersuchung internationaler Nichtregierungsorganisationen, darunter HI, vom letzten Oktober rund eine Milliarde Franken in Firmen, die sich an der Herstellung von Streumunition beteiligen. Die UBS hat inzwischen angekündigt, schrittweise aus solchen Fonds auszusteigen.
Neue Waffen
Mit der Oslo-Konvention nicht verboten werden Waffen mit bis zu zehn Bomben in einem Behälter, die mit einem Selbstdeaktivierungs- und -zerstörungssystem versehen sind. Solche Waffen werden beispielsweise zur Zerstörung von Flugpisten eingesetzt.
Bisher gibt es das französisch-schwedische Modell «Bonus» und das deutsche «Smart». Die Schweiz besitzt die deutsche Variante. (mt/sda)
Erstellt: 29.07.2010, 12:32 Uhr
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