Schweiz
Beamte warnen Mütter vor gemeinsamem Sorgerecht
Gemeinsame Sorge soll die Regel sein
Für Männer gibt es vier ArÂten, um im juristischen Sinn Vater zu werden: Die eigene Ehefrau beÂkommt ein Kind, man adoptiert ein Kind, man unterzeichnet eine VaterÂschaftsanerkennung, oder das GeÂricht stellt fest, dass man der Vater eines Kindes ist. In allen Fällen wird der Vater unterhaltspflichtig. Damit muss er einen Beitrag leisten an die Kosten des Kindes.
Davon gesondert geregelt ist heute die elterliche Sorge. Damit bekomÂmen die Eltern das Recht und die Pflicht, sich um ihr Kind zu kümmern und die Entscheide zu treffen, die zu seinem Wohl notwendig sind. Beide Elternteile üben das elterliche SorgeÂrecht automatisch gemeinsam aus, wenn sie verheiratet sind.
Leben die Eltern jedoch im KonkuÂbinat, so hat die Mutter nach der GeÂburt das alleinige Sorgerecht. Damit der Vater Mitinhaber des SorgeÂrechts wird, muss die Mutter einverÂstanden sein und die Behörde zuÂstimmen (siehe Haupttext). Auch bei einer Scheidung ist ein gemeinsames Sorgerecht nur möglich, wenn ein gemeinsamer Antrag der Ehegatten vorliegt.
Das soll sich nun ändern. Der BunÂdesrat wird demnächst ein Gesetz in die Vernehmlassung schicken, das ein entsprechendes Postulat von CVP-Nationalrat Reto Wehrli umÂsetzt. «Der Vorschlag des BundesÂrates wird auf der Linie dieses PostuÂlats bleiben und auch die KonkubiÂnatspaare einschliessen», bestätigt Felix Schöbi vom Bundesamt für JusÂtiz Informationen des TA.
Demnach werden Vater und MutÂter automatisch Mitinhaber der elterÂlichen Sorge – egal ob sie verheiratet, ledig oder geschieden sind. Doch auch dann wird es Fälle geben, in deÂnen einem Elternteil das Sorgerecht aberkannt werden muss. Dabei sind zwei Gründe denkbar: Entweder kann oder will sich der Vater oder die Mutter überhaupt nicht um das Kind kümmern – dann soll er oder sie auch nicht mitreden können. Oder die Beziehung zwischen den Eltern ist objektiv so zerrüttet, dass sie das Sorgerecht nicht gemeinsam ausÂüben können. (mäd)
Seit drei Monaten ist Urs S.* stolzer Vater. Wenn er nach der Arbeit heimkommt, wiÂckelt er seinen Sohn. Und schreit dieser, so trägt er ihn in der Wohnung umher. BeÂreits vor der Geburt war S. zudem auf dem Zivilstandsamt der Stadt Bern – und hat mit seiner Unterschrift bezeugt, dass er der Vater des Kindes ist.
Eignungstest für das Elternsein
Mit der Vaterschaftsanerkennung ist auch klar, dass S. für den Unterhalt seines Sohnes zahlen muss. Doch Rechte an seiÂnem Kind hat S. keine. Zwar verbindet ihn seit Jahren eine feste Partnerschaft mit dessen Mutter. Doch weil die beiden nicht verheiratet sind, sondern im Konkubinat leben, hat nur die Mutter die elterliche Sorge bekommen. Damit auch der Vater sorgeberechtigt wird, müssen die Eltern bei der Vormundschaftsbehörde einen geÂmeinsamen Antrag stellen.
Dazu hat Bern die Eltern inzwischen auch in einem Brief aufgefordert. Doch während verheiratete Paare ohne KonÂtrolle der Verhältnisse gemeinsam für ihr Kind verantwortlich werden, kündigte die Stadt eine eingehende Prüfung an. In eiÂnem persönlichen Gespräch müssen die Eltern gegenüber den Behörden offenleÂgen, was sie arbeiten, wie viel sie verdieÂnen und wie lange sie schon zusammenÂwohnen. «Die gemeinsame Sorge muss aufgrund der Persönlichkeit der Eltern, ihÂrer Beziehung untereinander und zum Kinde und aufgrund ihrer LebensverhältÂnisse und Zukunftspläne mit dem Wohl und den Bedürfnissen des Kindes vereinÂbar sein», teilte das Amt mit.
Zudem schreibt das Gesetz vor, dass die Eltern in einem schriftlichen Vertrag reÂgeln müssen, wer wie oft zum Kind schaut und wer wie viel an dessen Kosten bezahlt. Und wenn die Mutter die Einwilligung zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht gibt, so erhält der Vater diese laut heutigem GeÂsetz ohnehin nicht.
Per Vertrag zum Sorgerecht
Von dieser ungleichen Behandlung der Konkubinatspaare gegenüber Ehepaaren sind immer mehr Väter und Mütter betrofÂfen. Denn immer mehr Eltern bekommen ihre Kinder, ohne vorher zu heiraten. So sind in der Schweiz 1997 erst 6340 Kinder von ihren Vätern ausserehelich anerkannt worden. 2007 waren es mit 12 306 fast dopÂpelt so viele (siehe Grafik). Bei knapp 75 000 Geburten kam damit 2007 bereits jedes sechste Kind ausserehelich zur Welt. 2008 setzte sich der Trend fort, wie die Zahlen der Städte Basel und Zürich zeigen. So gab es in Zürich letztes Jahr 1050 VaterÂanerkennungen, während es 2007 erst 897 waren.
Dabei handelt es sich nur zu einem kleiÂnen Teil um Väter, die nicht mit den MütÂtern ihrer Kinder zusammenleben: «Die grosse Mehrheit der Fälle wird mit einem gemeinsamen Sorgerechtsvertrag abgeÂschlossen. Die reinen Unterhaltsverträge, die Väter bloss zum Zahlen verpflichten, sind viel seltener», sagt Yvo Biderbost von der Zürcher Vormundschaftsbehörde. So haben letztes Jahr in Zürich 634 KonkubiÂnatspaare einen Vertrag für das gemeinÂsame Sorgerecht unterschrieben. LedigÂlich in 228 Fällen müssen die Väter zwar für ihr Kind zahlen, haben aber kein SorgeÂrecht erhalten.
Die gleiche Beobachtung macht CarÂmine Fusco, Zivilstandsbeamter in BaselÂStadt. Mit verantwortungslosen Männern, die ihre Verpflichtungen scheuen, habe er selten zu tun. «Oft sind die Mütter bereits etwas älter, beruflich selber erfolgreich und wollen sich auch in der Partnerschaft Selbstständigkeit bewahren», sagt Fusco. Den Männern, die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen, wird es aber nicht überall gleich leicht gemacht. Das Gesetz schreibt in der ganzen Schweiz vor, dass die Mutter ihre Einwilligung zur geÂmeinsamen elterlichen Sorge geben und ein schriftlicher Unterhaltsvertrag vorlieÂgen muss.
Komfortable Stellung der Mütter
Im Kanton Basel-Stadt sieht man die geÂmeinsame elterliche Sorge aber mit SkepÂsis: «Wir raten unverheirateten Paaren, zuerst während eines Jahres zu schauen, wie sich die Situation entwickelt», sagt PeÂter Moser, Leiter der VormundschaftliÂchen Abteilung. «Die Mütter machen wir zudem darauf aufmerksam, dass sie ihre komfortable Rechtsstellung aufgeben und dies später vielleicht bereuen könnten.» Denn die gemeinsame elterliche Sorge sei vor allem ideal, wenn sich die Eltern einig seien, sagt Moser. Bei Streit könne es jeÂdoch schnell zu Pattsituationen kommen: «Im Gegensatz zur Ehe gibt es dann beim Konkubinat keinen Richter, der einen Entscheid trifft.» Anders beurteilt man die Situation in der Stadt Bern: «Wir machen bei KonkubiÂnatspaaren sehr gute ErfahÂrungen mit der gemeinsaÂmen elterlichen Sorge», sagt Ester Meier, Leiterin des Amtes für ErwachsenenÂund Kindesschutz. «Dabei geht es nicht um eine BeÂnachteiligung der Mutter, sondern um die GleichbeÂrechtigung des Vaters.» Meier würde es deshalb begrüssen, wenn das geÂmeinsame Sorgerecht die Regel würde, wie dies der Bundesrat demnächst vorÂschlagen will (siehe Box). «Ich sehe nicht ein, warum man die Konkubinatspaare den Ehepaaren nicht gleichÂstellen soll», sagt Meier. Bei Letzteren frage schliesslich auch niemand, ob sie geeigÂnet seien, um die gemeinÂsame Sorge für ihr Kind zu übernehmen.
Diese Äusserungen zeiÂgen auch, wie schnell sich bei diesem Thema die AnÂsichten verändern. So forÂderte die Berner RegieÂrungstatthalterin Regula Mader vor sechs Jahren noch die zwingende EinfühÂrung einer zweijährigen Wartefrist für KonkubinatsÂpaare: «Die gemeinsame elÂterliche Sorge soll nicht einÂfach auf den blossen Wunsch der Eltern hin beÂfürwortet werden», schrieb sie in einem Aufsatz unter dem Titel «Kein Freipass für Konkubinatspaare». Es brauche dazu «erhöhte AnÂforderungen » an die Eltern und deren «getrennte AnhöÂrung ».
KonkubinatsÂpaare gibt man keine Chance
Warum KonkubinatsÂpaare höhere AnforderunÂgen erfüllen sollen als verÂheiratete Elternpaare, sehen viele nicht ein, die ohne Trauschein zusammenleÂben. Ein betroffener Vater taxiert solche Ansichten als «bestenfalls rückständig»: «Genau diese amtlichen Prozeduren tragen massÂgeblich dazu bei, dass an un- verheirateten Eltern das Stigma der AnrüÂchigkeit haften bleibt», sagt Thomas M.*, der sich als Hausmann um seine beiden kleinen Kinder kümmert. Schon die AbkläÂrungen bei einer amtlichen ElternberaÂtungsstelle zur Ausarbeitung des Vertrags für das gemeinsame Sorgerecht haben er und seine Partnerin als unangenehmen Vorgang erlebt – und als unverdiente Strafe für die Weigerung zu heiraten.
«Durch die Blume gab uns die Dame auf der Elternberatungsstelle sehr klar zu verÂstehen, dass sie uns in Kürze zur AusarbeiÂtung der Trennungsvereinbarungen erÂwarte. Ganz nach dem Motto: ‹Ihr machts eh nicht lang, sonst würdet ihr heiraten›», sagt Thomas M. Und: «Man fühlt sich in dieser Situation schlicht nicht als mündiÂger Bürger ernst genommen.»
* Name der Redaktion bekannt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.01.2009, 13:14 Uhr



