Schweiz

Berns Strassen werden zur Wahlkampfarena

Von Daniel Friedli, Bern. Aktualisiert am 15.02.2011 43 Kommentare

Vier Jahre nach den Krawallen von Bern plant die SVP wieder eine Wahlkundgebung. Weil dieses Mal auch die SP den Bundesplatz beansprucht, denken die Berner Behörden mittlerweile über ein Demo-Moratorium vor den Wahlen nach.

Brennende Abfälle und Möbel in der Berner Altstadt: Bild der Zerstörung von der Anti-SVP-Demonstration am 6. Oktober 2007.

Brennende Abfälle und Möbel in der Berner Altstadt: Bild der Zerstörung von der Anti-SVP-Demonstration am 6. Oktober 2007.
Bild: Reuters

Im Herbst 2007 endete es in der «Schande von Bern». Als die SVP zwei Wochen vor der Nationalratswahl zum «Mobilisierungstag» nach Bern rief, erlebte der Wahlkampf seinen dunkelsten Moment: SVP-Bundesrat Christoph Blocher und die Seinen mussten geschützt von Leibwächtern in der unteren Altstadt warten. Und während die überforderte Polizei die Konfrontation von Links- und Rechtsextremen zu verhindern versuchte, schlugen auf dem Bundesplatz Chaoten des Schwarzen Blocks die Feststände nieder.

Der Aktion der Randalierer folgte die Reaktion an der Urne. Die Krawalle gaben allen Umfragen zufolge der SVP Auftrieb, die SP musste dafür büssen. «Die Hälfte der Verluste ist den Krawallen in Bern vor den Wahlen zu verdanken», analysierte später der damalige SP-Präsident Hans-Jürg Fehr.

Auch die SP will auf den Platz

Nun nimmt die SVP einen zweiten Anlauf. Die Partei hat bei der Stadt Bern wieder eine Bewilligung für einen ähnlichen Anlass im Wahlherbst beantragt. Darin ersucht sie um eine Platzkundgebung auf dem Bundesplatz, mit der Option eines Umzugs durch die Stadt, wie der Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause bestätigt. «Das Gesuch durchläuft derzeit das reguläre Verfahren», sagt Nause. Darin ist auch vorgesehen, dass die Stadt mit der Partei über die Rahmenbedingungen wie Uhrzeit, Umfang und Ordnungsdienst diskutiert.

Was sie genau im Schilde führt, will die SVP noch nicht offenlegen. Man führe zuerst die Gespräche mit den Behörden, sagt die stellvertretende Generalsekretärin Silvia Bär. Und noch ist offen, ob für die SVP auch wirklich Platz ist auf dem Bundesplatz. Denn in Nauses Sicherheitsdirektion liegt bereits auch ein Gesuch der Sozialdemokraten. Sie möchten den Platz am 24. September oder dem 8. Oktober für sich beanspruchen und haben sich diese Daten darum schon früh provisorisch reservieren lassen. Wofür genau, ist laut SP-Kampagnenleiterin Andrea Sprecher noch offen. Klar ist nur: Es soll ebenfalls ein Wahlanlass werden. Allerdings könnte der SP auch die Gewerkschaft Unia im Weg stehen. Diese hat provisorisch den 24. September eingegeben, um mit ihrer traditionellen Lohn-Demo in die herbstlichen Lohnverhandlungen zu steigen.

Sicherheitsdirektor Nause stellt sich damit die heikle Frage, unter welchen Auflagen er wann welche Kundgebung bewilligen soll. Im Prinzip möchte er alle Aktionen zulassen. «Wir legen grössten Wert auf die Beachtung der Meinungsäusserungsfreiheit.» Die Massierung der Anfragen für den Wahlherbst bereitet Nause trotzdem einige Sorgen. «Wir müssen uns überlegen, ob wir die Veranstaltungen staffeln wollen», sagt er. Dabei denkt er auch an die Belastung der Bevölkerung und der Polizei. Denn die Krawalle von 2007 haben gezeigt, dass auch ein Grossaufgebot von 427 Polizisten im Nachhinein als zu dürftig erachtet werden musste. Und die Scharmützel vor drei Wochen bei der Albisgüetli-Tagung der SVP Zürich lassen kaum den Schluss zu, dass die Kontrolle politischer Kundgebungen dieses Jahr einfacher wird.

Volk wollte nicht verschärfen

Nause denkt deshalb auch weiter. Er überlegt sich, ob man künftig vor den Wahlen eine Frist setzen soll, nach welcher politische Aktionen auf dem Bundesplatz nicht mehr zugelassen würden. Schliesslich, so der CVP-Politiker, gebe es auch bei den Wahlumfragen eine ähnliche Beschränkung.

Mit Abstrichen am Demonstrationsrecht hat Nause indes bisher kein Glück gehabt. Nach den Krawallen von 2007 wollte das Stadtparlament mit seiner Unterstützung Demonstrationen auf die Plätze beschränken und Umzüge durch die engen Gassen verbieten. Das Verwaltungsgericht lehnte dieses Verbot aber als verfassungswidrig und unverhältnismässig ab. Und wenig später scheiterte an der Urne auch der Versuch, das Kundgebungsreglement mit einem Entfernungsartikel zu verschärfen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 14.02.2011, 23:54 Uhr

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43 Kommentare

Franz Bucher

15.02.2011, 08:23 Uhr
Melden

@ Habermann - besser kann man es nicht formulieren ! Antworten


Franz Bucher

15.02.2011, 07:52 Uhr
Melden

@ Ruckstuhl - super Idee, aber bitte öffentlich Plakatieren, dass die SVP ins Stade de Suisse muss. Manchmal habe ich das Gefühl das gewisse Linke Sympatisanten den IQ einer PET Flasche haben. Habt ihr denn noch immer nicht gemerkt, dass seit die SVP diskriminiert wird sie mehr und mehr an Wählerstimmen gewinnt !? Aber nur zu, schickt die SVP ins Fussballstadium. Antworten



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