Bankgeheimnis: Wann die Schweiz Daten ins Ausland liefert
Aktualisiert am 07.07.2011 8 Kommentare
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Bei der Steueramtshilfe sind die Kantone beim Bundesrat abgeblitzt. Wenn bei Amtshilfe in Steuersachen Daten für andere Staaten erhoben werden, sind diese Informationen für die Kantone nicht generell zugänglich.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Beibehaltung der heutigen Regeln zu der Verwendung der Amtshilfe-Daten durch die Kantone, wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf heute vor den Medien festhielt. Das Steueramtshilfegesetz regelt den Vollzug der Amtshilfe in Steuersachen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder anderen Abkommen gewährt.
Die internationalen Erwartungen und die nationalen Vorstellungen an die Amtshilfe der Schweiz gingen weit auseinander, sagte Widmer-Schlumpf. Vor allem die kantonalen Finanzdirektoren machten deutlich, dass sie wie ihre ausländischen Kollegen die Steuerdaten nutzen wollen, die über die Amtshilfe erhoben werden. 17 Kantone stellten sich in der Vernehmlassung hinter diese Forderung.
Ungleichbehandlung befürchtet
Diesen Wunsch lehnt der Bundesrat aber ab. Für das Ausland erhobene Daten sollen die Steuerbehörden in der Schweiz nur verwenden dürfen, wenn die Informationen auch nach schweizerischem Steuerrecht hätten erhoben werden dürfen. Bei einfachen Fällen der Steuerhinterziehung ist das in der Schweiz nicht der Fall.
Als Begründung führt Widmer-Schlumpf die Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen an, wenn die Kantone die Daten nutzen dürften: Wer im In- und Ausland steuerpflichtig ist, würde anders behandelt, als jemand, der nur im Inland steuerpflichtig ist. Die Finanzministerin vertröstet die Kantone auf später. Die Frage werde bei der anstehenden Revision des Steuerstrafrechts nochmals angegangen, sagte Widmer-Schlumpf.
Nur Einzelfälle
Seit dem Streit mit der OECD im Jahr 2009 um das Bankgeheimnis leistet die Schweiz nicht mehr nur bei Steuerbetrug Amtshilfe, sondern auch bei Steuerhinterziehung. Das ist in bis heute über 30 DBA festgelegt. Für den Vollzug dieser Amtshilfe diente bisher nur eine Verordnung, die der Bund nun auf Druck des Parlamentes in ein Steueramtshilfegesetz überführen will. Der Bundesrat lehnt sich bei der Amtshilfe an den OECD-Standard an.
Festgehalten ist im Amtshilfegesetz aber der Grundsatz, dass die Schweiz nur auf Ersuchen und nur in Einzelfällen Amtshilfe leistet. Diese Formulierung soll laut Widmer-Schlumpf vor allem internationalen Bestrebungen vorbeugen, nach denen künftig auch «Gruppenanfragen» in Steuersachen zulässig sein könnten.
Klare Identifikation
«Was eine ‹Gruppe› ist, ist aber überhaupt nicht definiert», sagte Widmer-Schlumpf. Für den Bundesrat sei klar, dass «Fishing Expeditions» nicht zulässig seien. Das heisst, die Identität des Steuerpflichtigen und die Identität des Inhabers der geforderten Informationen müssen in Amtshilfegesuchen genannt werden. Dabei genügen aber auch andere Angaben als der Name und die Adresse.
Die Beschränkung auf Einzelfälle bedeutet auch, dass in jedem einzelnen Fall die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zudem muss jeder Betroffene die Möglichkeit zur Beschwerde haben, wie bereits im Abkommen mit den USA zu den UBS-Kunden. Im Gegensatz zu heute kann eine Beschwerde nicht nur ans Bundesverwaltungs-, sondern auch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Explizit festgehalten ist zudem im Gesetz, dass die Schweiz keine Amtshilfe leistet, wenn ein Amtshilfegesuch auf gestohlenen Daten beruht. Sie rechne damit, dass das Problem der gestohlenen Daten mit wachsender Zahl an DBA kleiner werde, sagte Widmer-Schlumpf. (wid/sda)
Erstellt: 06.07.2011, 16:37 Uhr
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8 Kommentare
Es ist eine Absurdität der übleren Sorte, dass die Schweiz fürs Ausland in Fällen Amtshilfe leisten will, in denen innerschweizerisch keine Auskunft eingeholt werden kann. So zahlen sich Erpressungen des Auslandes aus und die Eintrübung der Schweizer Souveränität nimmt ihren Lauf. Frau BR Widmer-Schlumpf machts möglich. Antworten
Damit das ein für alle Mal klar ist:
Die Schweiz liefert überhaupt NIE Kunden-Daten ans Ausland aus.
Auch kommt demzufolge ein Automatismus überhaupt nicht in Frage - steht niemals zur Diskussion.
Das wäre Kundenverrat. Kundenschutz ist oberstes Gebot unserer Banken und unserer Nation.
ewz
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Schweiz
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