Baselbiet rauchfrei - Weiterqualmen im Thurgau
Im Kanton Baselland wurde am Sonntag die Gesetzesinitiative «Schutz vor Passivrauchen» deutlich mit 52'070 zu 28'301 Stimmen angenommen. Sie bringt ein Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Gastwirtschaftsbetrieben.
Erlaubt bleiben nur unbediente Fumoirs. Diese müssen abgetrennt und separat belüftet sein.
Im Kanton Uri bliebt der strenge «Passivraucherartikel» im Gesundheitsgesetz bestehen. Dies beschlossen die Stimmberechtigten mit 5341 zu 4887 Stimmen. Erst im Juni 2008 hatte das Urner Volk ein neues Gesundheitsgesetz mit einem Rauchverbot in allgemein zugänglichen Räumen genehmigt.
Ausgenommen davon sind so genannte Raucherzimmer, die von anderen Räumen und deren Entlüftung getrennt sind. Und bei dieser Regelung bleibt es also auch.
Demgegenüber gibt es für Beizengänger im Kanton Thurgau kein totales Rauchverbot. Die Stimmberechtigten gaben dem Gegenvorschlag mit 30'158 Ja zu 24'483 Stimmen den Vorzug vor der Initiative «Schutz vor Passivrauchen». Diese erhielt 25'627 Ja- und 31'075 Nein-Stimmen.
Der nun angenommene Gegenvorschlag entspricht der Bundeslösung: Er lässt Raucherlokale zu, sofern sie maximal 80 Quadratmeter gross sind. Zudem dürfen Gäste in abgetrennten Raucherräumen (Fumoirs) bedient werden.
Inzwischen hat mehr als die Hälfte der Schweizer Kantone den Nichtraucherschutz selber geregelt. In 19 der 30 EU- und EFTA- Staaten ist Rauchen in Beizen verboten. (bru/sda)
Erstellt: 17.05.2009, 22:25 Uhr
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