Schweiz

Basketballerin wagt die Kraftprobe

Die junge Luzerner Sportlerin Sura al-Shawk, die vom Basketballverband mit einem Kopftuchverbot belegt wurde, lässt ihren Fall gerichtlich prüfen. Ihr Anwalt erwartet ein Präzedenzurteil.

Lässt prüfen: Sura al-Shawk.

Peter Laut/Tages-Anzeiger

Sura al-Shawk hat beim Amtsgericht Luzern-Land ein Rechtsbegehren eingereicht. Der Rechtsvertreter der 19-jährigen Basketballspielerin, der Zürcher Anwalt und grüne Nationalrat Daniel Vischer, bestätigte am Dienstag die Einreichung des Rechtsbegehrens. Es werde ab sofort eine provisorische Spielerlaubnis angestrebt, bis die Frage, ob das Kopftuchtragen verboten werden kann, endgültig juristisch geklärt ist.

Das Rechtsbegehren wurde am vergangenen Samstag eingereicht, wie Vischer erklärt. Die Sportlerin hatte bereits im Oktober Kontakt mit Vischer aufgenommen. Die relativ lange Zeit bis zur Einreichung begründet Vischer mit Kontakten zu den Verbänden Probasket und Suisse Basket.

Gegen provisorische Spielerlaubnis

Er habe die Entscheide der Verbände über eine provisorische Spielerlaubnis abwarten wollen. Beide Verbände hätten sich dagegen ausgesprochen. Sodann habe er Rücksprache mit der Klientin und ihrem Klub genommen. Er habe nichts gegen den Klub unternehmen wollen.

Die aus dem Irak stammende, eingebürgerte Schweizerin hat vor Jahren beschlossen, mit Kopftuch Basketball zu spielen. Als sie von Buchrain zur Nationalliga-B-Mannschaft des STV Luzern wechselte, wurde die Kopftuchfrage aufgeworfen.

Der Basketballverband Probasket bestätigte daraufhin das Kopftuch- Verbot. Er stützte sich dabei auf das Reglement des internationalen Basketballverbandes Fiba. Dieses verbietet das Tragen religiöser Symbole.

Wohl ein längerer Prozess

Die Sportlerin, die seit über neun Jahren in der Schweiz lebt, kann den Entscheid nicht nachvollziehen. Sie habe früher nie Probleme gehabt, mit dem Kopftuch zu spielen, erklärte sie - weder bei der eigenen, noch bei anderen Mannschaften

Daniel Vischer rechnet Anfang 2010 mit einem Entscheid zur provisorischen Spielerlaubnis. Dabei handle es sich um eine vorsorgliche Massnahmen, damit der Sportlerin kein Nachteil entstehe.

Die Hauptfrage für Vischer ist, ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt oder nicht. In dieser Frage stellt er sich auf einen längeren Prozess ein. Die Chance auf einen positiven Entscheid für seine Mandantin beurteilt Vischer als gut - aber man betrete da Neuland, gibt er zu bedenken. In der Schweiz ist bis jetzt kein vergleichbarer Prozess bekannt. (sam/sda/)

Erstellt: 25.11.2009, 14:24 Uhr

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