Bettelnde Kinder reisen per Bus an – Polizei vermutet Menschenhandel
Von Pascal Schwendener. Aktualisiert am 20.01.2009 24 Kommentare
Ausdehnung ohne Folgen
Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien – ob Roma oder nicht – dürfen seit 2004 visumfrei in die Schweiz kommen. Die Abstimmung über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ändert daran nichts. Auch erwartet der Bundesrat keinen Anstieg von Straftaten. Dies auch darum , weil jene, die sich illegal hier aufhalten, aufgrund von Abkommen zurückgeführt werden können. Jetzt treten zudem verschärfte Rückübernahmeabkommen in Kraft. Gemäss Statistik wurden in den vergangenen fünf Jahren zwischen 133 und 163 rumänische Staatsangehörige in der Schweiz wegen Diebstahls verurteilt. In der gleichen Zeitspanne waren konstant rund 20 Rumänen in Schweizer Gefängnissen inhaftiert. (pas)
Wirkungsloses Verbot
Zwar ist das Betteln im Kanton Genf seit einem Jahr verboten. Dennoch kommen die beiden Tageszeitungen «Le Temps» und NZZ zur Einschätzung, dass sich in den vergangenen Wochen nicht weniger Almosensuchende auf den Strassen der Calvin-Stadt befinden als zuvor, sondern «vielleicht sogar mehr». Zwar kontrollierte die Polizei an die 2300 Bettler und verhängte bei jeder zweiten Kontrolle eine Ordnungsbusse. Doch das nützte kaum etwas. Auch der Entscheid, Angehörige der Roma aus ihren Lagern unter den Brücken zu verjagen, blieb offenbar ohne Wirkung. Die Leute übernachteten danach einfach in Parks oder Notunterkünften. Jedenfalls blieben sie in der Stadt und bettelten weiter. Sie hätten keine andere Wahl, heisst es seitens der Roma -Anwälte. Den Bettelnden kommt zugute, dass die Genfer Polizei im Konflikt mit der Kantonsregierung steht und vergangenen Herbst einen Bussen-Streik ausgerufen hat. Das Risiko, eine Busse bis zu hundert Franken zahlen zu müssen, entfällt darum derzeit für die Bettelnden.
Ausserdem sehen die Polizisten keinen Grund, gegen sie vorzugehen: «Sie sind keine Kriminellen, und ihre Papiere sind in Ordnung», heisst es. Die Polizei habe andere Prioritäten, und die Bevölkerung störe sich kaum an den Almosenempfängern. In Zürich und Basel, wo seit Jahren ein Bettelverbot herrscht, ist die Lage ähnlich ruhig wie in Bern. Dass organisierte Bettelbanden aktiv sind, wurde von den jeweiligen Korps bisher – wenn überhaupt – nur vereinzelt registriert, heisst es auf Anfrage. (pas)
Die Berner Fremdenpolizei (Frepo) beobachtete in den letzten Wochen Erstaunliches: «Auf der Schützenmatte parken immer wieder Busse, denen ganze Gruppen von Bettelnden entsteigen», sagt Alexander Ott. Der Frepo-Chef hat seine Leute angewiesen, dem Phänomen weiter auf den Grund zu gehen. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die Reisegruppen aus Vorarlberg kämen. «Die Mitreisenden bezahlen zweihundert Franken für die Fahrt nach Bern, erhalten hier von ihrem Reiseführer die Information, wo sich die besten Bettel-Standorte befinden, und werden abends wieder für die Rückfahrt aufgeladen.» Was sie tagsüber an Almosen einnähmen, dürften sie offenbar behalten. Und das ist nicht eben wenig. In der Weihnachtszeit – so hätten die Untersuchungen gezeigt – liegt der Tagesumsatz eines Bettlers zwischen 400 und 600 Franken. «Fakt ist», so Ott, «dass es sich hier um ein gut organisiertes Business handelt.»
Viele Sinti und Roma
Otts Erkenntnisse fussen auf polizeilichen Ermittlungen, die über Weihnachten 2007 und 2008 stattgefunden hatten. Bei der ersten Aktion wurden 56 ausländische Bettlerinnen und Bettler angetroffen, darunter 9 Kinder und 2 behinderte Personen. Die Menschen stammten aus der Slowakei, Rumänien und Bulgarien und gehören mehrheitlich der ethnischen Gruppe der Roma an. Bei der Aktion in den vergangenen Wochen wurden jeweils Reisegruppen von 7 bis 8 Personen aus demselben Umfeld beobachtet.
Doch es ist nicht in erster Linie der organisierte «Betteltourismus», der Ott Kopfzerbrechen bereitet. Er erinnert daran, dass Polen, Ungarn und seit 2004 auch Rumänen und Bulgaren visafrei in die Schweiz einreisen dürfen. Auch sei die Bettelei in Bern nicht verboten. Allerdings würden mittellose Personen, die weniger als hundert Franken auf sich tragen und somit nicht für ihren «touristischen Aufenthalt» aufkommen können, mittels Ausreisemeldekarte aufgefordert, das Land innert 24 Stunden zu verlassen. Bei der dritten Anhaltung suche die Frepo beim Bundesamt für Migration um ein Einreiseverbot nach.
Kinder sind nirgends registriert
Nein, es sei nicht die Bettelei, die ihn so störe, betont Ott erneut. Erschreckend und möglicherweise strafrechtlich relevant sei die Tatsache, dass sich auch bei den jüngsten Kontrollen wiederum zwei Kinder unter den Bettelnden befanden, die ohne Eltern unterwegs waren. «Wir haben bei den beiden genauer hingeschaut und in ihren Herkunftsländern Erkundigungen über sie eingeholt.» Doch die Rückmeldungen seien ernüchternd: «Das 9-jährige Mädchen und der 12-jährige Bub sind nirgendwo registriert. Offiziell existieren sie gar nicht. Und demzufolge fehlen sie auch nirgends.» Ott will nun der Frage nachgehen, wer ihre Eltern sind und ob die Kinder allenfalls aktiv von den Bettlerbanden angeworben und in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht wurden. «Sollte sich dieser Verdacht erhärten, ginge es dann klar in Richtung Menschenhandel.» Ott fürchtet, dass sie sich kaum noch aus eigener Kraft befreien können, wenn sie sich erst einmal in den Händen einer Menschenhandels-Organisation befinden. «Sie sind quasi Freiwild.» Und es sei wahrscheinlich, «dass sie später irgendwo in der Landwirtschaft, auf dem Bau, in der Hausarbeit oder im Sexgewerbe ausgenutzt werden». Sie könnten zur Arbeit rekrutiert und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen finanziell oder arbeitsrechtlich ausgenutzt werden.
Er wolle darum alles daran setzen, die Organisationsstrukturen aufzudecken und zu knacken. Dass die Frepo Bern in diesem Bereich auf die Zusammenarbeit mit anderen Stellen angewiesen ist, liegt auf der Hand. Ott nimmt darum Einsitz im Kooperationsgremium Menschenhandel und pflegt so die Zusammenarbeit mit Akteuren von Justiz, Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Opferschutzstellen auf allen Ebenen, um in der Sache weiterzukommen. Massnahmen im Bereich Menschenhandel zu treffen, sei jedoch sehr schwierig, erklärt Ott. Wolle man in diesem Bereich kriminelle Strukturen nachweisen, so erfordere dies äusserst zeit- und personalintensive Recherchen.
Wer gibt, gibt den Hintermännern
Jeder Einzelne könne der organisierten Bettelei und indirekt auch dem Menschenhandel entgegenwirken, mahnt Ott. Etwas tun heisst in diesem Fall etwas unterlassen: das Almosen verteilen. «Wer bettelnden Roma oder Sinti Geld gibt, unterstützt in erster Linie nicht die darbenden Einzelpersonen, sondern die Hintermänner», sagt Alexander Ott. Und wer Kindern Geld gebe, der legitimiere und zementiere deren Betteltätigkeit, anstatt ihnen einen anderen Weg zu öffnen. «Es gibt genügend soziale Institutionen hier und in den Herkunftsländern, wo die Minderjährigen besser aufgehoben sind als auf der Strasse», sagt der Chef der Fremdenpolizei. (Der Bund)
Erstellt: 20.01.2009, 07:31 Uhr
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24 Kommentare
Man kann doch wegen ein paar bettlender Kinder nicht die Chancen, welche uns eine Personenfreizügigkeit bringt, in Frage stellen. Diese Phänomen ist eine unangenehme Randerscheinung, welcher Einhalt gegeben werden muss. Das Betteln durch Kinder muss verboten werden, die Vorschriften müssten rigoros umgesetzt werden (Erhebung von Bussen). Im Wiederholungsfall Abschiebung und Konfiszierung des Autos Antworten
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