Schweiz

Basel duldet Raucher-Schlaumeierei nicht mehr

Aktualisiert am 30.06.2011 17 Kommentare

Die Behörden wollen «Fümoar»-Beizen, in denen trotz des geltenden Rauchverbots gepafft wird, nicht mehr länger dulden. Nur noch kleine Raucherlokale sollen vorderhand toleriert werden.

Unzulässiges Vereinsmodell: Zigaretten im Aschenbecher eines Restaurants in Basel.

Unzulässiges Vereinsmodell: Zigaretten im Aschenbecher eines Restaurants in Basel.
Bild: Roland Schmid, BaZ

Das behördliche Aus für das inzwischen landesweit bekannte und von über 160 Gastgewerbebetrieben im Stadtkanton praktizierte Basler «Fümoar»-Modell kam heute doppelt: Gleich zwei Departemente beurteilten das Vereinsmodell als unzulässig, weil es der Umgehung des Gastgewerbegesetzes und des Schutzes vor Passivrauchen diene.

Das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) berief sich dabei auf ein Urteil des Bezirksgerichts Arbon. Dieses war letzte Woche zum Schluss gekommen, dass ein Wirt, der einen Verein betreibt, damit seine Gäste rauchen dürfen, gegen das Rauchverbot verstösst.

Zwei Beschwerden abgewiesen

Heute wies das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) zudem die Beschwerden von zwei «Fümoar»-Lokalen ab. Ein Restaurant und eine Diskothek hatten die letztes Jahr durch das Arbeitsinspektorat verfügte Durchsetzung des Rauchverbots nicht akzeptieren wollen, weil ihre Lokale nicht öffentlich seien.

Das WSU kam jedoch nun zum Schluss, dass die beiden Lokale als öffentlich zu betrachten seien, weil nach dem «Fümoar»-Modell der Kreis der Gäste praktisch unbegrenzt sei. Zudem habe der Verein «Fümoar» keine genaue Kontrolle über seinen Mitgliederbestand – es sollen rund 120'000 sein.

Selbst wenn sie als nicht öffentlich qualifiziert würden, müssten die beiden Beschwerdeführer das Rauchverbot einhalten, hält das WSU fest. Denn das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen verbiete das Rauchen auch in nicht öffentlichen Räumen, wenn diese mehr als einer Person als Arbeitsplatz dienen.

Kostenpflichtige Verfügung

Die Basler Behörden wollen nun die «Fümoar»-Beizen nicht länger tolerieren: Regierungsrat Hans-Peter Wessels, Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements, wies die Raucherbeizen nun in einem Brief auf eine Anpassung der Vollzugspraxis hin: Betrieben, in denen weiterhin geraucht wird, droht eine kostenpflichtige Verfügung.

Vorderhand ungeschoren davon kommen nur kleinere Raucherlokale. Denn am 27. November wird in Basel-Stadt über eine Initiative abgestimmt, die analog zur Bundeslösung neben unbedienten Fumoirs Raucherbetriebe bis zu einer Grösse von 80 Quadratmeter zulassen will.

Im Stadtkanton gilt für Beizen derzeit ein strengeres Rauchverbot als in den meisten übrigen Kantonen. Wird das vom Wirteverband lancierte Volksbegehren «Ja zum Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung» abgelehnt, müssen laut den Behörden auch alle kleinen Gastwirtschaften rauchfrei werden.

«Fümoar»-Präsident Mario Nanni nahm dem Entscheid der Basler Behörden gelassen zur Kenntnis. Der Verein werde weiterkämpfen, wenn nötig bis vor Bundesgericht. Das Geld dafür sei parat, sagte er. (rub, amu/sda)

Erstellt: 30.06.2011, 14:24 Uhr

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17 Kommentare

Sam Pirelli

30.06.2011, 14:54 Uhr
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120 000 Mitglieder bereits! Boah! Wenn das kein Markt ist! Ich bin überzeugt, man fände nicht annähernd so viele Nichtraucher, denen Beizengänge so viel wert sind, dass sie deswegen Vereinsmitglieder würden. Kein Wunder, versuchen die Wirte alles, um ihre Gastig zu halten! Antworten


Simon Kengelbacher

30.06.2011, 18:07 Uhr
Melden 29 Empfehlung

Als das Nichtrauchergesetz verabschiedet wurden, lagen offenbar alle Raucher verkatert zuhause, während die militanten Nichtraucher endlich ihre Stunde sahen. In den Ausgang gehen sie zwar offensichtlich immer noch nicht, aber wenigstens haben sie diesen auch den Rauchern verdorben. Fröhliches Zuhause-Sitzen im Kollektiv, ist das nicht schön? Antworten



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