Beschwerde gegen E-Pass nun beim Bundesgericht

Mit den Beschwerden gegen den Ausgang der eidgenössischen Abstimmung über den biometrischen Pass vom vergangenen 17. Mai muss sich nun auch das Bundesgericht befassen.

Der Verein Geistige Landesverteidigung hat gegen negative Beschwerdeentscheide des Kantons Zug Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Der Verein wehrt sich gegen den Umstand, dass der Regierungsrat des Kantons Zug die Beschwerdeberechtigung der Beschwerdeführer aberkannt hatte, weil diese nicht im Kanton Zug wohnen. Zudem wird kritisiert, dass den Beschwerdeführern Kosten von 300 Franken auferlegt wurden.

Der Verein fordert, dass das Bundesgericht die Abstimmungsbeschwerden für gültig erklärt und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückweist. Die Beschwerden gegen den Ausgang der Abstimmung - die Vorlage über den biometrischen Pass wurde mit dem hauchdünnen Mehr von 5504 Stimmen angenommen - sind bisher in mindestens 15 Kantonen abgelehnt worden. (vin/ap)

Erstellt: 10.06.2009, 09:20 Uhr

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