Beschwerde gegen Software-Deal des Bundes

Von Christian Bütikofer. Aktualisiert am 09.05.2009 26 Kommentare

Der Bund vergab einen Software-Auftrag von 42 Millionen ohne öffentliche Ausschreibung an Microsoft. Nun reichen etliche Firmen wegen dieses Vorgehens Beschwerde ein.

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) vergab diesen Februar an Microsoft einen Auftrag für die Verlängerung von Software-Lizenzen für Arbeitsplatz-Computer und Server-Rechner. Wie die NZZ diese Woche publik machte, wurde der Auftrag im Wert von 42 Millionen Franken nicht öffentlich ausgeschrieben und Anfang Mai im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» publiziert.

Dieser Vorgang stösst bei vielen Unternehmen für Unmut, die Softwarelösungen auf Basis von Open Source anbieten. Denn durch die Vergabe unter der Hand konnten sie ihre Lösungen nicht einmal vorstellen. Open-Source-Software (OSS) ist quelloffen, das heisst, der Bauplan einer Software, der Code, kann von jedermann eingesehen und verändert werden. Im Gegensatz zu Software von Microsoft, deren Quellcode geheim ist. Open-Source-Software ist gratis, es müssen keine Lizenzen bezahlt werden. Ihr Geld verdienen OSS-Unternehmen mit Support und Schulungen. Microsoft verlangt für ihre Software Lizenzgebühren.

«Situation nach wie vor nicht legal»

Ein Dokument des Informatikrates des Bundes vom März, das dem TA vorliegt, zeigt, wie sehr sich BBL–Vizedirektor René Graf über die Reaktion der Open-Source-Unternehmen auf die amtliche Publikation des Deals Sorgen machte: «Bisher haben sie (die OSS-Anbieter, Anmerkung der Redaktion) auf ähnliche Publikationen nicht reagiert, dieses Mal ist das Risiko aber als erheblich einzustufen», ist da zu lesen. Und er weiss um die rechtliche Brisanz: Eine Publikation der Vergabe im «Handelsamtsblatt» sei «keine Sanierung, aber eine Verbesserung der Risikosituation».

Dem Dokument ist zu entnehmen, dass offenbar vom Software-Vertrag auch die SBB und die Post betroffen sind: «Die Idee ist, das neue Rahmenabkommen mit Microsoft zu publizieren (alles zusammen in einem Paket) [...] Auch Post und SBB haben bis heute keine Publikationen vorgenommen, ihre Situation ist nach wie vor nicht legal.» Im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» findet sich keine Erwähnung von SBB oder Post.

In der Open-Source-Szene rumort es gewaltig, und etliche Firmen haben genug. Sie gründeten eine Beschwerdegemeinschaft und werden beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Vergabe des BBL Beschwerde einreichen. Dies bestätigte dem TA Matthias Stürmer vom Verein/ch/open, über den sich Schweizer Open-Source-Unternehmen austauschen.

«Nicht gegen Microsoft»

Stürmer ist auch Pressesprecher der Beschwerdegemeinschaft. Die dort zusammengeschlossenen Firmen sind überzeugt, valable Alternativen zur Microsoft-Lösung anbieten zu können. Darunter sind Firmen, die dem Kanton Solothurn unter anderem Desktop-Lösungen auf Open-Source-Basis lieferten. Solothurn ist der einzige Kanton in der Schweiz, der konsequent auf OSS-Lösungen setzt und damit jährlich über eine Million Franken spart. «Es geht nicht darum, Microsoft schlecht zu machen oder dem Bund zu schaden», sagt Matthias Stürmer, «sondern wir fordern lediglich von den Verwaltungen einen offenen Wettbewerb». Die Beschwerde muss diesen Monat beim Bundesverwaltungsgericht einreicht werden.

Dort scheint man mit Open Source nicht gerade auf gutem Fuss zu stehen. Das Bundesverwaltungsgericht bezog seit der Gründung 2007 seine Software vom Bundesgericht. Dieses setzt als einzige grosse Schweizer Verwaltung konsequent auf Open Source – so kommt als Textverarbeitung etwa eine Variante von OpenOffice zum Einsatz. Letzten Oktober nun entschieden die Richter des Bundesverwaltungsgerichts, die Informatik nicht mehr vom Bundesgericht zu beziehen. Die Textverarbeitung OpenOffice beurteilten die Richter als «ungenügend» und wollten zurück zu Microsoft.

Das erstaunt, denn zwischen OpenOffice und Word besteht in Umfang und Bedienung eine weitgehende Übereinstimmung. Ein Insider beim Bundesgericht meint dazu: «Diese Entscheidung fiel aus rein politischen Gründen. Sachlich gibt es für einen Wechsel keinen Grund.»

Der Alleingang des Bundesverwaltungsgerichts kostet den Steuerzahler laut einer Studie von Price Waterhouse Coopers jährlich zusätzliche 1,8 Millionen Franken. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 09.05.2009, 00:28 Uhr

26

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

26 Kommentare

Meier Johannes

09.05.2009, 12:15 Uhr
Melden

OS-Spezialisten haben festgestellt, dass ein OS-Lösung im Vergleich zu Microsoft keineswegs immer billiger ist. Einziger Unterschied: Bei MS muss im vornherein bezahlt werden, bei OS im nachhinein. IT-Techniker weisen darauf hin, dass man eine bisherige MS-Lösung nicht einfach mit einer OS-Lösung austauschen kann, da etliche MS-Vernüpfungen mit OS-Software schlichtwegs nicht mehr funktionieren. Antworten


Hansruedi Koch

09.05.2009, 10:52 Uhr
Melden

Sachlich spricht vieles für OSS-basierende Lösungen, die überlegen und obendrein noch bedeutend kostengünstiger wären. In anderen Ländern setzen viele öffentliche Verwaltungen und Behörden längst auf OSS. Der politisch motivierte Entscheid der eidgenössischen Behörden ist inakzeptabel und grenzt an Geldverschleuderung. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

CONTROLLING-SPEZIALIST Medici & Sprecher AG, OW UR SZ ...

Head Human Resources Maschinenfabrik Rieter AG, Winterthur

stellvertretende Leiterin Qualitätsmanagement 80-100% (w/m) Midor AG, Meilen