Basler Sterbehilfefall kommt vor Bundesgericht

Aktualisiert am 11.01.2009

Vom Basler Appellationsgericht war der Basler Sterbehelfer Peter Baumann wegen vorsätzlicher Tötung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Jetzt zieht sein Anwalt das Urteil ans höchste Schweizer Gericht weiter.

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Das Strafgericht Basel hatte Baumann im Juli 2007 wegen fahrlässiger Tötung und Beihilfe zum Selbstmord zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sowohl Baumann als auch die Staatsanwaltschaft zogen das Urteil weiter. Das Basler Appellationsgericht änderte das Urteil im vergangenen Oktober von fahrlässiger zu vorsätzlicher Tötung.

Mit vier Jahren unbedingtem Freiheitsentzug blieb das Gericht jedoch unter dem gesetzlich geforderten Mindeststrafmass von fünf Jahren. Die Richterin begründete dies unter anderem mit der Dauer des Prozesses und dem Alter des heute 74-jährigen Sterbehelfers.

Konkret geht es um zwei Fälle

Baumanns Anwalt, Niklaus Ruckstuhl, zieht das zweitinstanzliche Urteil jetzt weiter. Er begründete dies unter anderem mit den sich widersprechenden Gutachten. Auch der zuständige Basler Staatsanwalt Severino Fioroni will den Fall vorbehältlich der Zustimmung des ersten Staatsanwalts vor Bundesgericht bringen.

Konkret geht es um zwei Sterbebegleitungen in den Jahren 2001 und 2002. Im ersten Fall wird Baumann von der Staatsanwaltschaft der Beihilfe zum Selbstmord bezichtigt, da er die Sterbebegleitung einer 62-jährigen Frau durch ein «Rundschau»-Team des Schweizer Fernsehens filmen liess. Im zweiten Fall streiten sich die Parteien darüber, ob ein damals 48-jähriger Sterbewilliger urteilsfähig war und ob Baumann den Mann ausgenutzt hat, um eine neue Methode der Sterbehilfe zu testen. (cpm/ap)

Erstellt: 08.01.2009, 17:00 Uhr

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