Bern drückt sich um Entscheid über Minarett-Plakat
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Vertraglich geregelt
Die Stadt Bern hat die Plakatierung per Vertrag an die APG delegiert. Somit ist die Plakatgesellschaft für die Entscheide über die Bewilligung von Plakaten zuständig. Dabei ist sie verpflichtet, rechtsstaatliche Normen einzuhalten und die Verbreitung diskriminierender und rassistischer Plakaten zu unterlassen.
Die Stadtregierung möchte die umstrittenen Plakate für die Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten zwar in Bern nicht sehen. Verbieten mag er sie auch nicht. Darum empfiehlt sie der Plakatgesellschaft APG, die «diskriminierenden Plakate» nicht auszuhängen. Den endgültigen Entscheid überlässt die Regierung aber der APG. Sie sei damit für die Entscheide über die Bewilligung von Plakaten zuständig.
Nach Ansicht des Berner Gemeinderates sollten die grossen Städte künftig bei diffamierender Abstimmungspropaganda ihr Vorgehen koordinieren und eine einheitliche Haltung einnehmen. In der Frage des Anti-Minarett-Plakats sind die Kommunen gespalten.
Anstand und Respekt gefordert
Verboten ist der Aushang bisher in Basel, Freiburg, Lausanne, Morges, Neuenburg, Nyon und Yverdon. Erlaubt haben die Behörden das Plakat dagegen in Bellinzona, Biel, Chur, Genf, Luzern, Olten, St. Gallen, Schaffhausen, Winterthur, Zürich, La Chaux-de-Fonds NE und Villars-Sur-Glâne FR sowie im Kanton Jura.
Meinungsfreiheit bedeutet für den Gemeinderat ein Mindestmass an Anstand und Respekt gegenüber Andersdenkenden. Ein grosser Teil der Stimmberechtigten werde den Verzicht auf den Plakataushang nicht als Einschränkung der Meinungsfreiheit auffassen, sondern als Beitrag zum Schutz des Dialogs in einer Demokratie, schrieb er. (cpm/ap)
Erstellt: 15.10.2009, 10:05 Uhr
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